Betreff
Bau von zwei Grundschullernstuben im Gebäude der Grundschule Brucker Lache, Zeißstraße 51
Vorlage
511/022/2011
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss befürworten die räumliche Situierung und die Planung von zwei Grundschullernstuben im Gebäude der Grundschule Brucker Lache.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen Investitionskosten für den HH 2012 anzumelden.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge auf staatliche Fördermittel zu stellen.

 


1.      Ergebnis/Wirkungen
Die beiden Grundschullernstuben Junkersstraße 1/ Erdgeschoss und vormals Eggenreuther Weg 36 (jetzt bereits provisorisch in der Grundschule Brucker Lache untergebracht) werden zu einer zweigruppigen Lernstube zusammengelegt. Hierfür können in der Grundschule dauerhaft Ersatzräume bereitgestellt werden.
In der Planung ist es gelungen, die Interessen und Bedarfe der Schule, der Mittagsbetreuung und der Lernstuben in ein allseits akzeptiertes und tragfähiges räumliches Konzept zu bringen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Mit der vorliegenden Planung, die vom Gebäudemanagement SG Neubau gemeinsam mit der Schulleitung, Mittagsbetreuung, dem Schulverwaltungsamt und dem Jugendamt erstellt wurde, kann der weitere Betrieb der beiden Grundschullernstuben in Bruck sowie ein störungsfreier Unterrichts- und Mittagsbetreuungsbetrieb in der Schule gesichert werden.
Durch den Umbau des Gebäudeteils D der Grundschule werden die räumlichen Voraussetzungen für zwei Grundschullernstuben mit jeweils 16 Plätzen geschaffen. Außerdem sichern diese baulichen Maßnahmen eine dauerhafte Betriebserlaubnis. Die aktuelle Betriebserlaubnis wurde mit Hinweis auf die provisorische Unterbringung bis zum 31.07.2012 befristet. Hier ist dringend Handlungsbedarf gegeben.
Aufgrund des Ein- bzw. Umzugs der Lernstubengruppen müssen einige Nutzungen innerhalb des Schulgebäudes umziehen.
Die Nutzungsänderungen der schulischen Räume werden der Regierung von Mittelfranken angezeigt und ggf. eine schulaufsichtliche Genehmigung beantragt.
Die Vorplanungen wurden am 12.05.2011 mit der Regierung von Mittelfranken besprochen und positiv begutachtet. Insbesondere die Tatsache, dass mit dem Umbau des Gebäudeteils D lediglich ca. 65% der vergleichbaren Neubaukosten aufgewendet werden müssen, erachtet die Regierung als besonders wirtschaftliche Lösung (Weiteres dazu siehe Ressourcen).

3.   Prozesse und Strukturen
Projektbeschreibung:
Das Projekt beinhaltet zum einen den Um- und Erweiterungsbau des Bauteils D (Lernstubentrakt) zum anderen das übrige Schulgebäude (ausgenommen die Turnhalle) mit der WC Sanierung und den notwendigen Brandschutzmaßnahmen.
Die zahlreichen Umnutzungen in der Grundschule bedingen eine Baugenehmigung mit einem Rettungswege- und Brandschutzkonzept für das gesamte Schulgebäude.

Lernstubentrakt (Bauteil D):
Für die neue Nutzung durch die beiden Lernstubengruppen muss der zweigeschossige Gebäudetrakt saniert und umgebaut werden. Es ist u.a. notwendig die vier bestehenden Klassenzimmer in kleinere Räume aufzuteilen, eine neue Küche und einen Speiseaufzug einzubauen sowie die Sanitäranlagen im Erdgeschoss umzubauen und im Obergeschoss neu zu schaffen. Zudem ist ein kleiner eingeschossiger Anbau für ein Büro und das Personal-WC geplant. Auf der Nordseite entsteht ein neuer Eingangsbereich. So ist der Lernstubentrakt auch während der Ferien unabhängig von der Schule nutzbar.
Die Außenhülle wird im Zuge der Baumaßnahme energetisch saniert. Hierfür müssen neue Fensterelemente eingebaut, die bestehende Waschbetonverkleidung abgebrochen und ein Vollwärmeschutz angebracht werden. Außerdem wird das Flachdach neu gedämmt und abgedichtet.
Die Maßnahme wird nach FAG bezuschusst.

Schulgebäude (Bauteile A, B, C):
Die zentralen Sanitäranlagen werden saniert und auf die notwendige Größe verkleinert.
Insgesamt vier neue Ausgänge und Treppen müssen geschaffen werden. Das Treppenhaus des Klassentrakts wird brandschutzmäßig ertüchtigt.
Die Bibliothek, wie auch einige Klassenräume und der Lehrmittelraum, werden umgezogen. Ein neuer Raum für einen Sozialpädagogen wird eingerichtet. Die zurzeit im Bauteil D befindliche Mittagsbetreuung wird im Schulgebäude untergebracht.
Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen werden nach FAG bezuschusst.

Zeitplanung und Bauphase:
Stellen des Zuschussantrags (FAG) im Oktober 2011
Genehmigungsplanung Anfang 2012
Um einen Beginn der Baumaßnahme in den Sommerferien 2012 sicherzustellen, ist mit einigen Vorarbeiten bereits in den Pfingstferien zu beginnen.

1. Bauphase:
Sanierung der zentralen WC Anlage, Herrichten von diversen Räumen und interne Umzüge (z.B. Umzug der Mittagsbetreuung), Bau der neuen Rettungsausgänge etc.

2. Bauphase (im Schuljahr 2012/2013):
Um- und Erweiterungsbau des Lernstubentrakts

Aufgrund der räumlichen Enge während der Bauphase müssen die beiden Außenklassen des Förderzentrums für das Schuljahr 2012/2013 in eine andere Grundschule ausgelagert werden.

 

4.   Ressourcen
Für die Realisierung des Projekts wurden vom Stadtrat für das HH-Jahr 2011 50.000,00 € Planungskosten und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,00 € beschlossen.
Die Planung wird von dem Gebäudemanagement bis zur Genehmigungsplanung durchgeführt, so fallen hier nur Kosten für die Vergabe der Planung der Statik und Haustechnik an. Der Ausbau des Gebäudeteils D für zwei Lernstuben ist nach FAG förderfähig. Ebenso die Umbau- und Brandschutzmaßnahmen innerhalb des Schulgebäudes.


Kosten (brutto, inkl. Nebenkosten):

 

 

Jahr 2011

Jahr 2012

Jahr 2013

Summe
2011-2013

FAG-Zuschuss
Förderhöhe ca.

a.

Lernstubentrakt

50.000 €

170.000 €

590.000 €

810.000 €

206.400 €

b.

Schulgebäude

 

320.000 €

70.000 €

390.000 €

89.500 €

 

Gesamte
Maßnahme

50.000 €

490.000 €

660.000 €

1.200.000 €

295.900€


Wirtschaftlichkeit der Investitionen:
Ein vergleichbarer Neubau der Grundschullernstuben wurde vom GME Sachgebiet 242-3 mit 1.190.000 € ermittelt. Der Baukostenanteil des Umbaus des Gebäudeteils D (Tabelle Zeile a.) liegt damit bei ca. 65% der Neubaukosten.
Die Kosten für das Schulgebäude (Tabelle Zeile b. – im Wesentlichen Brandschutzmaßnahmen und die Sanierung der Sanitäranlagen) fallen sowieso, unabhängig von der Baumaßnahme für die Grundschullernstuben an. Lediglich zeitlich bzw. genehmigungsrechtlich ist es sinnvoll und notwendig die beiden Maßnahmen in einem Zug durchzuführen.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind bis auf Planungsmittel i.H.v. 50.000 Euro nicht vorhanden

 

l


Anlagen:                    - Grundriss Erdgeschoss Schulgebäude

- Grundriss Erdeschoss Lernstubentrakt

- Grundriss Obergeschoss Lernstubentrakt
- Raumprogramm Lernstuben