Die Ergebnisse des Gesprächs mit den Bürgerinitiativen und die vorgeschlagenen weiteren Arbeitsschritte werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Ergebnisse der weiteren Arbeitsschritte zu berichten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im projektbegleitenden Arbeitskreis StUB
am 04.03.2011 wurden die Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Bewertung eines
iterativ reduzierten StUB-Netzes vorgestellt. Ausgehend vom Ergebnis 0,79 wurde
in der Reduktionsstufe 1 (Neunkirchen am Brand bis Herzogenaurach) ein Nutzen-Kosten-Indikator
von 0,89 ermittelt. Erst in der Reduktionsstufe 4 mit einer Führung der StUB im
Osten bis Buckenhof/Spardorf konnte mit 1,05 ein Nutzen-Kosten-Indikator größer
1,0 erreicht werden (unterstellte Investitionsaufwendungen inkl. 10% für
Unvorhergesehenes). Im UVPA am 12.04.2011 war hierüber berichtet worden.
Die Einkürzung im Osten auf einen Endpunkt Buckenhof/Spardorf führt
dazu, dass der Landkreis Forchheim bei weiteren schienengebundenen Planungen
auf dieser Basis außen vor wäre, ebenso ist der Trassenanteil des Landkreises
Erlangen-Höchstadt beim Ost-Ast stark eingekürzt und eine verkehrliche Wirkung
eingeschränkt.
Den Empfehlungen des
projektbegleitenden Arbeitskreises StUB war am 12.04.2011zugestimmt worden, als
nächsten Arbeitsschritt in Kürze Gespräche mit den Bürgerinitiativen
aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund
fand am 16.05.2011 ein Gespräch
mit allen beteiligten Gebietskörperschaften, dem Gutachter und Vertretern der Bürgerinititavien
„Umweltverträgliche Mobilität im Schwabachtal“ e.V. sowie dem Verkehrsclub
Deutschland (VCD) statt (s. Anlage).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Diskussion konzentrierte sich hauptsächlich auf Fragen zum weiteren Vorgehen.
Insbesondere die Frage der Berücksichtigung einer Südumgehung Uttenreuth hatte
hierbei einen hohen Stellenwert. Unstrittig ist, dass ohne Berücksichtigung der
Südumgehung die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen einer StUB verbessert werden
könnten, ob wesentlich, müsste ermittelt werden. Strittig ist aber weiterhin
die Frage, ob die Südumgehung kommt oder nicht.
Nach intensiver Aussprache einigten sich am 16.05.2011 die bei dem
Arbeitsgespräch Anwesenden auf folgenden Vorschlag für die weiteren Arbeitsschritte,
vorbehaltlich der ausstehenden Beschlüsse in den zuständigen Gremien und der
noch zu klärenden Finanzierungssituation.
1.
Es werden die erforderlichen Investitionen für die
Infrastruktur der BI-Variante ermittelt.
2.
Der Ohnefall wird überarbeitet, indem auf die
Südumgehung Uttenreuth verzichtet wird.
3.
Aufbauend auf diesem modifizierten Ohnefall wird
das T-Netz erneut, die BI-Variante aus gesamtwirtschaftlicher Sicht erstmalig
bewertet. Bei diesen Bewertungen wird wiederum iterativ vorgegangen, indem eine
Verlängerung der StUB über Spardorf/Buckenhof hinaus nach Uttenreuth oder ggf.
bis Weiher unterstellt wird. Hierbei muss auch die Möglichkeit einer
Wendeschleife berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sollen vorbehaltlich eines Nutzen-Kosten-Indikators über 1,0 die Mittel zur Durchführung einer Folgekostenrechnung für die Vorzugsvariante „StUB-Netz“ und für das „Regional optimierte Busnetz“ eingestellt werden. Die Ergebnisse der Folgekostenrechnung sind maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Mitfälle und zur Dokumentation der auf alle Beteiligten zukommenden Folgekosten. Für alle genannten Planungs- und Bewertungsschritte liegen Zusatzangebote des Gutachters vor.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Planungskosten für die weiteren Arbeitsschritte betragen:
·
Infrastruktur
Bi-Variante, modifizierter Ohnefall (ohne Südumgehung Uttenreuth),
modifizierter Mitfall T-Netz und Mitfall BI-Variante: ca.
47.000 € inkl. MWSt.
·
Erstellung
der Folgekostenrechnungen für zwei Mitfälle, Vorzugsvariante „StUB-Netz“
und „Regional optimiertes Busnetz“: ca.
30.000 € inkl. MWSt.
Der Verbandsversammlung soll als Beschluss vorgeschlagen werden, dass
der ZVGN 50 % der Kosten, vorbehaltlich der Komplementärfinanzierung durch die
beteiligten Gebietskörperschaften, übernimmt.
Der Komplementäranteil der Stadt Erlangen betrug bisher 18,3 %. Sollte
ein Partner bei der Planung oder Teilen der Planung aussteigen, müsste
voraussichtlich dieser Anteil von den anderen beteiligten Gebietskörperschaften
übernommen werden, da nach Ansicht des ZVGN lediglich die Finanzierung von 50%
der Planungskosten möglich ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand können die anteiligen Kosten für die Stadt Erlangen aus den 2011 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, vorbehaltlich der Komplementärfinanzierung durch den ZVGN sowie der von der Maßnahme betroffenen Gebietskörperschaften (d.h. ggf. ohne den Landkreis Forchheim), dass sich die Stadt Erlangen dem Beschluss in der ZVGN-Verbandsversammlung entsprechend weiter finanziell an den nächsten Arbeitsschritten beteiligt. Über die vorliegenden Ergebnisse sowie die nächsten Arbeitsschritte wird dem Projektfortschritt entsprechend im UVPA berichtet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
ca.
15.000,- € |
bei
Sachkonto: 54301 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 613090 / 5481 / 543301 (23.173,91 €)
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Ergebnisprotokoll des Arbeitsgespräches am 16. Mai 2011