Betreff
Erstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen, Übergabe der Prüfungsunterlagen an örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung zum 31.07.2011
Vorlage
20/023/2011
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Zahlenwerk der Eröffnungsbilanz – Stichtag 31.12.2008 -, erstellt nach den Vorgaben der KommHV-Doppik durch die Projektgruppe NKFE und in Weiterführung durch das SG 201-3 der Kämmerei, liegt nun vollständig vor. Derzeit sind noch redaktionelle Abschlussarbeiten durchzuführen bei Dokumentationen und den Anhängen zur Eröffnungsbilanz.

 

Vorprüfungen zur Eröffnungsbilanz haben in diesem Jahr bereits begonnen. So hat das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband – BKPV – als überörtlichem Prüfungsorgan das städtische Stiftungswesen geprüft und der BKPV  hat spezielle Teile des Anlagevermögens einer Vorprüfung unterzogen. Um die Voraussetzungen für die Hauptprüfung zu schaffen, werden die Arbeiten an der Eröffnungsbilanz zum 31.07.2011 abgeschlossen und die Eröffnungsbilanz nebst Dokumentation und Anlagen dem Rechnungsprüfungsamt übergeben.

 

In mühevoller Arbeit hat die Teilprojektgruppe Vermögenserfassung/Bilanz//SG 201-3 des Projekts NKFE unter der Leitung von Frau Kraus und der Betreuung wichtiger Bilanzpositionen durch Frau Löcher in Abstimmung mit unserem Berater, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die Eröffnungsbilanz als fundamentalem Bestandteil der Doppik erstellt. Insbesondere das Fehlen landesrechtlicher Vorschriften zur Doppik zu Beginn des Projekts stellte ein besonderes Erschwernis dar. Es galt innovativ zu arbeiten und Problemlösungen zu finden, die sich an Vorschriften anderer Bundesländer orientierten. Sobald Vorschriften des Freistaats vorlagen oder sogar Änderungen hierzu bekannt gemacht wurden, galt es jedoch oftmals bislang Erstelltes zu überarbeiten. Der frühe Beginn der Doppikeinführung bei der Stadt Erlangen hat sich leider dahingehend ausgewirkt, dass durch notwendige Überarbeitungen die Erstellung der Eröffnungsbilanz verzögert wurde. Ein vollständiges Regelwerk zur Doppik liegt bis heute nicht vor.

 

In der Teilprojektgruppe Vermögenserfassung/Bilanz waren nicht nur äußerst engagierte Mitarbeiterinnen aus der Kämmerei tätig, sondern in den betroffenen Fachämtern wurde bezüglich Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens und sonstiger Bilanzpositionen, wie z. B. der Bildung von Rückstellungen, ebenfalls äußerst engagierte Arbeit geleistet. Als Hauptbetroffene für das unbewegliche Anlagevermögen seien die Ämter 23/Liegenschaftsamt, 24/Amt für Gebäudemanagement und 66/Tiefbauamt und der EB/77/Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung genannt und hinsichtlich des beweglichen Anlagevermögens insbesondere die Ämter 40/Schulverwaltungsamt, 41/Kultur- und Freizeitamt und 45/Stadtarchiv und Stadtmuseum.

 

An dieser Stelle sei deshalb den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  ganz besonders gedankt, die alle ihren Beitrag geleistet haben, die Eröffnungsbilanz der Stadt Erlangen entstehen zu lassen!

 

 

In der Anlage sind wesentliche Eckpunkte zur (vorläufigen, da noch nicht geprüften) Eröffnungsbilanz dargestellt.

 


Anlagen: Erläuterung Eröffnungsbilanz Stadt Erlangen