Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 045/2011 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Folgende Antworten
zu den im Antrag gestellten Fragen:
- Wie sieht das Konzept
aus, das der Investor realisieren möchte?
Der umfangreich ausgearbeitete Vorentwurf des Energieversorgungskonzeptes für die Bereiche Heizung, Klima und Lüftung liegt seit 03.11.2010 seitens des Ingenieurbüros Sterzl / Fa. TenBrinkeBayern (TBB) vor und hält sämtliche europaweit und für die nächsten Jahre geltenden Vorschriften und maßgeblichen Vorgaben in jeder Hinsicht ein.
Ein Großteil der Beheizung der
Hauptnutzflächen im gesamten Nahversorgungszentrum erfolgt laut Energiekonzept
über die Abwärmenutzung der benötigten Kühl-, Kälte- und Klimaanlagen, die mit
elektrisch betriebenen Luft-Wärmepumpen mit hoher Energieeffizienz betrieben
werden. Deswegen werden noch 30- 50% der Energie als Nahwärme aus dem
angrenzenden Blockheizkraftwerk der ESTW im Bebauungsplan 408 benötigt.
Der Energieausweis gemäß
Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2009) für das Gesamtenergiekonzept kann erst
mit dem Bauantrag im Sommer vorgelegt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt die
verwendeten Bau- und Dämmstoffe sowie die unterschiedlichen Nutzungen noch
nicht endgültig feststehen.
2. Wie wird dieses Konzept von
fachlicher Seite her beurteilt?
(Wir bitten hier um eine Stellungnahme von
Herrn Dr. Seeberger)
Für das Nahversorgungszentrum liegt ein
Konzept allein für die Energieversorgung (Heizung, Lüftung und Kühlung) vor,
welches teilweise energieeffiziente Komponenten vorsieht. Die Wärmeversorgung
erfolgt vorrangig mit elektrisch betriebenen Luft-Wärmepumpen. Aus
energetischer Sicht wären die Varianten „vorrangige, primäre Beheizung über die
Warmwasserheizungsanlage mit Nahwärme der bestehenden KWK-Anlage (ESTW)“ (s.
Wärmeversorgung der Nichtwohngebäude im Nahversorgungszentrum Neumühle) oder
„alleinige Beheizung mit einer Erdwärmepumpe“ zu bevorzugen. Eine energetische
Bewertung der möglichen Versorgungsvarianten liegt nicht vor.
Das Gesamtenergiekonzept für das
Nahversorgungszentrum liegt nicht vor. Für die Beurteilung der energetischen
Qualität des Zentrums müsste eine Berechnung des Primärenergiebedarfs
(Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Lüftung, Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung)
gemäß DIN 18599 vorliegen. Somit kann eine Aussage zur gesamten
Energieeffizienz des Nahversorgungszentrums erst mit Vorlage des
Gesamtenergiekonzeptes beim Bauantrag im Sommer 2011 getroffen werden (siehe
auch Pkt. 1/letzter Absatz).
3. Welche Vorgaben wurden seitens
des Stadtplanungsamtes an den Investor gemacht?
Um frühzeitig die Weichen zugunsten einer Nahwärmenutzung aus dem BHKW des Nachbarbaugebietes zu stellen, wurde nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages im Auslobungstext zum Realisierungswettbewerb des Nahversorgungszentrums im Dezember 2009 ein entsprechender Hinweis eingestellt und ein Kontakt zwischen dem Investor und den Erlanger Stadtwerken vermittelt.
Im Durchführungsvertrag in § 4
(2) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll festgelegt werden, dass der
Primärenergiebedarf der Gebäude die EnEV 2009-Vorgaben (Referenzwert für die
Gebäude) einhält. Der Nachweis wird mit dem gemäß EnEV vorliegenden
Energie-Ausweis erbracht und von Amt 31/Klimaschutz und Energiefragen geprüft.
4. Wie und wo flossen die
Überlegungen der Lenkungsgruppe Energieversorgung
in die Vorgaben ein?
Nach dem Ergebnis des
Realisierungswettbewerbes im April 2010 bzw. seit konkretem Projektbeginn im
August 2010 flossen die Überlegungen der Arbeitsgruppe Energieversorgung u.a.
wie folgt ein:
n
durch
mehrmaligen direkten Kontakt der Fa. TenBrinkeBayern bzw. deren beauftragte
Architekten und Fachingenieure mit den ESTW und dem Umweltamt nach Abschluss
des Kaufvertrags, wobei seitens des Investors am eigenen
Energieversorgungskonzept festgehalten wurde,
n
bei
einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch am 19.01.2011 mit der Vorhabenträgerin
(Fa. TBB), dem Vertreter des Umweltamtes und den Erlanger Stadtwerken, bei dem
das bisher vorliegende Energieversorgungskonzept (siehe Punkt 1) für den
Bebauungsplan zur Kenntnis genommen und festgestellt wurde, dass im Rahmen des
Bebauungsplans keine Festsetzungen zum Anschluss und zur Benutzung von BHKW
möglich sind,
n
zuletzt
bei Abstimmungsterminen im Februar und Mai dieses Jahres zum
Durchführungsvertrag des Bebauungsplanes, bei denen eine beabsichtigte
Vereinbarung hinsichtlich Nahwärmenutzung des BHKW Gegenstand der Verhandlungen
war.
5.
Warum wird das im Baugebiet von den Stadtwerken betriebene BHKW nicht für
die Energieversorgung des
Nahversorgungszentrums herangezogen?
Die Nahwärme des benachbarten
BHKW der Erlanger Stadtwerke (BPlan 408) soll für den o.g. 30-50 % Anteil laut
derzeitigem Energiekonzept genutzt werden (siehe Punkt 1). Bezüglich dieses
Abnahmekontingents steht die Fa. TBB schon seit längerem mit den Erlanger Stadtwerken
in Verbindung. Laut Aussage beider Seiten vom 02.05.2011 sind die Verhandlungen
jetzt inzwischen soweit gediehen, dass mit einer zufriedenstellenden Einigung
für beide Seiten noch innerhalb des Monats Mai zu rechnen ist.
6. Welche Möglichkeiten gibt es (Baurecht,
etc.) den Anschluss an das BHKW dem
Investor noch vorzuschreiben?
Eine explizite Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan hinsichtlich eines Anschlusses an das BHKW zur Nahwärmenutzung ist nach BauGB rechtlich nicht möglich.
Hingegen besteht seitens des Investors und der ESTW soweit Einigkeit, dass im öffentlich rechtlichen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan flankierend eine Regelung zur Nutzung des Blockheizkraftwerkes der Stadtwerke (entspr. dem Inhalt der privatrechtlichen Vereinbarung) mit einer Laufzeit von 20 Jahren vereinbart wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 045/2011 der SPD-Fraktion