Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der
Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (STMI),
Projektgruppe DigiNet, vom August 2010, wird auf immer wieder vorgebrachte
Thesen im Zusammenhang mit Mobilfunk eingegangen. Einige Punkte sollen an
dieser Stelle dargestellt werden.
- Zur Behauptung die Grenzwerte in Deutschland seien, vor allem im
Vergleich mit dem europäischen Ausland, zu hoch, wird darauf verwiesen,
dass das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission
aufgrund der Ergebnisse des „Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms“
keinen Anlass sehen, die deutschen Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Alle
bekannten Bewertungen der Forschungslandschaft bestätigen, dass die
derzeit international durch die Weltgesundheitsorganisation und die
Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte, auf denen auch die deutschen Grenzwerte basieren,
einen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten. Es gebe zwar in Europa unterschiedliche
Grenzwerte, mehrheitlich entsprechen jedoch die Grenzwerte denen, die in
der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt sind.
Der immer wieder zitierte (um den Faktor 10) geringere Grenzwert der
Schweiz beispielsweise, ist der Anlagengrenzwert zur vorsorglichen
Emissionsbegrenzung von Einzelanlagen.
Doch auch in der Schweiz gilt für die Gesamtimmissionen
der gleiche Grenzwert wie in Deutschland. In der Schweiz wird also zwischen
Immissionsgrenzwert (ICNIRP/ EURatsempfehlung wie in Deutschland) und
Anlagengrenzwert (Vorsorgewert für sogenannte "Orte mit empfindlicher
Nutzung" u. a. Wohngebäude und Kinderspielplätze) unterschieden. Die Höhe
des reduzierten Anlagengrenzwertes bezieht sich explizit nicht auf
wissenschaftliche, gesundheitsbezogene Untersuchungsergebnisse, sondern basiert
auf Vorschlägen von Mobilfunkbetreibern, die diese in wirtschaftlicher und
technischer Sicht für vertretbar hielten.
Es muss also berücksichtigt werden, dass in der Schweiz beim Anlagengrenzwert die Immissionen von
einzelnen Funkanlagen gemessen werden. Der Immissionsgrenzwert
hingegen bezieht sich wie in Deutschland auf alle einwirkenden Anlagen,
wohingegen in Deutschland zusätzlich ein Sicherheitszuschlag, in die Berechnung
einfließt. Die für Erlangen angestrebte Grenzwertunterschreitung um den Faktor
10 bei Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen bezieht alle am
Immissionsort einwirkenden Anlagen bei Maximalauslastung und unter
Berücksichtigung eines Messaufschlages/ Sicherheitszuschlages ein.
- Zur These die deutschen Mobilfunkgrenzwerte stellen keinen
ausreichenden Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren dar und enthalten
keinen Vorsorgewert, wird auf eine Stellungnahme des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) verwiesen. Danach
wurde bei der Herleitung der Grenzwerte für die Bevölkerung ein
Sicherheitsfaktor von 50 zu einem Bezugswert gewählt, ab dem expositionsbedingte
Wirkungen z. B. durch Erwärmungen im Körpergewebe überhaupt erst
wissenschaftlich nachweisbar sind. Die derzeit gültigen Grenzwerte
gewährleisten daher nach Einschätzung des StMUG einen ausreichenden
Schutz. Der Bezugswert ist in diesem Fall der Wert, ab dem nachgewiesen
ist, dass gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen durch eine
Körpererwärmung (z. B. Konzentrationsstörungen) bestehen. Um ein Höchstmaß
an Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, wurde daher bei der
Grenzwertfestlegung ein Sicherheitsfaktor von 50 bestimmt. Das bedeutet,
der Grenzwert darf lediglich 1/50tel des Bezugswertes erreichen, um gesetzlich
zulässig zu sein. Anders ausgedrückt könnte man sagen: Der Grenzwert ist
um das 50fache niedriger als der Wert (Bezugswert), bei dem eine Erwärmung
des Körpergewebes gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen könnte.
- Zur Aussage, dass es kein Gutachten gibt, das eine Gefahr für
Mensch und Tier durch die Antennen widerlegt, wird ausgeführt, dass die
biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder seit mehr als 50 Jahren
in einer Vielzahl von experimentellen (Labor) und epidemiologischen
(bevölkerungsbezogenen Feldstudien) Forschungsarbeiten wissenschaftlich
untersucht werden. Seit Einführung des digitalen Mobilfunks Anfang der
90er Jahre wurden die Forschungsaktivitäten bezüglich möglicher
Gesundheitseffekte noch verstärkt. Auf Basis der bisherigen Forschungsergebnisse
seien keine Studien bekannt, die nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien
eine gesundheitliche Gefährdung aufzeigen. Der oft geforderte Nachweis,
dass von elektromagnetischen Wellen keine Gefahr ausgeht, kann damit nach
Verständnis des STMI nicht geführt werden. Es sei logisch unmöglich einen
nicht vorhandenen Effekt nachzuweisen. Allenfalls könnte nachgewiesen
werden, dass ein behaupteter Effekt nicht vorliegt.
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