Betreff
Erweiterung des Kinderzentrums "Thomizil" durch Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe, Liegnitzer Str. 20, 91058 Erlangen
Vorlage
512/042/2011
Aktenzeichen
IV/512/ZSF T.2312
Art
Beschlussvorlage

1.        Der Bedarf von 24 neuen Krippenplätzen im Kinderzentrum „Thomizil“ der evang.-luth. Thomaskirchengemeinde, Liegnitzer Str. 20, in 91058 Erlangen wird anerkannt.

2.        Der oben genannten Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung        (Art. 27 (4) Nr.4 BayKiBiG) zugestimmt.

3.        Die evang.-luth. Gesamtkirchenverwaltung (GKV) erhält für 24 bedarfsanerkannte Krippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach der Krippenförderrichtlinie.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren

 

Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 31.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.

I.        Zur kleinräumigen Bedarfsplanung wird die Stadt Erlangen im Bereich der Kinderbetreuung im Krippenalter in neun verschiedene Planungsbezirke unterteilt. Das Kinderzentrum Thomizil ist dabei geografisch im Planungsbezirk G –Röthelheim & Südgelände gelegen. Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau.

II.      Mit Stichtag zum 31.12.2010 lebten 677 Kinder im Alter von unter drei Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird maßgeblich dadurch beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten.

Für den Planungsbezirk ist im stadtweiten Vergleich von einer deutlich überdurchschnittlichen Bedarfslage auszugehen. In der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 26.05.2011 wurde für diesen Planungsbezirk ein Bedarfskorridor zwischen 385 bis 410 Plätzen festgelegt. Derzeit umfasst das Angebot in diesem Planungsbezirk in der Kindertagespflege sowie in Einrichtungen der Jugendhilfe zusammen 293 Plätze.

 

Zur Verringerung der lokalen Versorgungslücke liegen dem Jugendamt eine Reihe von Projekten zur Neuschaffung von Betreuungsplätzen vor. Die Plätze im Kinderzentrum Thomizil spielen dabei eine gewichtige Rolle.

Die Neuschaffung von 24 Betreuungsplätzen im Kinderzentrum Thomizil sowie die Bedarfsanerkennung dieser Plätze ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung zu befürworten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Neuschaffung von 24 Krippenplätzen zur Erweiterung des Kinderzentrums Thomizil

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Baumaßnahme:

Die evang. - luth. Thomaskirchengemeinde plant in der Liegnitzer Str. 20, 91058 Erlangen, ihre bestehende Einrichtung „Kinderzentrum Thomizil“ (mit 65 Kindergartenplätzen und 25 Plätzen für Kinder im Grundschulalter) um zwei Krippengruppen zu erweitern. Hierzu soll auf dem Grundstück der Kirchengemeinde das ehemalige Mesnerhaus abgerissen werden und durch einen Neubau eine Kinderkrippe mit 24 Krippenplätzen entstehen.
Es haben Abstimmungsgespräche zwischen dem Amt für Gebäudemanagement, dem Stadtjugendamt und dem Träger stattgefunden. Die Zuordnung und räumliche Gliederung der vorgelegten Planungsunterlagen sind stimmig und funktional gut gelöst.
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung und Konstruktion sind gegeben, die angegebenen Baukosten erscheinen in der Summe angemessen.
Die Kosten pro Platz liegen bei 31.819,-€. Diese sind aufgrund der Planung einer schwierigen Geländesituation als angemessen anzusehen.

Außenanlagen:
Die Grundstückssituation erfordert eine intensive und optimale Platzausnutzung der Außenanlagen. Die Gestaltung der Freiflächen entspricht den altersgemäßen Bedürfnissen zur Förderung der kindlichen Entwicklung. Es sind im Wesentlichen dem Gebäude zugeordnete Außen- und Sandspielflächen vorgesehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kostenschätzung:
Nach der vorliegenden Kostenschätzung ergeben sich nachfolgend aufgelistete Kosten für den Neubau:

Gesamtkosten  Krippe incl. Ausstattung                                                            763.652,85 €

Für das Vorhaben ergibt sich somit die folgende Finanzierung:

Staatliche und Kommunale Förderung: voraussichtlich                                    660.100,00 €

 

Trägeranteil für Krippe (50 % der verbleibende Restkosten):
voraussichtlich                                                                                                   103.552,85 €

 

Der Zuschuss der Stadt Erlangen wird zwischen ca.107.000,- € bis ca.110.000,-€  betragen. Letztendliche Klärung ist erst nach Bescheiderteilung der Regierung von Mittelfranken möglich.

 

 

 

 

 

 

 

Investitionskosten:

 

 

 

Investitionskostenzuschuss nach Krippenförderrichtlinie

ca. 660.100,- €

bei IP-Nr.: 365D.880

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

 

 

Betriebskostenförderung für 2012 (voraussichtlich Okt.-Dez.)

ca.20.000,- €

bei Sachkonto: 530101

 

Betriebskostenförderung ab 2013 jährlich

ca. 160.000,- €

bei Sachkonto: 530101

 

 

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen:

 

 

 

staatliche Fördermittel nach Krippenförderrichtlinie

550.100,- €

bei IP-Nr. 365D.610ES

 

staatliche Fördermittel für Betriebskosten nach BayKiBiG für 2012 (voraussichtlich Okt.-Dez.)

ca. 10.000,- €

bei Sachkonto: 414101

 

staatliche Fördermittel für Betriebskosten nach BayKiBiG ab 2013 jährlich

ca.80.000,- €

bei Sachkonto: 414101

 

 

 

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

              für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden;

lt. Absprache mit der Kämmerei   werden diese ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt (SK 530101/ KSt 512090).


Anlagen: