1. Für die Verwaltung wird die Funktion „Anti-Korruptionsbeauftragte/r“ eingerichtet.
2. Diese Funktion wird generell der jeweiligen Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
übertragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Aktivitäten der Verwaltung im Hinblick auf die Korruptionsprävention sollen unter einer einheitlichen Verantwortung stehen und als Funktion einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter übertragen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Übertragung der Funktion: „Anti-Korruptionsbeauftragte/r“ auf die jeweilige Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Funktion „Anti-Korruptionsbeauftragte/r“ wird Bestandteil der Arbeitsplatzbeschreibung der Amtsleitung des Rechungsprüfungsamtes. Dies ist in mehreren bayerischen Städten ebenso geregelt.
Die Arbeitsschwerpunkte des Antikorruptionsbeauftragten sind:
Korruptionsprävention:
- Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. mittels Intranet)
- Herausgabe von Informationsmaterial in regelmäßigen Abständen
- Regelmäßige Analyse des Gefährdungspotenzials bei der Stadt Erlangen
Korruptionsbekämpfung:
- Achten auf Korruptionsanzeichen
- Durchführung von Untersuchungen in Verdachtsfällen
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Keine zusätzlichen Ressourcen
erforderlich.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden