Betreff
Mobilfunk, Hintergrundinformation zu den Grenzwerten
Vorlage
31/111/2011
Aktenzeichen
III/31/NTA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Veröffentlichung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (STMI), Projektgruppe DigiNet, vom August 2010, wird auf immer wieder vorgebrachte Thesen im Zusammenhang mit Mobilfunk eingegangen. Einige Punkte sollen an dieser Stelle dargestellt werden.

 

  1. Zur Behauptung die Grenzwerte in Deutschland seien, vor allem im Vergleich mit dem europäischen Ausland, zu hoch, wird darauf verwiesen, dass das Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission aufgrund der Ergebnisse des „Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms“ keinen Anlass sehen, die deutschen Grenzwerte in Zweifel zu ziehen. Alle bekannten Bewertungen der Forschungslandschaft bestätigen, dass die derzeit international durch die Weltgesundheitsorganisation und die Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlenen Grenzwerte, auf denen auch die deutschen Grenzwerte basieren, einen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten. Es gebe zwar in Europa unterschiedliche Grenzwerte, mehrheitlich entsprechen jedoch die Grenzwerte denen, die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt sind.

Der immer wieder zitierte (um den Faktor 10) geringere Grenzwert der Schweiz beispielsweise, ist der Anlagengrenzwert zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung von Einzelanlagen. Doch auch in der Schweiz gilt für die Gesamtimmissionen der gleiche Grenzwert wie in Deutschland. In der Schweiz wird also zwischen Immissionsgrenzwert (ICNIRP/ EURatsempfehlung wie in Deutschland) und Anlagengrenzwert (Vorsorgewert für sogenannte "Orte mit empfindlicher Nutzung" u. a. Wohngebäude und Kinderspielplätze) unterschieden. Die Höhe des reduzierten Anlagengrenzwertes bezieht sich explizit nicht auf wissenschaftliche, gesundheitsbezogene Untersuchungsergebnisse, sondern basiert auf Vorschlägen von Mobilfunkbetreibern, die diese in wirtschaftlicher und technischer Sicht für vertretbar hielten.

Es muss also berücksichtigt werden, dass in der Schweiz beim Anlagengrenzwert die Immissionen von einzelnen Funkanlagen gemessen werden. Der Immissionsgrenzwert hingegen bezieht sich wie in Deutschland auf alle einwirkenden Anlagen, wohingegen in Deutschland zusätzlich ein Sicherheitszuschlag, in die Berechnung einfließt. Die für Erlangen angestrebte Grenzwertunterschreitung um den Faktor 10 bei Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen bezieht alle am Immissionsort einwirkenden Anlagen bei Maximalauslastung und unter Berücksichtigung eines Messaufschlages/ Sicherheitszuschlages ein.

 

  1. Zur These die deutschen Mobilfunkgrenzwerte stellen keinen ausreichenden Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren dar und enthalten keinen Vorsorgewert, wird auf eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) verwiesen. Danach wurde bei der Herleitung der Grenzwerte für die Bevölkerung ein Sicherheitsfaktor von 50 zu einem Bezugswert gewählt, ab dem expositionsbedingte Wirkungen z. B. durch Erwärmungen im Körpergewebe überhaupt erst wissenschaftlich nachweisbar sind. Die derzeit gültigen Grenzwerte gewährleisten daher nach Einschätzung des StMUG einen ausreichenden Schutz. Der Bezugswert ist in diesem Fall der Wert, ab dem nachgewiesen ist, dass gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen durch eine Körpererwärmung (z. B. Konzentrationsstörungen) bestehen. Um ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten, wurde daher bei der Grenzwertfestlegung ein Sicherheitsfaktor von 50 bestimmt. Das bedeutet, der Grenzwert darf lediglich 1/50tel des Bezugswertes erreichen, um gesetzlich zulässig zu sein. Anders ausgedrückt könnte man sagen: Der Grenzwert ist um das 50fache niedriger als der Wert (Bezugswert), bei dem eine Erwärmung des Körpergewebes gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen könnte.

 

  1. Zur Aussage, dass es kein Gutachten gibt, das eine Gefahr für Mensch und Tier durch die Antennen widerlegt, wird ausgeführt, dass die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder seit mehr als 50 Jahren in einer Vielzahl von experimentellen (Labor) und epidemiologischen (bevölkerungsbezogenen Feldstudien) Forschungsarbeiten wissenschaftlich untersucht werden. Seit Einführung des digitalen Mobilfunks Anfang der 90er Jahre wurden die Forschungsaktivitäten bezüglich möglicher Gesundheitseffekte noch verstärkt. Auf Basis der bisherigen Forschungsergebnisse seien keine Studien bekannt, die nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien eine gesundheitliche Gefährdung aufzeigen. Der oft geforderte Nachweis, dass von elektromagnetischen Wellen keine Gefahr ausgeht, kann damit nach Verständnis des STMI nicht geführt werden. Es sei logisch unmöglich einen nicht vorhandenen Effekt nachzuweisen. Allenfalls könnte nachgewiesen werden, dass ein behaupteter Effekt nicht vorliegt.

 

 


Anlagen: