Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Stadtratssitzung am 26.05.2011 wurde die Verwaltung von Herrn StR Jarosch gebeten, einen Sachstandsbericht zum Bebauungsplan Nr. T244a (3. Deckblatt) – Vogelherd Süd-West – zu fertigen und über den Verfahrensstand zu berichten.
Im Nachgang der Stadtratsitzung am 10.02.2011, in welcher
dem städtebaulichem Entwurf beigetreten wurde, sind die Forderungen (Errichtung
von 16 barrierefreien und seniorengerechten Wohneinheiten mit Tiefgarage und
ausreichende Ausstattung mit öffentlichen Stellplätzen) gem. Protokollvermerk
in den Vorentwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet worden.
Mit diesem Planstand wurde die frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 21.02.2011
bis einschließlich 16.03.2011 durchgeführt. Die Rückmeldungen dieser
Beteiligung wurden bewertet, einer planerischen Abwägung zugeführt und bei
Relevanz in den Planungen zum T 244a (3. Deckblatt) berücksichtigt. Unter
anderem beeinflussten relevante Stellungnahmen die Ausbildung des Wendehammers
(Entflechtung vom Geh- und Radweg, Benutzbarkeit durch die Müllabfuhr), das
Energiekonzept (Nahwärmeversorgung, Photovoltaiknutzung), die Ausbildung der
Erschließungsflächen (Anpassen an Schleppkurven und Berücksichtigung der
Querschnitte von Ver- und Entsorgungsleitungen), die Regelung einer
Feuerwehrausfahrt, zu erhaltenden Baumbestand und umweltrechtlich bedingte
Korrekturen im Begründungsteil.
Von Seiten der Vorhabensträgerin wurden Entwurfs- und
Ausführungsplanungen für die Erschließung beauftragt. Derzeit laufen
Abstimmungen mit Amt 66, EBE und EStW zu Detailfragen dieser
Erschließungsplanungen, die dann Bestandteil des städtebaulichen Vertrages
werden.
Laut Terminplan ist vorgesehen,
Bebauungsplanentwurf und städtebaulichen Vertrag in der UVPA-Sitzung am
20.09.2011 billigen bzw. begutachten zu lassen. Die Zustimmung durch den
Stadtrat zum städtebaulichen Vertrag ist in der Stadtratssitzung am 29.09.2011
vorgesehen.
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist auf den Zeitraum vom
24.10.2011 bis einschließlich 28.11.2011 terminiert; die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden im selben Zeitraum eingeholt.
Satzungsbeschluss könnte bei dieser
Zeitschiene im Januar bzw. Februar 2012 gefasst werden. Genaue Terminierung
steht hier in Abhängigkeit der noch nicht bekannten Sitzungstermine zu
Jahresbeginn 2012.
Anlagen: