Betreff
Ausschilderung öffentlich zugänglicher und barrierefreier Toiletten - ödp-Fraktionsantrag 025/2011 vom 23.03.2011
Vorlage
610.3/017/2011
Aktenzeichen
VI/61/610.3/CMC - Tel. 1360
Art
Beschlussvorlage

Das städtische Fußgängerleitsystem weist bereits heute alle öffentlichen, städtischen Toilettenanlagen aus.

Auf behindertengerechte Anlagen wird hierbei gesondert hingewiesen. Die Stadt ist nicht befugt, die sonstigen öffentlich zugänglichen, jedoch in Privatbesitz befindlichen Toilettenanlagen auszuschildern.

Der ÖDP-Fraktionsantrag 025/2011 vom 23.03.2011 (Anlage 1) ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Cityleitsystem weist mit seinen weißen Pfeilschildern unter Angabe der Entfernung auf wichtige öffentliche Einrichtungen hin. Dies beinhaltet auch die Wegweisung auf die, im öffentlichen Raum vorhandenen, öffentlichen städtischen WC-Anlagen.

 

                                                                                                           Anlage 2 - Foto Schilderbaum

 

Die sonstigen öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen befinden sich in Privatbesitz und dürfen nicht wie öffentliche städtische WC-Anlagen ausgeschildert werden.

In dem Innenstadtplan „Erlanger Stadtrundgang für Rollstuhlfahrer, Blinde und Behinderte“ sind die öffentlich und barrierefrei zugänglichen Toilettenanlagen mit Einverständnis der privaten Eigentümer entsprechend gekennzeichnet.

 

                                                                                     Anlage 3 – Behinderten Toiletten Grafik 2006

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

---

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

---

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Anlage 1 – ÖDP-Fraktionsantrag
Anlage 2 - Foto Schilderbaum

Anlage 3 – Behinderten Toiletten Grafik 2006

link: http://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/080_stadtverwaltung/dokumente/infoblaetter/50_Behi_Erlangen_barrierefrei_2007.pdf