Betreff
Entwicklungsgebiet Erlangen-West II: zukünftige Entwässerung im Trennsystem
Vorlage
E-1/2/021/2011
Aktenzeichen
VI/EBE/2/4/MCE
Art
Beschlussvorlage

Die abwassertechnische Erschließung der weiteren Baugebiete des Entwicklungsgebietes Erlangen-West II in Büchenbach erfolgt im Trennsystem.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die abwassertechnische Erschließung der weiteren Baugebiete des Entwicklungsgebietes Erlangen-West II soll zukünftig im klassischen Trennsystem erfolgen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ein Wechsel vom bisher praktizierten „Modifizierten Mischsystem“ mit Mistewegen, Mulden und Gräben zum klassischen Trennsystem mit der Errichtung von zwei Kanälen für Schmutz- und Regenwasser in den öffentlichen Verkehrsflächen soll vollzogen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

1.      Rechtliche Betrachtung:

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 wurde auch das Wasserhaushaltsgesetz – WHG – neu erlassen und zum 1. März 2010 in Kraft gesetzt.

Das neue WHG, § 55 (2), enthält den Grundsatz, Niederschlagswasser ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit dem keine weiteren Belange entgegenstehen. Dies entspricht dem Gebot zur Einführung getrennter Systeme für die Schmutz- und Niederschlagswasserableitung.

Das bisher praktizierte „Modifizierte Mischsystem“ trägt dem vorgenannten Gesetzesgrundsatz nur bedingt Rechnung, da hierbei nur das wenig belastete Niederschlagswasser der Dachflächen und untergeordneten Wege über Mulden und Mistewege dem Gewässer zugeleitet wird. Das stärker belastete Niederschlagswasser der Erschließungsstraßen wird dem Mischwasserkanal zugeführt.

 

Demgegenüber wird dem Regenwasserkanal im Trennsystem das Niederschlagswasser komplett,
d.h. auch von Straßen und Parkflächen, zugeführt und anschließend über eine
Vorbehandlung / Vorreinigung dem Gewässer zugeleitet.

 

 

Betriebswirtschaftliche Betrachtung:

Das zukünftige Trennsystem führt im Gegensatz zum „Modifizierten Mischsystem“ zu keiner zusätzlichen Belastung und kostenintensiven Reinigung von Niederschlagswasser in der Kläranlage Erlangen.

Ein weiteres Argument für den Wechsel zum Trennsystem sind die geringeren Investitions- und Betriebsfolgekosten. Am Beispiel des Baugebietes „BP 410“ wurde seitens des Entwässerungsbetriebes ein synoptischer Kostenvergleich durchgeführt. Das Trennsystem führt anfänglich zu höheren Investitionskosten aufgrund des benötigten zweiten Kanals. Es ergibt sich jedoch bei der Betrachtung der Betriebsfolgekosten und einer 50-jährigen Abschreibung ein eindeutiger Kostenvorteil für das Trennsystem, da der laufende Pflegeaufwand zur Unterhaltung der offenen und begrünten Mulden, Mistewege und Gräben im „Modifizierten Mischsystem“ weitaus größer ist als die etwa alle 3 Jahre stattfindende Kanalspülung des Regenwasserkanals im Trennsystem.

 

Planerische Betrachtung

Der UVPA hat am 27.04.2010 beschlossen, die zukünftigen Baugebiete im Entwicklungsgebiet Erlangen-West II auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs der Arbeitsgemeinschaft der Architekten Franke + Messmer und Rößner + Waldmann und des Landschaftsarchitekten Tautorat zu entwickeln. Der Entwurf sieht eine Anordnung der Häuser, Hausgruppen und Geschosswohnungsbauten um einzelne Quartiershöfe vor. Aus entwässerungstechnischer Sicht lässt sich der Entwurf im Trennsystem leichter realisieren als in einem „Modifizierten Mischsystem“. Bei dem Entwurf liegen die Investitionskosten für ein Trennsystem bzw. ein „Modifiziertes Mischsystem“ überschlägig betrachtet in gleicher Höhe. Es werden sich aber aufgrund des geringeren Pflegeaufwandes betriebswirtschaftliche Vorteile bei einem Trennsystem ergeben.

Das Trennsystem schafft zudem weniger Höhenzwangspunkte für den Anschluss der künftigen Wohngebäude an die Niederschlagswasserableitung.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: