Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Verkehrsanordnungen (VAO) Nummern 141, 142, 143 sowie 144 wurde die Entfernung der Verkehrsverbote in der Kulmbacher Straße, Forchheimer Straße, Hintere Gasse sowie Jakob-Nein-Straße festgelegt. Die Entfernung der insgesamt 16 Verkehrszeichen erfolgte am 22. bzw. 26. Oktober 2010. In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.11.2010 wurde die Mitteilung zur Kenntnis über die Verkehrsanordnungen auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum TOP erhoben und diskutiert. Die Verwaltung wurde gebeten, die Gründe, die für die Entfernung der Verkehrszeichen maßgebend waren, in der nächsten Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses darzustellen.
Die Information der
Ausschussmitglieder erfolgte in der Sitzung am 7.12.2010. Nach Diskussion im
Ausschuss wurde die Verwaltung gebeten, die Situation in den betroffenen
Gebieten zu beobachten und in einem halben Jahr hierüber zu berichten.
In der Bürgerversammlung für das
Versammlungsgebiet Büchenbach am 29.3.2011 wurde das Entfernen der
Verkehrsverbote in Büchenbach moniert und die Wiederaufstellung beantragt. Es
wurde festgelegt, die Angelegenheit in einem Gespräch außerhalb der Bürgerversammlung
zu erörtern. Dieses Gespräch fand am 10. Mai 2011 in der Grundschule Büchenbach
statt. Dabei wurden die anwesenden Bürgerinnen darüber informiert, dass eine
Änderung der StVO den Verkehrsbehörden vorschreibt, dass nicht zwingende
Verkehrszeichen zu entfernen sind. Auch wurde erklärt, dass zwischenzeitlich im
ganzen Stadtgebiet ca. 2.000 Verkehrszeichen entfernt werden konnten.
Im Laufe der Gesprächsrunde wurde von den Bürgerinnen immer wieder darauf
hingewiesen, dass die zulässigen Geschwindigkeiten weit überschritten werden.
Es wurden Geschwindigkeitskontrollen in den betreffenden Straßen gefordert.
Für das weitere
Vorgehen wurden folgende Maßnahmen festgelegt:
· Verwaltung erstellt zur Information eine Mitteilung zur Kenntnis für den UVPA
· Abteilung 321 Herr Hanisch veranlasst die Erneuerung der Markierungen ("30" bzw. Kindersymbole) nach Abschluss der Baustelle spätestens bis zum Beginn des kommenden Schuljahres
· Abteilung 321 Herr Hanisch wird den Zweckverband KVÜ bzgl. Geschwindigkeitskontrollen in der Forchheimer Straße kontaktieren
· Abteilung Verkehrsplanung wird eine erneute Zählung durchführen
· Abteilung Verkehrsplanung wird Messungen mit der Radarpistole durchführen
Details zur Besprechung können der
als Anlage beigefügten Niederschrift entnommen werden.
Forchheimer Straße:
Der Südteil der Forchheimer Straße
zwischen Dorfstraße und Frankenwaldallee ist als Verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen, in dem maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Der
Nordteil zwischen Frankenwaldallee und Steigerwaldallee liegt in einer Tempo
30-Zone.
Folgende Verkehrszählungen liegen der Verwaltung vor:
Örtlichkeit |
Zulässige
|
Datum
|
Fahrzeuge |
Fahrzeuge |
V 85
% * |
Forchheimer
26 |
Schritttempo
|
Dienstag
9.4.2002 |
908 |
92 |
34
bzw. 37 km/h |
Forchheimer
28 |
Schritttempo
|
Donnerstag
16.5.2002 |
873 |
79 |
30
bzw. 31 km/h |
Forchheimer
26 |
Schritttempo
|
Dienstag
3.5.2011 |
847 |
80 |
32
bzw. 33 km/h |
Forchheimer
40 |
30
km/h |
Dienstag
14.5.2002 |
883 |
84 |
33
bzw. 35 km/h |
* Die Kennzahl V 85 % bedeutet, dass 85 % aller erfassten Fahrzeugführer mit
der dargestellten
Geschwindigkeit bzw. langsamer fuhren.
Vergleicht man die Zählungen im Südteil
der Forchheimer Straße, so betrug die Gesamtzahl am 9.4.2002 insgesamt 908
und am 16.5.2002 insgesamt 873 Fahrzeuge. Bei der Verkehrszählung am 3.5.2011 wurden insgesamt 847
Fahrzeuge registriert. Dies bedeutet, dass sich das Verkehrsaufkommen von
2002 zu 2011 reduziert hat. Die von der Bürgerschaft dargestellte Zunahme des
Verkehrs nach Entfernung der Verkehrsverbote muss deshalb als subjektive
Einschätzung gewertet werden, die objektiv tatsächlich nicht stattgefunden hat.
Ohne Zweifel sind die gefahrenen Geschwindigkeiten im Verkehrsberuhigten Bereich
der Forchheimer Straße zu hoch. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat
bereits Verbindung mit dem
Für den Nordteil der Forchheimer Straße ist lediglich eine Zählung aus dem Jahr 2002 existent. Hierbei ist das Verkehrsaufkommen mit insgesamt 883 Fahrzeugen in 24 Stunden für eine Wohnstraße als unauffällig zu bezeichnen. Die maßgeblichen Toleranzgrenzen für Wohnstraßen liegen nach Auskunft der Abteilung Verkehrsplanung bei bis zu 400 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Am 14.5.2002 wurden in der Spitzenstunde 84 Fahrzeuge registriert. Trotz dieser Zahlen ist es beabsichtigt, eine erneute Verkehrszählung durchzuführen, um so Vergleichszahlen zur Verkehrsentwicklung zu erhalten. Die Geschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone sind mit 33 bzw. 35 km/h (V 85 %) als moderat einzustufen.
Kulmbacher Straße
Die Kulmbacher Straße liegt in einer Tempo 30-Zone.
Folgende Verkehrszählungen sind gegenwärtig aktenkundig:
Örtlichkeit |
Zulässige
|
Datum
|
Fahrzeuge |
Fahrzeuge |
V 85
% * |
Kulmbacher
40 |
30
km/h |
Montag
30.3.2011 |
295 |
28 |
31
bzw. 33 km/h |
Kulmbacher
40 |
30
km/h |
Dienstag
5.4.2011 |
340 |
35 |
28
bzw. 33 km/h |
* Die Kennzahl V 85 % bedeutet, dass 85 % aller erfassten Fahrzeugführer mit
der dargestellten
Geschwindigkeit bzw. langsamer fuhren.
Für die Kulmbacher Straße existieren keine Verkehrszählungen aus der Zeit vor
Entfernung der Verkehrsverbote. Aus den Zählungen vom 30.3. bzw. 5.4.2011 mit
insgesamt 295 bzw. 340 registrierten Fahrzeugen in 24 Stunden geht eindeutig
hervor, dass der Verkehr in der Kulmbacher Straße als gering zu bezeichnen ist.
Negative Auswirkungen durch die Entfernung der Verkehrsverbote können daher
nicht attestiert werden. Die Geschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone mit
31 bzw. 33 km/h sowie 28 bzw. 33 km/h (V 85 %) sind als moderat und für eine
Tempo 30-Zone als angemessen einzustufen. Neben der Durchführung von
routinemäßigen Geschwindigkeitskontrollen sind außerordentliche Maßnahmen nicht
vorgesehen.
Jakob-Nein-Straße:
Die Jakob-Nein-Straße liegt in einer Tempo 30-Zone.
Verkehrszählungen aus der Zeit vor Entfernung der Verkehrsverbote sind nicht
vorhanden. Um sich ein grobes Bild der Verkehrsbelastung in der
Jakob-Nein-Straße zu verschaffen, wurde an zwei verschiedenen Tagen jeweils
eine Stunde lang gezählt. Am Dienstag, 31.5.2011,
in der Zeit von 15:00 und 16:00 Uhr
wurden 47 Fahrzeuge registriert. Am
Mittwoch, 1.6.2011, wurden in der
Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr insgesamt
44 Fahrzeuge gezählt. Diese Zahlen
geben Grund zur Annahme, dass eine außergewöhnliche Verkehrsbelastung der
Jakob-Nein-Straße als Wohnstraße nicht gegeben ist. Die während der
Verkehrszählung beobachteten Geschwindigkeiten waren als moderat und für eine
Tempo 30-Zone als angemessen zu bezeichnen. Um genauere Aussagen zur
Verkehrsbelastung in der Jakob-Nein-Straße zu erhalten, wird die Abteilung
Verkehrsplanung eine 24-Stunden-Messung mittels Zählgerät durchführen. Nach
Auswertung der Messergebnisse werden ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet.
Hintere Gasse:
In der Hinteren Gasse darf auf Grund der Beschilderung als Tempo 30-Zone maximal mit 30 km/h gefahren werden. Im Rahmen von Ortsterminen im Stadtwesten wurde auch die Hintere Gasse gelegentlich überprüft. Negative Beeinträchtigungen bzw. hohes Verkehrsaufkommen waren nicht erkennbar, so dass weitere Maßnahmen nicht einzuleiten sind. Insbesondere liegen der Verwaltung auch keine Beschwerden aus diesem Bereich vor. Die Mitarbeiter der Abteilung Verkehrswesen werden diese Örtlichkeit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten weiter beobachten und sofern erforderlich tätig werden.
Anlagen: Niederschrift Bürgergespräch