Betreff
Ausbau Südliche Stadtmauerstraße, hier: Ausführungsplanung Ausbau Südliche Stadtmauerstraße
Vorlage
66/107/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Ausbau der Helmstraße West

            - 1 Lageplan                           Plan-Nr.                                  M 1:250

            - 1 Höhenplan                        Plan-Nr.                                  M 1:500/50

            - 1 Regelquerschnitt               Plan-Nr.                                  M 1:50

wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ soll im Jahr 2011 die Südliche Stadtmauerstraße ausgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Fortführung des UVPA Beschlusses vom 21.09.2010 zur Gestaltungsplanung wurde durch Amt 66 die Ausführungsplanung für den Ausbau der Südlichen Stadtmauerstraße erarbeitet.

Grundlage für die Ausführungsplanung ist die o.g. beschlossene Gestaltungsplanung des Amtes 61.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind in den aufgehängten Plänen dargestellt.

Das Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird den Erfordernissen entsprechend angepasst. In der Südlichen Stadtmauerstraße sind dekorative Wand- bzw. Mastleuchten (Poulsen) vorgesehen. Zur Energieeinsparung werden Natriumdampfhochdrucklampen eingesetzt.

Das Straßenbeleuchtungskabelnetz im Ausbaubereich wird den Erfordernissen entsprechend erweitert. Die Beleuchtung wird in Abstimmung mit Amt 61 geplant.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen die Baumaßnahme im II. Quartal 2011 auszuschreiben und zu vergeben. Der Baubeginn zum Ausbau der Südlichen Stadtmauerstraße ist für August 2011 geplant.

Die Südliche Stadtmauerstraße soll unter Vollsperrung ausgebaut werden. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke für Fußgänger und Lieferverkehr wird erhalten bleiben.

Für den gesamten Ausbaubereich der Südlichen Stadtmauerstraße sind KAG-Beiträge in Höhe von ca. 93.000,- € nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben.

Entsprechend dem Beschluss des UVPA vom 21.09.2010 wird die Südliche Stadtmauerstraße (zwischen Goethestr. und Hauptstr.) nach erfolgtem Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Damit ist sie auch als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der ABS zu klassifizieren, so dass der Anliegeranteil nach der derzeit geltenden ABS 50 % beträgt.

Für die Maßnahme wurden Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 65.000,- € im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ beantragt.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig (bis Ende Mai 2011) über den genauen Ablauf der Baumaßnahme sowie über die Höhe der Ausbaubeiträge zu informieren. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 220.000,- €

bei IPNr.: 541S.21

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen
(KAG und Fördermittel)

155.000,- €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.S21

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Regelquerschnitt (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)

                        Übersichtsplan (Anlage 3)