Eine Notwendigkeit zur Entwicklung von Lösungsmodellen und Strategien zur Abfederung eventueller finanzieller Mehrbelastungen für Geringverdiener, bedingt durch die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 26.05.2011 zur Energiewende ERlangen ist – zumindest derzeit – nicht erkennbar. Der Zusatzbeschluss laut Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen vom 26.05.2011 – TOP 23 – ist damit bearbeitet.
Unter dem Stichwort
„Energiewende ERlangen“ hat der Erlanger Stadtrat in seiner Sitzung am
26.05.2011 einstimmig beschlossen, dass in unserer Stadt langfristig die
vollständige Energieversorgung auf Basis regenerativer Energien angestrebt
werden soll – insbesondere durch verstärkte Energieeffizienzmaßnahmen. Der
Strombedarf soll bis zum Jahr 2030 dabei je zur Hälfte mittels hocheffizienter
KWK-Anlagen und auf Basis regenerativer Energien erzeugt werden. In der
Wärmeversorgung soll bis zum Jahr 2050 vollständig auf regenerative Energien
umgestellt werden.
Auf Antrag von Frau
Stadträtin Grille wurde der Beschluss mit 27 gegen 24 Stimmen um die Forderung
ergänzt, wonach die Entwicklung von Lösungsmodellen und Strategien zur Abfederung
eventueller finanzieller Mehrbelastungen für Geringverdiener ebenfalls
angestrebt werden solle. Von Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis wurde
ebenfalls eine Behandlung dieser ergänzenden Forderung im Sozial- und
Gesundheitsausschuss zugesagt.
Aus dem
Stadtratsbeschluss ist nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang durch die Umsetzung
dieses Beschlusses mit finanziellen Mehrbelastungen der Verbraucher zu rechnen
ist. Für das
Sollte es durch die
Umsetzung der „Energiewende ERlangen“ gemäß dem Stadtratsbeschluss jedoch zu
finanziellen Mehrbelastungen der Verbraucher kommen ergibt sich aus der
aktuellen Gesetzeslage Folgendes für die Haushalte von Geringverdienern (SGB II
und SGB XII):
· Soweit die Energiekosten Bestandteil der
Heizungskosten – und damit der kommunal zu tragenden Kosten der Unterkunft –
sind, schreibt das Gesetz grundsätzlich die vollständige Übernahme der Heizungskosten
aus dem städtischen Haushalt vor – also auch der eventuell durch die
Energiewende gestiegenen Heizungskosten. Lösungsmodelle zur Abfederung
eventuell gestiegener Heizungskosten sind deshalb nicht erforderlich.
· Seit der neuesten Gesetzesänderung zum
01.01.2011 sind auch die Kosten der Warmwasserbereitung Bestandteil der aus dem
städtischen Haushalt zu tragenden Kosten der Unterkunft und werden – auch im
Fall von gestiegenen Energiekosten – grundsätzlich voll ersetzt.
· Die übrigen Energiekosten – z. B. für den
allgemeinen Stromverbrauch im Haushalt – werden für SGB II- und SGB
XII-Haushalte durch den allgemeinen Regelsatz gedeckt. Eventuelle Steigerungen
bei den Energiekosten werden nach den gesetzlichen Regeln – zumindest teilweise
– durch die jährlichen Regelsatzanpassungen abgedeckt, die seit 01.01.2011
nicht mehr nach der allgemeinen Rentenerhöhung, sondern nach einer
Mischrechnung angepasst werden (zum Teil nach der allgemeinen Lohnentwicklung
und zum Teil nach der Inflationsentwicklung). Darüber hinaus werden die
allgemeinen Regelsätze regelmäßig (alle fünf Jahre) nach einem komplizierten
statistischen Verfahren entsprechend der tatsächlichen Ausgabenentwicklungen
der unteren 20% der Haushalte in Deutschland (ohne Transferleistungsempfänger)
neu ermittelt. Spürbare Steigerungen bei den Energiekosten fließen somit
automatisch regelmäßig in die Neuermittlung der Regelsätze ein.
Angesichts dieser
gesetzlichen Ausgangslage – und angesichts der langfristigen Perspektive des
Stadtratsbeschlusses zur Energiewende ERlangen – ist die Berücksichtigung
eventuell ansteigender Energiekosten für die Haushalte von Geringverdienern
gewährleistet. Ein Bedarf für eine Entwicklung von gesonderten Lösungsmodellen
und Strategien zur Abfederung eventueller finanzieller Mehrbelastungen für
Geringverdiener für Erlangen erscheint deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht
erforderlich. Darüber hinaus wird auch daran erinnert, dass seit einigen Jahren
von der GGFA mit finanzieller Unterstützung der Erlanger Stadtwerke ein
spezieller Energieberatungs- und Energiesparservice für Haushalte von
Transferleistungsempfängern in Erlangen vorgehalten und angeboten wird.
Anlagen: