Betreff
Termin- und Ablaufplan für die Haushaltsaufstellung 2012
Vorlage
II/104/2011
Aktenzeichen
II/20
Art
Vorlage Ältestenrat

1.        Der Beschlussfassung über den Haushalt 2012 mit Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm am 09.02.2012 und dem Aufstellungsverfahren (Termin- und Ablaufplan sind als Anlage beigefügt) wird zugestimmt.

2.        In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2012 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets zu finanzieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Termingerechte Haushaltsaufstellung 2012

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Protokollvermerk aus der 7. Sitzung des Stadtrates vom 27. November 2008 wurde die Kämmerei mit 36 gegen 13 Stimmen beauftragt zu überprüfen, ob der Haushalt in Zukunft grundsätzlich erst im Januar beschlossen werden kann.

Die Haushaltsaufstellungsverfahren 2010 und 2011 haben aus Sicht der Kämmerei gezeigt, dass es sinnvoll und zweckmäßig war, den Haushaltsbeschluss vor dem Hintergrund im Dezember noch fehlender wichtiger haushaltsrelevanter Eckdaten (Schlüsselzuweisungen, Bezirksumlage, voraussichtlicher Einkommensteueranteil, voraussichtliche Umsatzsteuerbeteiligung etc.) in den Februar zu verschieben.

 

Der von der Kämmerei erstellte Ablaufplan sah bei der Planung des Haushalts 2010 eine Beschlussfassung am 25.02.2010 vor. Der Haushalt 2011 wurde am 17.02.2011 beschlossen. Für den Haushalt 2012 ist Donnerstag, der 16.02.2012 vorgesehen. Ein noch früherer Termin für die Stadtratssitzung ist nicht darstellbar, da wichtige Eckdaten erst zwischen dem 20.12.2011 und dem 20.01.2012 bekanntgegeben werden (Bekanntgabe Schlüsselzuweisungen 2011 war am 21.12.2010, Mitteilung EkSt-, Ustbeteiligung war Mitte Januar 2011).

 

 

 

Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahren 2012 sehen wie folgt aus:

 

Aufstellung

Investitionsprogramm

Sachkostenbudgets

Mo. 09.05.2011-
Mo. 06.06.2011

Einigungsgespräche

Mo. 11.07.2011-

Fr. 22.07.2011

Aufstellung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Mittelfristige Finanzplanung

Mo. 08.08.2011-

Fr. 26.08.2011

Einbringung des Haushalts

Do. 27.10.2011

Haushaltsseminare der Politik

Fr. 28.10.2011-

Mo. 28.11.2011

Abgabetermin für Haushalts-Fraktionsanträge

Di. 29.11.2011

Auslauf Beratungsunterlagen

Mo. 12.12.2011

Fachausschussberatungen

Mo. 09.01.2012-

Do. 19.01.2012

HFPA als Fachausschuss

Mi. 18.01.2012

HH-HFPA

(evtl. wird eine weitere Sitzung notwendig)

Mi. 01.02.2012

Do. 02.02.2012

HH-Stadtrat

Do. 16.02.2012

Auslauf der Genehmigungsunterlagen

Mo. 12.03.2012

 

 

1.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die öffentlichen Haushalte befinden sich infolge der Finanz- und Wirtschaftkrise weiterhin in einer äußerst angespannten Situation. Frühestens ab 2012 sind Steuereinnahmen auf dem Niveau des „Vor-Krisen-Jahres“ 2008 zu erwarten.

Der Finanzhaushalt  der Stadt Erlangen weist in der mittelfristigen Finanzplanung 2010 bis 2014 für 2012 einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1,1 Mio. € und einen Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit von 21,3 Mio. aus.

Der Finanzierungsmittelfehlbetrag 2012 beträgt somit 20,2 Mio. Euro.

Die mittelfristige Finanzplanung weist für den Ergebnishaushalt (= GuV-Rechnung) 2012, sowie 2013 Verluste von 7,8 Mio. Euro bzw. 2,2 Mio. Euro aus. Erst ab 2014 wird gegenwärtig wieder ein Überschuss erzielt (in der Finanzplanung sind jährlich steigende Steuereinnahmen um rd. 6,0% bereits berücksichtigt). Gemäß § 24 Absatz 1 Satz1 KommHV Doppik soll der Ergebnishaushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, sonst kommt dies einem Eigenkapitalverzehr gleich.

Nur wenn der Haushaltsausgleich gelingt – und sich somit das Defizit des Jahres 2012 um 7,8 Mio. Euro verringert -  wird im Finanzhaushalt der positive Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit eine Höhe erreichen, dass bei der Stadt Erlangen die dauernde Leistungsfähigkeit (=der Gradmesser für eine geordnete Haushaltswirtschaft) und somit die auflagenfreie Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte wieder gewährleistet ist. Selbst, wenn es gelingt den Ergebnishaushalt auszugleichen fehlen zur Finanzierung des Investitionshaushaltes 2012 – unterstellt Nettoneuverschuldung 0 Mio. Euro -  lt. mittelfristiger Finanzplanung immer noch 12,4 Mio. Euro liquide Mittel.

Für eine Ausweitung der Budgetausgaben oder einer Erhöhung des Investitionsvolumens sind somit absolut keine Mittel vorhanden; vielmehr sind weiterhin einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen und die Verschiebung von Investitionen erforderlich.

Die Kämmerei beabsichtigt daher bei der Haushaltsaufstellung 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung mit Investitionsprogramm wie folgt vorzugehen:

 

1. Die Kämmerei hat sich entschieden, keine Neuanmeldungen der Ämter zum Investitionsprogramm mehr abzufragen. Im alten Verwaltungs- bzw. neuen Ergebnishaushalt werden die Ämter schon seit 10 Jahren aufgrund der knappen Finanzmittel nicht mehr aufgefordert, ihre Bedarfe der Kämmerei zu melden.

 

2. Der Entwurf der Kämmerei für die Budgets 2012 wird gegenüber den Planansätzen 2011 grundsätzlich Kürzungen aufweisen, es sei denn die Ämter können gegen den Kämmereivorschlag in den Einigungsgesprächen begründete Einwendungen geltend machen. Die Budgets werden um einmalige Mittelerhöhungen für 2011 bereinigt. Die beschossenen Spar- /bzw. Konsolidierungsvorschläge werden bei der Budgetbemessung berücksichtigt sein. Bei der Haushaltsaufstellung 2011 wurden sowohl die Budgeterträge als auch die Budgetaufwendungen um jeweils 5 % erhöht bzw. gekürzt. Diese Budgetkürzungen wurden von vielen Ämtern akzeptiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf diejenigen Sachkostenbudgets zu legen, deren – im Kämmereientwurf enthaltenen - Sparvorgaben für 2011 wieder rückgängig gemacht wurden.

 

3. Der Entwurf der Kämmerei zum Investitionshaushalt 2012 wird gegenüber dem Planjahr 2012 des Investitionsprogramms 2010 – 2014 (Saldo aus Investitionstätigkeit: 21,3 Mio. Euro) deutlich geringere Ausgaben aufweisen.

Analog der Eckpunkte des Bayerischen Doppelhaushaltes werden grundsätzlich keine neuen ausgabenwirksamen Maßnahmen in den Entwurf des Investitionshaushalts eingestellt, auch keine Planungs- und Gutachtenskosten für neue Projekte, da bei einem Gesamtfehlbetrag in der mittelfristigen Finanzplanung (Jahre 2012 – 2014) von 31,5 Mio. Euro eine Finanzierung ohnehin nicht gewährleistet ist.

Neue Maßnahmen werden nur eingestellt:

- bei gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung (z.. Ausbau S-Bahn-, ICE-Trasse

- aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. Brandschutzmassnahmen)

- bei schnellster Amortisation bzw. 70 bis 80%-iger Bezuschussung

 

In den endgültigen Haushaltsentwurf des Finanzreferats werden die Ergebnisse aus den Einigungsgesprächen mit den Ämtern einfließen.

 

 

 

 

 


Anlagen: Terminplan für die Erstellung des Haushalts 2012 mit Investitionsprogramm