Die Verwaltung beantragt
nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen
um
IP-Nr.
541.144 Adenauerring Süd und Nord mit Ringschluss |
Kostenstelle
660090 Allgemeine Kostenstelle Amt 66 |
Produkt 5411 Gemeindestraßen |
220.000,-
€ für |
Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätzen |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme
IP-Nr.
522.409E Erlöse aus Grundstücksverkäufen BP 409 |
Kostenstelle
230090 Allgemeine Kostenstelle Amt 23 |
in Höhe von |
220.000,-
€ bei |
Produkt
[5221 Wohnungsbauförderung (laufende Tätigkeit) |
Sachkonto
037103 Abgänge Grund und Boden von sonstigen Dienst-,
Geschäfts- und Betriebsgebäuden |
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und in Höhe von |
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und in Höhe von |
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Ergänzung durch Amt 20: Der Baubeginn ist erst zulässig,
wenn der Haushalt 2011 entsprechend genehmigt ist und der Zuwendungsgeber
keine zuwendungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausbau hat. |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
0,- € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich bei der IP-Nr. 541.144
in |
150.000,- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
232.514,18 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
0,- € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel (durch Aufträge bzw. anstehende landschaftspflegerische
Begleitmaßnahmen aber gebunden) |
382.514,18 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
602.514,18
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
einmalig ab August 2011
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vermeidung
von Eingriffen in den Betrieb des NVZ und von Baukostenmehrungen Straßenbau
während des Baus des Ringschlusses Adenauerring zu einem späteren Zeitpunkt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Vorzeitiger Umbau des Knotenpunkts
Adenauerring/Alte Mönaustraße
Gemäß aktuellem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2010 – 2014 soll der Ringschluss Adenauerring, Abschnitt Nord (Alte Mönaustraße bis Häuslinger Straße) in 2012 realisiert werden. Damit die Maßnahme in das Förderprogramm nach BayGVFG rechtzeitig aufgenommen werden kann, muss der entsprechende Zuwendungsantrag bis spätestens Ende August 2011 abgegeben sein.
Bestandteil dieser gesamten Neubaumaßnahme ist neben dem Streckenabschnitt jedoch auch der erforderliche Umbau des Knotenpunkts Alte Mönaustraße/Adenauerring westlich des geplanten NVZ BP 409/II (s. auch Billigungsbeschluss des UVPA vom 15.03.2011 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 409 BA II der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Büchenbach-West – mit integriertem Grünordnungsplan!).
Aufgrund des verkehrlichen Anschlusses des geplanten NVZ über die Alte Mönaustraße und bedingt durch die Terminplanung des Investors ist der vorzeitige Umbau des Knotenpunkts Alte Mönaustraße/Adenauerring erforderlich, damit die andernfalls unumgänglichen massiven Eingriffe in den Betrieb des NVZ während des Baus des Ringschlusses und die dadurch entstehenden Kostenmehrungen (prov. Erschließungen, zusätzliche Baustellenabsicherungen, Baustellenampeln etc.) vermieden werden können.
Neben dem Bau von Abbiegespuren, der Anpassung der Eckausrundungen und der Entwässerungseinrichtungen ist u.a. auch die höhenmäßige Anpassung der Fahrbahn erforderlich. Darüber hinaus wird der Knotenpunkt mit Fertigstellung des gesamten Ringschlusses auch eine Vollsignalisierung zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und zur sicheren Abwicklung des Verkehrs im Knotenpunkt erhalten.
In intensiven Abstimmungsgesprächen mit der Regierung von Mittelfranken wurde festgelegt, dass für den Umbau des Knotenpunktes ein gesonderter Zuwendungsantrag (angenommener Fördersatz: ca. 45 % der zuwendungsfähigen Kosten) zu stellen ist, wobei eine Aufnahme dieser Maßnahme noch ins Förderprogramm 2011 ausnahmsweise dann möglich ist, wenn dieser Zuwendungsantrag bis spätestens Anfang Mai 2011 vorliegt. Mit Schreiben vom 29.04.2011 ist die Abgabe des Zuwendungsantrages zwischenzeitlich erfolgt.
Die Kosten für den aufgrund des NVZ vorzeitig erforderlich werdenden Umbau des Knotenpunkts wurden durch das mit Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragte Ingenieur-Büro Gauff im Rahmen des Zuwendungsantrages neu berechnet. Sie belaufen sich auf ca. 220.000 €, wobei die Lichtsignalanlage vorerst lediglich vorbereitet und erst mit Fertigstellung des Ringschlusses installiert werden soll.
Die bezogen auf o.a. Billigungsbeschluss entstandenen Mehrkosten in Höhe von 70.000.- € ergeben sich aufgrund des Detaillierungsgrads der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung und sind u.a. folgendermaßen zu begründen:
- Verlängerung vorhandener Entwässerungs-/Drainageleitungen aus den Ausbaubereich heraus
- verkehrssichere Anbindung des Baugebiets 408/An der Weißen Marter an den Knotenpunkt über eine Treppenanlage
- umfangreichere Erdarbeiten aufgrund der Abbiegespur Alte Mönaustraße und der Leitungsverlegungen
Die für die vorzeitig erforderlich werdende Umbaumaßnahme bei IvP-Nr. 541.144 „Adenauerring Süd und Nord mit Ringschluss“ entstehenden Kosten in Höhe von 220.000 € können in Abstimmung mit Amt 23 durch die aus einer vergrößerten Verkaufsfläche resultierenden Mehreinnahmen (IvP-Nr. 522.409E „Erlöse aus Grundstücksverkäufen BP 409“) gedeckt werden.
Die
Mittelbereitstellung in der haushaltslosen Zeit ist aus terminlichen Gründen
dringlich, da
-
die
bisherigen Planungen des Investors vorsehen, im Herbst 2011 mit dem Bau des NVZ
zu beginnen, um das NVZ Anfang Juni 2012 eröffnen zu können,
-
der
HH 2011 voraussichtlich nicht vor August 2011 durch die Regierung von Mittelfranken
genehmigt wird, wegen des Sitzungskalenders eine Mittelbereitstellung aufgrund
eines Beschlusses des HFPA frühestens im September 2011 erfolgen könnte, entsprechend
den haushaltsrechtlichen Bestimmungen erst anschließend die Ausschreibung
veröffentlicht werden könnte, demzufolge wegen der vorgegebenen
Verfahrensfristen ein Baubeginn vor Dezember 2011 nicht mehr möglich wäre und
der Baubeginn auf Ende März/Anfang April 2012 verschoben werden müsste,
-
das
Ziel einer möglichst gemeinsamen koordinierten Durchführung beider Maßnahmen
(Straßenanschluss NVZ durch Investor – Kreuzungsumbau durch Stadt Erlangen) im
Herbst 2011 zur Vermeidung unnötiger Mehrkosten verbunden mit unumgänglichen erneuten
Eingriffen in den Betrieb der vorhandenen Geschäfte und in die Bauabwicklung
des neuen NVZ ansonsten nicht realisierbar ist.
Es ist vertraglich mit dem Investor
vereinbart, dass der Kaufpreis, der zur Deckung der Mittelbereitstellung
herangezogen wird, mit Baubeginn des NVZ zu zahlen ist.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Bereitstellung der Haushaltsmittel mit anschließender Ausschreibung im
Sommer 2011
Anlagen: