Betreff
Verkehrsverbote im Ortsteil Büchenbach
Vorlage
321/039/2011
Aktenzeichen
III/321
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Verkehrsanordnungen (VAO) Nummern 141, 142, 143 sowie 144 wurde die Entfernung der Verkehrsverbote in der Kulmbacher Straße, Forchheimer Straße, Hintere Gasse sowie Jakob-Nein-Straße festgelegt. Die Entfernung der insgesamt 16 Verkehrszeichen erfolgte am 22. bzw. 26. Oktober 2010. In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.11.2010 wurde die Mitteilung zur Kenntnis über die Verkehrsanordnungen auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum TOP erhoben und diskutiert. Die Verwaltung wurde gebeten, die Gründe, die für die Entfernung der Verkehrszeichen maßgebend waren, in der nächsten Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses darzustellen.

Die Information der Ausschussmitglieder erfolgte in der Sitzung am 7.12.2010. Nach Diskussion im Ausschuss wurde die Verwaltung gebeten, die Situation in den betroffenen Gebieten zu beobachten und in einem halben Jahr hierüber zu berichten.

In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet Büchenbach am 29.3.2011 wurde das Entfernen der Verkehrsverbote in Büchenbach moniert und die Wiederaufstellung beantragt. Es wurde festgelegt, die Angelegenheit in einem Gespräch außerhalb der Bürgerversammlung zu erörtern. Dieses Gespräch fand am 10. Mai 2011 in der Grundschule Büchenbach statt. Dabei wurden die anwesenden Bürgerinnen darüber informiert, dass eine Änderung der StVO den Verkehrsbehörden vorschreibt, dass nicht zwingende Verkehrszeichen zu entfernen sind. Auch wurde erklärt, dass zwischenzeitlich im ganzen Stadtgebiet ca. 2.000 Verkehrszeichen entfernt werden konnten.
Im Laufe der Gesprächsrunde wurde von den Bürgerinnen immer wieder darauf hingewiesen, dass die zulässigen Geschwindigkeiten weit überschritten werden. Es wurden Geschwindigkeitskontrollen in den betreffenden Straßen gefordert.

Für das weitere Vorgehen wurden folgende Maßnahmen festgelegt:

·         Verwaltung erstellt zur Information eine Mitteilung zur Kenntnis für den UVPA

·         Abteilung 321 Herr Hanisch veranlasst die Erneuerung der Markierungen ("30" bzw. Kindersymbole) nach Abschluss der Baustelle spätestens bis zum Beginn des kommenden Schuljahres

·         Abteilung 321 Herr Hanisch wird den Zweckverband KVÜ bzgl. Geschwindigkeitskontrollen in der Forchheimer Straße kontaktieren

·         Abteilung Verkehrsplanung wird eine erneute Zählung durchführen

·         Abteilung Verkehrsplanung wird Messungen mit der Radarpistole durchführen

Details zur Besprechung können der als Anlage beigefügten Niederschrift entnommen werden.
 

Forchheimer Straße:

Der Südteil der Forchheimer Straße zwischen Dorfstraße und Frankenwaldallee ist als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Der Nordteil zwischen Frankenwaldallee und Steigerwaldallee liegt in einer Tempo 30-Zone.

Folgende Verkehrszählungen liegen der Verwaltung vor:

Örtlichkeit

Zulässige
Höchstgeschwindigkeit

Datum
der
Messung

Fahrzeuge
gesamt

Fahrzeuge
in der
Spitzenstunde

V 85 % *
je
 nach Richtung

Forchheimer 26

Schritttempo

Dienstag 9.4.2002

908

92

34 bzw. 37 km/h

Forchheimer 28

Schritttempo

Donnerstag 16.5.2002

873

79

30 bzw. 31 km/h

Forchheimer 26

Schritttempo

Dienstag 3.5.2011

847

80

32 bzw. 33 km/h

Forchheimer 40

30 km/h

Dienstag 14.5.2002

883

84

33 bzw. 35 km/h


* Die Kennzahl V 85 % bedeutet, dass 85 % aller erfassten Fahrzeugführer mit der dargestellten
  Geschwindigkeit bzw. langsamer fuhren.


Vergleicht man die Zählungen im Südteil der Forchheimer Straße, so betrug die Gesamtzahl am 9.4.2002 insgesamt 908 und am 16.5.2002 insgesamt 873 Fahrzeuge. Bei der Verkehrszählung am 3.5.2011 wurden insgesamt 847 Fahrzeuge registriert. Dies bedeutet, dass sich das Verkehrsaufkommen von 2002 zu 2011 reduziert hat. Die von der Bürgerschaft dargestellte Zunahme des Verkehrs nach Entfernung der Verkehrsverbote muss deshalb als subjektive Einschätzung gewertet werden, die objektiv tatsächlich nicht stattgefunden hat. Ohne Zweifel sind die gefahrenen Geschwindigkeiten im Verkehrsberuhigten Bereich der Forchheimer Straße zu hoch. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt hat bereits Verbindung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg bzgl. Geschwindigkeitskontrollen aufgenommen.

Für den Nordteil der Forchheimer Straße ist lediglich eine Zählung aus dem Jahr 2002 existent. Hierbei ist das Verkehrsaufkommen mit insgesamt 883 Fahrzeugen in 24 Stunden für eine Wohnstraße als unauffällig zu bezeichnen. Die maßgeblichen Toleranzgrenzen für Wohnstraßen liegen nach Auskunft der Abteilung Verkehrsplanung bei bis zu 400 Fahrzeugen in der Spitzenstunde. Am 14.5.2002 wurden in der Spitzenstunde 84 Fahrzeuge registriert. Trotz dieser Zahlen ist es beabsichtigt, eine erneute Verkehrszählung durchzuführen, um so Vergleichszahlen zur Verkehrsentwicklung zu erhalten. Die Geschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone sind mit 33 bzw. 35 km/h (V 85 %) als moderat einzustufen.

 

Kulmbacher Straße

Die Kulmbacher Straße liegt in einer Tempo 30-Zone.

Folgende Verkehrszählungen sind gegenwärtig aktenkundig:





Örtlichkeit

Zulässige
Höchstgeschwindigkeit

Datum
der
Messung

Fahrzeuge
gesamt

Fahrzeuge
in der
Spitzenstunde

V 85 % *
je
 nach Richtung

Kulmbacher 40

30 km/h

Montag 30.3.2011

295

28

31 bzw. 33 km/h

Kulmbacher 40

30 km/h

Dienstag 5.4.2011

340

35

28 bzw. 33 km/h


* Die Kennzahl V 85 % bedeutet, dass 85 % aller erfassten Fahrzeugführer mit der dargestellten
  Geschwindigkeit bzw. langsamer fuhren.

Für die Kulmbacher Straße existieren keine Verkehrszählungen aus der Zeit vor Entfernung der Verkehrsverbote. Aus den Zählungen vom 30.3. bzw. 5.4.2011 mit insgesamt 295 bzw. 340 registrierten Fahrzeugen in 24 Stunden geht eindeutig hervor, dass der Verkehr in der Kulmbacher Straße als gering zu bezeichnen ist. Negative Auswirkungen durch die Entfernung der Verkehrsverbote können daher nicht attestiert werden. Die Geschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone mit
31 bzw. 33 km/h sowie 28 bzw. 33 km/h (V 85 %) sind als moderat und für eine Tempo 30-Zone als angemessen einzustufen. Neben der Durchführung von routinemäßigen Geschwindigkeitskontrollen sind außerordentliche Maßnahmen nicht vorgesehen.

Jakob-Nein-Straße:

Die Jakob-Nein-Straße liegt in einer Tempo 30-Zone. Verkehrszählungen aus der Zeit vor Entfernung der Verkehrsverbote sind nicht vorhanden. Um sich ein grobes Bild der Verkehrsbelastung in der Jakob-Nein-Straße zu verschaffen, wurde an zwei verschiedenen Tagen jeweils eine Stunde lang gezählt. Am Dienstag, 31.5.2011, in der Zeit von 15:00 und 16:00 Uhr wurden 47 Fahrzeuge registriert. Am Mittwoch, 1.6.2011, wurden in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr insgesamt 44 Fahrzeuge gezählt. Diese Zahlen geben Grund zur Annahme, dass eine außergewöhnliche Verkehrsbelastung der Jakob-Nein-Straße als Wohnstraße nicht gegeben ist. Die während der Verkehrszählung beobachteten Geschwindigkeiten waren als moderat und für eine Tempo 30-Zone als angemessen zu bezeichnen. Um genauere Aussagen zur Verkehrsbelastung in der Jakob-Nein-Straße zu erhalten, wird die Abteilung Verkehrsplanung eine 24-Stunden-Messung mittels Zählgerät durchführen. Nach Auswertung der Messergebnisse werden ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet.

Hintere Gasse:

In der Hinteren Gasse darf auf Grund der Beschilderung als Tempo 30-Zone maximal mit 30 km/h gefahren werden. Im Rahmen von Ortsterminen im Stadtwesten wurde auch die Hintere Gasse gelegentlich überprüft. Negative Beeinträchtigungen bzw. hohes Verkehrsaufkommen waren nicht erkennbar, so dass weitere Maßnahmen nicht einzuleiten sind. Insbesondere liegen der Verwaltung auch keine Beschwerden aus diesem Bereich vor. Die Mitarbeiter der Abteilung Verkehrswesen werden diese Örtlichkeit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten weiter beobachten und sofern erforderlich tätig werden.

 


Anlagen:        Niederschrift Bürgergespräch