Betreff
Hochwasserschutzmaßnahmen Wolfsäckergraben - Sachstand
Vorlage
31/110/2011
Aktenzeichen
III/31/BRA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Für die bebauten Gebiete im Bereich des Wolfsäckergrabens im Ortsteil Sieglitzhof ist ein nachhaltiger Hochwasserschutz sicher zu stellen.

Die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage der

-            hydrotechn. Berechnung zur Ermittlung des Hochwasserabflusses für das Gewässersystem Wolfsäckergraben und Heuschlaggraben mit Vorschlag für ein Hochwasserschutzkonzept des Planungsbüros STADT-LAND-FLUSS, Ingenieurdienste GmbH, vom 28.06.2008

-            Entwurfsplanung für das Vorhaben Hochwasserschutzmaßnahmen am Wolfsäckergraben des vorstehenden Planungsbüros vom Dezember 2009

umfassen im Wesentlichen den Bau von 2 Hochwasserrückhaltebecken im Ober- und Mittellauf des Wolfsäckergrabens.

Dazu soll die mittlere Bahn der alten Schießsportanlage oberhalb des Waldschießhauses im Mailwald mittels Einbau von 2 Querdämmen unterteilt und das notwendige Retentionsvolumen des Teileinzugsgebietes so mit einer Kaskade von Einzelbecken (Hochwasserrückhaltebecken 1 /  HRB 1) sichergestellt werden.

Weiter soll oberhalb der Spardorfer Straße zwischen Parkplatz und Waldspielplatz durch einen weiteren Querdamm, der in das umliegende, rasch ansteigende Waldgelände einbindet, ein weiterer Retentionsraum (Hochwasserrückhaltebecken 2 / HRB 2) oberhalb des bebauten Bereiches geschaffen werden.

Die vorliegenden Berechnungen bestätigen das Schadensbild des Hochwassers („Sturzflut“) vom 21./22.07.2007. Der UVPA hat dem Bauentwurf vom Dezember 2009 am 09.02.2010 im Vollzug der DA-Bau zugestimmt.

Das notwendige Wasserrechtsverfahren wurde durchgeführt. Im vorliegenden Fall in Form einer vereinfachten Plangenehmigung, da von den betroffenen Grundstückseigentümern, soweit sich die Flächen für den Bau der HRB nicht im städtischen Besitz befinden, grundsätzliches Einverständnis mit der vorliegenden Planung erklärt wurde. Der Plangenehmigungsbescheid datiert vom 20.04.2010.

Die Maßnahme „Hochwasserschutz am Wolfsäckergraben“ mit Gesamtbaukosten in Höhe von 175.000 € wird mit staatlichen Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II (KPII) gefördert. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 60 %.

Aus dem vorstehenden Gesamtumfang wurde im Zeitraum Juni – November 2010 der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 1 mit Einschöpfbauwerk im Oberlauf des Wolfsäckergrabens und Überleiter zum HRB 1 mit Baukosten von rd. 98.500 € abgeschlossen. Zum 31.12.2010 ist für die Gesamtmaßnahme ein Mittelabfluss einschl. aller Nebenkosten (Ingenieurleistungen u. Baugrundgutachten) von rd. 114.200 € zu verzeichnen.

Aufgrund Rücknahme bereits erteilter Zusage eines Grundstückseigentümers musste der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 aus dem Ausschreibungsumfang der Hochwasserschutzmaßnahmen herausgenommen werden. Eine mit allen beteiligten und auch weiteren Grundstückseigentümern einvernehmliche Suche nach einem Alternativstandort für das HRB 2 verlief negativ bzw. scheiterte im Februar 2011 trotz intensivster Verhandlungen an den nicht erfüllbaren Preisvorstellungen und Forderungen der betroffenen Grundstückseigentümer.

Die Entwurfsplanung für den Standort des HRB 2 liegt mit Datum 01.04.2011 vor. Das notwendige Wasserrechtsverfahren als öffentlich-rechtliches Verfahren ist eingeleitet. Nachdem mit Einsprüchen Dritter zu rechnen ist, im vorliegenden Fall als Planfeststellungsverfahren. Aktuell liegen die Pläne zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ende der Einspruchsfrist ist der 09.06.2011.

Der weitere Fahrplan sieht den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bis Ende Juni 2011 vor. Die Rechtskraft des Beschlusses bis Ende Juli 2011 vorausgesetzt, ist eine Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens HRB 2 bis Ende des Jahres noch machbar.

Weiterführung und Abschluss der Maßnahme sind dringlich, da bei allen noch laufenden KPII-Vorhaben der letzte Mittelabruf mit Baustandsbericht vom 31.10.2011 und Ausgabenstand 31.12.2011 erfolgt und somit die letzte Möglichkeit für den Abruf von KPII-Mitteln darstellt.

 


Anlagen: