Betreff
Erweiterung Spielodrom, Nürnberger Straße 33, Fl.-Nr. 1030, Az.: 2011-449-AN
Vorlage
63/160/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben wird nicht befürwortet. Der Vorschlag der Verwaltung soll bei Stellung eines förmlichen Antrags umgesetzt werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan:

301, 2. Deckblatt

Gebietscharakter:

MK

Widerspruch zum Bebauungsplan:

-

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es wurde folgende unverbindliche Anfrage gestellt:

 

Die bereits seit Jahrzehnten bestehende Spielhalle mit 154 qm möchte der Betreiber umbauen und um eine weitere Spielhalle erweitern. Somit wird die Spielhallenfläche um 60 % vergrößert. Die beiden Einheiten sollen 109 qm und 133 qm Hauptnutzfläche haben. Die Toilettenanlage und der Eingangsbereich werden umgestaltet. Zusätzlich soll an der Fassade zum Besiktasplatz ein Café mit ca. 54 qm errichtet werden.

 

Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich in einem festgesetzten Kerngebiet. In einem Kerngebiet sind Spielhallen allgemein zulässig. Eine Vergrößerung der Spielhallenflächen und Konzessionen wird aus Sicht der Verwaltung gleichwohl sehr kritisch gesehen. Vor dem Hintergrund der kürzlich zugelassenen Spielhallen im Innenstadtbereich wird städtebaulicher Handlungsbedarf gesehen, da die Grundzüge der städtebaulichen Planung berührt werden.

 

 

 

Im Falle einer Antragstellung wird daher seitens der Verwaltung erwogen, im UVPA die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan sowie den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zu beantragen. Damit verbunden würde die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: nein

 

 


Anlage: Lageplan