Das städtische Fußgängerleitsystem weist bereits heute alle öffentlichen, städtischen Toilettenanlagen aus.
Auf behindertengerechte Anlagen wird hierbei gesondert hingewiesen. Die Stadt ist nicht befugt, die sonstigen öffentlich zugänglichen, jedoch in Privatbesitz befindlichen Toilettenanlagen auszuschildern.
Der ÖDP-Fraktionsantrag 025/2011 vom 23.03.2011 (Anlage 1) ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Cityleitsystem weist mit seinen weißen Pfeilschildern unter Angabe der Entfernung auf wichtige öffentliche Einrichtungen hin. Dies beinhaltet auch die Wegweisung auf die, im öffentlichen Raum vorhandenen, öffentlichen städtischen WC-Anlagen.
Anlage 2
- Foto Schilderbaum
Die sonstigen öffentlich
zugänglichen Toilettenanlagen befinden sich in Privatbesitz und dürfen nicht
wie öffentliche städtische WC-Anlagen ausgeschildert werden.
In dem Innenstadtplan „Erlanger Stadtrundgang für Rollstuhlfahrer, Blinde und Behinderte“ sind die öffentlich und barrierefrei zugänglichen Toilettenanlagen mit Einverständnis der privaten Eigentümer entsprechend gekennzeichnet.
Anlage 3 – Behinderten Toiletten Grafik 2006
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 –
ÖDP-Fraktionsantrag
Anlage 2 - Foto Schilderbaum
Anlage 3 – Behinderten
Toiletten Grafik 2006