Betreff
Stadtratsbeschluss vom 26.05.2011 zur Energiewende ERlangen hier: Abfederung eventueller finanzieller Mehrbelastungen für Geringverdiener
Vorlage
50/047/2011
Aktenzeichen
V/50/VOA - 2249
Art
Beschlussvorlage

Eine Notwendigkeit zur Entwicklung von Lösungsmodellen und Strategien zur Abfederung eventueller finanzieller Mehrbelastungen für Geringverdiener, bedingt durch die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 26.05.2011 zur Energiewende ERlangen ist – zumindest derzeit – nicht erkennbar. Der Zusatzbeschluss laut Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Erlangen vom 26.05.2011 – TOP 23 – ist damit bearbeitet.


Unter dem Stichwort „Energiewende ERlangen“ hat der Erlanger Stadtrat in seiner Sitzung am 26.05.2011 einstimmig beschlossen, dass in unserer Stadt langfristig die vollständige Energieversorgung auf Basis regenerativer Energien angestrebt werden soll – insbesondere durch verstärkte Energieeffizienzmaßnahmen. Der Strombedarf soll bis zum Jahr 2030 dabei je zur Hälfte mittels hocheffizienter KWK-Anlagen und auf Basis regenerativer Energien erzeugt werden. In der Wärmeversorgung soll bis zum Jahr 2050 vollständig auf regenerative Energien umgestellt werden.

 

Auf Antrag von Frau Stadträtin Grille wurde der Beschluss mit 27 gegen 24 Stimmen um die Forderung ergänzt, wonach die Entwicklung von Lösungsmodellen und Strategien zur Abfederung eventueller finanzieller Mehrbelastungen für Geringverdiener ebenfalls angestrebt werden solle. Von Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis wurde ebenfalls eine Behandlung dieser ergänzenden Forderung im Sozial- und Gesundheitsausschuss zugesagt.

 

Aus dem Stadtratsbeschluss ist nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang durch die Umsetzung dieses Beschlusses mit finanziellen Mehrbelastungen der Verbraucher zu rechnen ist. Für das Sozialamt ist dies aus eigener Kenntnis – insbesondere bezogen auf den langen Zeitraum - ebenfalls nicht abschätzbar.

 

Sollte es durch die Umsetzung der „Energiewende ERlangen“ gemäß dem Stadtratsbeschluss jedoch zu finanziellen Mehrbelastungen der Verbraucher kommen ergibt sich aus der aktuellen Gesetzeslage Folgendes für die Haushalte von Geringverdienern (SGB II und SGB XII):

 

·       Soweit die Energiekosten Bestandteil der Heizungskosten – und damit der kommunal zu tragenden Kosten der Unterkunft – sind, schreibt das Gesetz grundsätzlich die vollständige Übernahme der Heizungskosten aus dem städtischen Haushalt vor – also auch der eventuell durch die Energiewende gestiegenen Heizungskosten. Lösungsmodelle zur Abfederung eventuell gestiegener Heizungskosten sind deshalb nicht erforderlich.

·       Seit der neuesten Gesetzesänderung zum 01.01.2011 sind auch die Kosten der Warmwasserbereitung Bestandteil der aus dem städtischen Haushalt zu tragenden Kosten der Unterkunft und werden – auch im Fall von gestiegenen Energiekosten – grundsätzlich voll ersetzt.

·       Die übrigen Energiekosten – z. B. für den allgemeinen Stromverbrauch im Haushalt – werden für SGB II- und SGB XII-Haushalte durch den allgemeinen Regelsatz gedeckt. Eventuelle Steigerungen bei den Energiekosten werden nach den gesetzlichen Regeln – zumindest teilweise – durch die jährlichen Regelsatzanpassungen abgedeckt, die seit 01.01.2011 nicht mehr nach der allgemeinen Rentenerhöhung, sondern nach einer Mischrechnung angepasst werden (zum Teil nach der allgemeinen Lohnentwicklung und zum Teil nach der Inflationsentwicklung). Darüber hinaus werden die allgemeinen Regelsätze regelmäßig (alle fünf Jahre) nach einem komplizierten statistischen Verfahren entsprechend der tatsächlichen Ausgabenentwicklungen der unteren 20% der Haushalte in Deutschland (ohne Transferleistungsempfänger) neu ermittelt. Spürbare Steigerungen bei den Energiekosten fließen somit automatisch regelmäßig in die Neuermittlung der Regelsätze ein.

 

Angesichts dieser gesetzlichen Ausgangslage – und angesichts der langfristigen Perspektive des Stadtratsbeschlusses zur Energiewende ERlangen – ist die Berücksichtigung eventuell ansteigender Energiekosten für die Haushalte von Geringverdienern gewährleistet. Ein Bedarf für eine Entwicklung von gesonderten Lösungsmodellen und Strategien zur Abfederung eventueller finanzieller Mehrbelastungen für Geringverdiener für Erlangen erscheint deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Darüber hinaus wird auch daran erinnert, dass seit einigen Jahren von der GGFA mit finanzieller Unterstützung der Erlanger Stadtwerke ein spezieller Energieberatungs- und Energiesparservice für Haushalte von Transferleistungsempfängern in Erlangen vorgehalten und angeboten wird.

 


Anlagen: