Betreff
Einbringung von Befreiungstatbeständen in die Gebührensatzung der Stadtbibliothek Erlangen
Vorlage
42/020/2011
Aktenzeichen
IV/42/TNA-T. 1529
Art
Beschlussvorlage

Mit der Aufnahme folgender Befreiungstatbestände in die Gebührensatzung besteht Einverständnis:

1. Nicht-kommerzielle Institutionen bekommen einen kostenlosen Leseausweis. Die Leihfrist beträgt in der Erstausleihe 8 Wochen.

2. Die städtischen Lesepaten bekommen einen kostenlosen Leseausweis.

3. Die Kinder und Jugendlichen, die sich in der Fahrbibliothek über ihre Schule anmelden, werden von Versäumnisgebühren befreit, solange sie Schüler der jeweiligen Schule sind.

4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek erhalten Dienst-Leseausweise.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebührensatzung entsprechend anzupassen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

·         Die neue Leitung der Stadtbibliothek Erlangen hat die Gebührenbefreiungen übernommen und bisher nicht hinterfragt. Die Gebührenbefreiungen beruhen, soweit die Leitung das übersieht, nicht auf Beschlüssen. Dies wurde von der Rechnungsprüfung beanstandet und soll hiermit umgehend korrigiert werden.



Wer ist befreit?

Begründung

Nicht-kommerzielle Institutionen, das sind i.d.R. Schulen und Kindertagesstätten

Die Institutionen leihen über einen Ausweis, der fest in der Stadtbibliothek liegt, i.d.R. ganze Medienkisten aus. Mit den Kisten unterstützt und ergänzt die Bibliothek den vorschulischen und den schulischen Unterricht. Kinder und Jugendliche lesen in der Stadtbibliothek Erlangen umsonst.

Städtische Lesepaten

Die Lesepaten und die Bibliothek arbeiten an der gleichen Sache: Lese- und Sprachförderung. Deshalb unterstützt die Stadtbibliothek die Lesepaten – und damit auch das Ehrenamt – mit einem kostenlosen Ausweis.

Kinder- und Jugendliche, die sich über ihre Schulen in der Fahrbibliothek anmelden, sind von den Versäumnisgebühren befreit.

Die Fahrbibliothek fährt vor allem Schulen an, in denen die Sprach- und Leseförderung besonders wichtig ist (Eichendorff-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Pestalozzi-Schule). Die Kinder leihen im Klassenverband ihre Medien aus und bringen sie zum festgesetzten Termin wieder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Eltern aus den Schulen, die mit Versäumnisgebühren konfrontiert wurden, weil Bücher dennoch zu spät abgegeben wurden, den Kindern die Ausleihe von Büchern verboten haben. Aus pädagogischen Gründen, zugunsten der Leseförderung, verzichtet die Stadtbibliothek deshalb auf die Einnahmen dieser speziellen jungen Nutzer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek erhalten Dienst-Leseausweise.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek sind überwiegend im Publikumsbereich tätig und werden von Leserinnen und Lesern angesprochen. Die Leitung der Stadtbibliothek erwartet von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Grundinformiertheit über den Medienmarkt und die Fähigkeit, sich über das Medium Buch, in Grundzügen auch CD und Film, mit unseren Besuchern auszutauschen. Da diese Information durch den Wegfall der Lesestunden in der Freizeit stattfinden muss, ist der Bibliotheksausweis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek Erlangen dienstlich notwendig. Deshalb wird auf Versäumnisgebühren verzichtet.

Die einzigen Mitarbeiter, die sich nicht im Publikumsbereich aufhalten, sind die Mitarbeiter mit Behinderung in der Medieneinarbeitung (vier Personen). Aus Gleichheits- und sozialen Gründen sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Medieneinarbeitung kostenfreie Ausweise erhalten..

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 


Anlagen: