Die Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ werden rückwirkend ab dem 01.01.2011 im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ geführt.
Das Programm „Soziale Stadt“ läuft in Erlangen im Gegenzug zum 31.12.2011 aus. Im Jahr 2011 werden die Erlanger Sanierungsgebiete somit parallel in zwei Förderprogrammen gefördert.
Gleichzeitig endet zum Ende des Jahres 2011 das bisherige Quartiermanagement
des Programms „Soziale Stadt“. Ab 2012 erfolgt eine Neuausrichtung des
Innenstadtmanagements entsprechend den
Leitlinien des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die formalen Schritte des Programmwechsels sowie die Neuausrichtung des Innenstadtmanagements vorzubereiten und durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Seit 2004 werden die beiden Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm – „Soziale Stadt“ geführt und gefördert (siehe Anlage 1).
Wegen der unvorhersehbaren
drastischen Mittelkürzungen von Seiten des Bundes im Bereich der
Städtebauförderung (siehe Anlage 2), hierbei insbesondere im Programm „Soziale
Stadt“ wurde von Seiten der Regierung
von Mittelfranken nach einer Lösung gesucht,
um die Abfinanzierung der begonnenen bzw. abgeschlossene Maßnahmen (Palais
Stutterheim, Goethestraße etc.) optimal zu gewährleisten.
Außerdem soll die Unterstützung der Finanzierung weiterer geplanter Projekte
durch Förderung von Bund und Land in geeigneten Städtebauförderungsprogrammen
weiterhin möglich sein. Durch den nun angestrebten Programmwechsel soll
dies für die Sanierungsgebiete in
Erlangen sichergestellt werden.
Das infrage kommende Programm „Aktive Stadt- und Ortteilzentren“ (kurz: “Aktive Zentren“) deckt nahezu alle Handlungsfelder und Maßnahmen ab, die in den Erlanger Sanierungsgebieten auch durch das Programm „Soziale Stadt“ abgedeckt werden.
Nach dem Willen der Bundesregierung sind nicht-investive Maßnahmen und Modellprojekte, die bisher typisch für das Programm „Soziale Stadt“ waren, seit diesem Jahr nicht mehr förderfähig. Daher sind die Förderbedingungen in beiden Programmen zukünftig nahezu identisch.
Die Regierung von Mittelfranken führt Erlangen in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde für das Jahr 2011 sowohl im Programm „Soziale Stadt“ als auch im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Ab dem Jahr 2012 sollen die
Gebiete nur noch im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ geführt
werden.
Hierfür ist ein entsprechender Beschluss der Kommune erforderlich.
Im Jahr 2012 sollen im Rahmen einer ausführlichen Evaluation die Ergebnisse der
Stadterneuerung im Programm „Soziale Stadt“ in Erlangen von 2004-2011
dargestellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Programmwechsel in das Programm „Aktive Zentren“ ist in Erlangen relativ unproblematisch möglich, weil die beiden Sanierungsgebiete klassische Innenstadtlagen sind. Die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes bereits im Jahr 2004 erarbeiteten Handlungsfelder sind daher u. a. auch stark an den typischen Problemlagen innerstädtischer Bereiche orientiert: Stärkung der Innenstadt durch Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Stärkung und Aktivierung des Einzelhandels, Verbesserung der öffentlich-kulturellen Einrichtungen und Gebäude etc.
Mit der Förderung von „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen beabsichtigt, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Erreicht werden sollen damit insbesondere Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung. Eine Besonderheit sind das Innenstadtmanagement und die Teilfinanzierung von Verfügungsfonds / Projektfonds.
Bereits in den Jahren 2006- 2008 wurde
mit der Teilnahme Erlangens am
Modellprojekt „Leben findet Innenstadt“ auf diese Themen reagiert. Das
Modellprojekt bildete die Grundlage für das 2008 neu eingeführte Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Rahmenbedingungen und Ziele des
Programms im Einzelnen:
3.1 Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen
Die Finanzhilfen zur Förderung von „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sind
bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch
Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen
sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von
Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für
Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Der
Begriff „Zentrale Versorgungsbereiche“ umfasst Versorgungsbereiche
unterschiedlicher Stufen, also insbesondere Innenstadtzentren vor allem in
Städten mit größerem Einzugsbereich aber auch Nebenzentren in Stadtteilen (z.B.
Quartier Lorlebergplatz) sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und
Ortsteilen auch von kleineren Gemeinden.
Situation in Erlangen:
Das 2010 /2011 erstellte und beschlossene städtebauliche Einzelhandelskonzept
für Erlangen bietet aktuelle Grundlagen und Ansatzpunkte für Aktivitäten und
Maßnahmen in dieser Richtung. Die Sanierungsgebiete der Innenstadt liegen fast
zur Gänze innerhalb des im
Städtebaulichen Einzelhandelskonzept
definierten zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt (siehe Anlage 3).
3.2 Konzeptionelle Voraussetzungen
bzw. Fachkonzepte
Gesamtörtlich wird ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zum Einzelhandel (u.a. Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche) erwartet. Gebietsbezogen sind vorbereitende Untersuchungen bzw. ein städtebauliches Entwicklungskonzept erforderlich.
Situation in Erlangen:
Die vorbereitenden Untersuchungen sowie das Integrierte Handlungskonzept liegen
für die Erlanger Sanierungsgebiete bereits seit 2004 vor. Ein umfangreiches
Entwicklungskonzept für die öffentlich-kulturellen Gebäude in der Innenstadt
wurde im Jahr 2009 vom Stadtrat beschlossen; im Frühjahr 2011 das
Städtebauliches Einzelhandelskonzept.
3.3 Programmlaufzeit:
Die Programmlaufzeit beträgt insgesamt 8 Jahre. Die Laufzeit in den Gemeinden beträgt zunächst 4 Jahre mit einer Evaluation nach 3 Jahren und der Möglichkeit der Verlängerung um 2 bzw. 4 Jahre.
Situation in Erlangen:
Das Programm würde 2011 anlaufen und spätestens im Jahre 2018 beendet sein.
3.4 Förderfähige Maßnahmen
Die Fördermittel können für
Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung eingesetzt werden,
insbesondere für
- die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
- die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden
(einschließ-
lich der energetischen Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit
leerstehenden,
fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und
von Brachflächen einschließlich städtebaulich ver-
tretbarer Zwischennutzung,
- das Innenstadtmanagement und die
Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren
Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB
sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaf-
ten,
die Teilfinanzierung von
Verfügungsfonds im Sinne von Artikel 12 der VV 2008,
Situation in Erlangen:
Die bereits im Integrierten
Handlungskonzept als förderfähig definierten Maßnahmen im Rahmen der
Innenstadtentwicklung sind auch nach einem Programmwechsel grundsätzlich
förderfähig (z.B. Bismarckstraße, Frankenhof, etc.).
Allerdings ist eine Neuausrichtung des bisherigen Quartiermanagements
erforderlich. Hier sollte zukünftig der Schwerpunkt eines neu auszurichtenden
Innenstadtmanagements auf der Beteiligung des Einzelhandels und der
Gewerbetreibenden sowie der Initiierung bzw. Betreuung von Immobilien- und
Standortgemeinschaften gelegt werden. Besonders die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen aus dem Städtebaulichen
Einzelhandelskonzept (z.B. Konzept für Altstadtmarkt als Schlüsselimmobilie
erarbeiten) sowie die Betreuung des Projektfonds sollten hier Schwerpunkte
sein.
3.5 Verfügungsfonds / Projektfonds anzustreben
Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen muss die Gemeinde einen Fonds einrichten, dessen Mittel ein lokales Gremium ausreicht (Verfügungsfonds). Der Fonds
finanziert sich bis zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde, mindestens zu 50 % aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften,
Privaten oder zusätzlichen Mitteln der Gemeinde. Die Mittel werden für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet.
Situation in Erlangen:
Die Einsetzung eines Projektfonds wurde bisher nur im Rahmen des
Modellprojektes „Leben findet Innenstadt“ erprobt. Die Aktivierung zur
Schaffung eines Projektfonds sollte
Aufgabe des neuen Innenstadtmanagements sein.
Durch die bereits bestehende Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung und diverse
Arbeitskreise der Innenstadtentwicklung sind hierfür Grundstrukturen bereits
vorhanden.
Zukünftig soll ein breit aufgestellter „Meinungsträgerkreis“ die
Beteiligungsstrukturen in der Innenstadt ergänzen. In regelmäßigen Sitzungen
sollen die Akteure wie Initiativen, Vereine, Verbände, Kirchen, Schulen etc. in
die Vorhaben der Innenstadtentwicklung einbezogen werden.
3.6 Stadtratsbeschluss erforderlich
Aktive-Zentren-Maßnahmen sind bisher noch nicht im Baugesetzbuch verankert. Die Fördergebiete sollen durch einen Gemeinderatsbeschluss festgelegt werden. Als Grundlage können hierbei die Gebietsabgrenzungen als Sanierungsgebiete nach § 142 BauGB dienen.
Zur erfolgreichen Umsetzung des kooperativen Ansatzes ist eine überschaubare Gebietsgröße zu empfehlen, die eine effektive Einbindung von Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden zulässt.
Situation in Erlangen:
Die Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete, die in ihrer Gebietsabgrenzung den Erfordernissen des Programms „Aktive Zentren“ genügen.
Fazit:
Der Wechsel der Sanierungsgebiete in das Programm „Aktive Zentren“ sollte
entsprechend der Empfehlung der Regierung von Mittelfranken und der Obersten
Baubehörde vollzogen werden.
Im Rahmen der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung am
15.07.2011 wurde der Programmwechsel in
das Programm „Aktive Zentren“ erläutert und von den Teilnehmern
befürwortet.(siehe Anlage 4)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Karte Sanierungsgebiete Innenstadt
Anlage 2: Übersicht Rückgang der Fördermittel
Anlage 3: Karte Zentrale Versorgungsbereiche in Erlangen
Anlage 4:Teilnehmerliste Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung