Betreff
Tischauflage: Neubau eines Geschäftshauses, Nürnberger Straße 24, hier: Ver- und Entsorgung der Baustelle, Antrag der SPD-Fraktion Nr. 029/2011 vom 29.03.2011
Vorlage
63/156/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 029/2011 der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.03.2011 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

      Der Baustellenbetrieb für den Abbruch der Grande Galerie wie auch für die Neuerrichtung des Geschäftshauses an der Nürnberger Straße soll unter größtmöglicher Schonung und Rücksichtnahme für die Anwohner an der Hofmannstraße abgewickelt werden.

      Gleiches gilt auch für den zukünftigen Warenanlieferungsverkehr über die Hofmannstraße.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die An- und Abfahrt der künftigen Baustelle für den Neubau des Geschäftshauses Nürnberger Straße 24 wird – insbesondere bei den Mitte Mai 2011 beginnenden Abbrucharbeiten – über die Nürnberger Straße erfolgen – siehe hierzu Anlage „Planskizzen“. Geplant ist ab dem 16.05. die Baustelleneinrichtung vorzunehmen und das Gebäude innen frei zu räumen. Ab Anfang Juni soll dann mit dem Abbruch des Gebäudes von außen begonnen werden.

Es ist jedoch aus bautechnischen Gründen erforderlich, dass im Zuge der Abbrucharbeiten für die Baustelleneinrichtung und die Bauausführung auch gelegentlich Andienungsfahrten über die Hofmannstraße erfolgen müssen.

Baubeginn für die Erstellung des neuen Geschäftshauses ist gegen August 2011 geplant. Die Bauarbeiten werden sich ca. über 14 Monate erstrecken.

Der Abbruch für den Bestand wurde dem Bauaufsichtsamt ordnungsgemäß angezeigt. Es liegen dafür noch nicht alle erforderlichen bautechnischen Nachweise vor.

Bisher liegt dem Bauaufsichtsamt noch kein Bauantrag vor.

 

Vor dem Anwesen Nürnberger Straße 24 ist eine Baustelleneinrichtung durch Abplankung des Baustellenbereiches und zum Schutz der Verkehrsteilnehmer herzustellen. Dabei ist die halbseitige Sperrung der Nürnberger Straße erforderlich – die Durchfahrt für berechtigte Fahrzeuge und für Fahrradfahrer sowie der Fußgängerbereich ist gesichert.

 

Im Zuge der Baustelleneinrichtung müssen 2 Bäume im Kronenbereich zurückgeschnitten werden, 4 Bäume müssen entfernt werden - hierfür sind nach Abschluss der Baumaßnahmen Ersatzpflanzungen durchzuführen.

Der zukünftige Warenanlieferverkehr über die Hofmannstraße ist auf maximal 3 Anlieferungen/ Fahrzeuge pro Tag zu beschränken. Es ist geplant, den Anlieferungsbereich des Geschäftshauses, der im Osten zur Hofmannstraße auf dem Baugrundstück liegen wird, zu überdachen und die Oberflächen der Wände wie des Daches mit hochschallschluckenden Belägen auszuführen.

Sollten darüber hinaus zusätzliche Anlieferungen erforderlich werden, so sind diese über die Nürnberger Straße zu führen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die nach Straßenverkehrsordnung erforderlichen Maßnahmen werden durch Genehmigungsbescheid festgelegt.

Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem u.a. auch die Verpflichtungen im Zuge der Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Bauabwicklung und z.B. auch der Ersatzpflanzung für Bäume geregelt werden.

In der Baugenehmigung werden alle öffentlich-rechtlichen Belange, insbesondere auch immissionsschutzrechtliche Auflagen, für den zukünftigen Anlieferverkehr des Geschäftshauses geregelt.

 

 


Anlage: Antrag der SPD-Fraktion Nr. 029/2011 vom 29.03.2011

Planskizzen des Investors: Darstellung der An- und Abfahrtswege für die Abbruch-arbeiten.