Betreff
Katholische Kirchengemeinde St. Kunigund, Kinderkrippe: hier Bedarfsanerkennung von 5 weiteren Krippenplätzen auf insgesamt 17 Plätze
Vorlage
512/041/2011
Aktenzeichen
IV/512/PKJ T.1731
Art
Beschlussvorlage

Rückwirkende Bedarfsanerkennung von 5 weiteren Krippenplätzen in der Katholischen Kinderkrippe St. Kunigund, Holzschuhring 40, 91058 Erlangen ab 01.04.2011 auf insgesamt 17 Plätze.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Kirchengemeinde St. Kunigund betreibt eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Aufgrund des hohen Bedarfs an Kleinkindbetreuung in Eltersdorf, gerade bei den MitarbeiterInnen der Firma Rehau, hat die Kirchengemeinde reagiert und durch Verlegung des Personalraumes in das angrenzende Jugendhaus einen weiteren Gruppenraum in der Kindertagesstätte geschaffen, der die Betreuung von 5 weiteren Krippenkindern seit 01.04.2011 ermöglicht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Rückwirkende Bedarfsanerkennung der seit 01.04.2011 in Betrieb genommenen weiteren 5 Krippenplätze und Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten zum 01.04.2011.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Vom 01.04.2011 – 31.12.2011

Jährlich ab 2012

 

25.000,00 €

33.500,00 €

bei Sachkonto: 530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

Vom 01.04.2011 – 31.12.2011

Jährlich ab 2012

 

12.500,00 €

16.750,00 €

bei Sachkonto: 414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                   sind vorhanden

                   für die Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden;

lt. Absprache mit der Kämmerei werden diese ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt (SK 530 101 / KSt. 512 090)


Anlagen: