Betreff
Ratsbegehren G 6 Tennenlohe, Bearbeitung des FDP-Fraktionsantrages Nr. 035/2011
Vorlage
30-R/030/2011
Aktenzeichen
III/30-R
Art
Beschlussvorlage

1. Zur Frage, ob in Tennenlohe östlich der BAB A3 ein Gewerbegebiet (G 6) realisiert werden soll, soll ein Ratsbegehren eingeleitet werden.

 

2. Der FDP-Fraktionsantrag Nr. 035/2011 vom 11.04.2011 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat soll eine Entscheidung darüber treffen, ob ein Ratsbegehren mit dem Ziel einzuleiten ist, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen selbst darüber abzustimmen zu lassen, ob in Tennenlohe östlich der BAB A3 ein Gewerbegebiet realisiert werden soll.

 

 

2.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Wenn der Stadtrat beschließt, dass ein Ratsbegehren eingeleitet werden soll, so muss in einer der folgenden Stadtratssitzungen ein Beschluss darüber gefasst werden, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll und wenn ja, mit welcher Fragestellung und an welchem Tag die Abstimmung stattfinden soll. Den Tag setzt der Stadtrat in eigener Zuständigkeit fest; es muss sich dabei entsprechend der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt um einen Sonn- oder Feiertag handeln. Im Unterschied zu einem zugelassenen Bürgerbegehren unterliegt der Stadtrat dabei keiner gesetzlich vorgegebenen Durchführungsfrist. Gleichzeitig entscheidet der Stadtrat dann über den Text der Unterrichtung zum Gegenstand des Bürgerentscheids, der mit der Abstimmungsbenachrichtigung an die Wahlberechtigten versendet wird. Dieser Unterrichtungstext muss streng dem Sachlichkeitsgebot entsprechen.

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt  (für diesen Beschluss)

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag „Ratsbegehren G 6 Tennenlohe“ der FDP-Stadtratsfraktion