Die Absprachen zwischen Jugendamt und
· hinsichtlich des Verzichts auf Anrechnung eines Eigenanteils wegen häuslicher Ersparnis in Kindertagesstätten und in Schulen
· hinsichtlich der Übergangsregelung in Kindertagesstätten zwischen 01.01.2011 und 31.08.2011
· hinsichtlich der vereinfachten, pauschalierten Abrechnung für Kindertagesstätten im Zeitraum 01.01.2011 bis 31.08.2011 und
· hinsichtlich der künftigen, verwaltungstechnischen Abwicklung bei der Übernahme von Mittagessenskosten durch das Bildungspaket
werden, wie dargestellt, gebilligt.
Die Zustimmung des Kämmerers zu den oben geschilderten Vorgehensweisen liegt vor. Das Rechnungsprüfungsamt war eingeschaltet.
Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29.03.2011 ist das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs und zur Änderung des SGB II und SGB XII rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Damit sind auch die Kosten des Mittagessens in Ganztageskindereinrichtungen und in Kinderhorten rückwirkend zum 01.01.2011 aus kommunalen Mitteln des Bildungspakets zu finanzieren. An dem Erfordernis der rückwirkenden Antragsstellung (Frist 30.04.2011) kann es dabei generell nicht fehlen, da alle bisher vom Jugendamt von der Kostentragung befreiten Kinder einen Antrag beim Jugendamt gestellt haben, der automatisch auch für das Bildungspaket gilt. Allerdings ist – entgegen der bisherigen Praxis in Erlangen – nach der gesetzlichen Regelung des Bildungspaketes ein Eigenanteil von 1 € pro Tag anzurechnen (Begründung: Dieser Betrag ist im Regelsatz für ein Mittagessen einkalkuliert).
Zu den bisherigen Abläufen:
Nach den bisher maßgeblichen Regelungen des SGB VIII waren Kinder von bedürftigen Eltern von den Gebühren beim Besuch einer Kindertagesstätte auf Kosten der Stadt zu befreien. Entsprechend der VGH-Rechtssprechung werden dabei in Erlangen bei Ganztageseinrichtungen auch die Kosten für das Mittagessen seit 2008 vollständig mit einbezogen, weil das Mittagessen notwendiger Bestandteil beim Besuch einer Ganztageseinrichtung ist. Die notwendigen Mittel für diese Kostenbefreiungen sind im Budget des Jugendamtes enthalten.
Die Entscheidung über die Befreiung – sowohl von den Gebühren, wie auch von den Kosten des Mittagessens – wird bisher durch einen einheitlichen Bescheid des Jugendamtes für das gesamte Kindergartenjahr, bzw. für den Zeitraum von 12 Monaten, ausgesprochen. Ein Eigenanteil für evtl. häusliche Ersparnisse wird dabei nicht angerechnet.
Auch künftig
Verzicht auf Anrechnung eines Eigenanteils wegen evtl. häuslicher Ersparnis
Die Regelung des Gesetzgebers einen Eigenanteil der betroffenen Familien von 1 € pro Mittagessen zu verlangen, ist zwar nachvollziehbar, weil dieser Betrag im Regelsatz für ein Mittagessen einkalkuliert ist. Aufgrund der bisherigen Praxis in Erlangen würde dieses Verlangen für die betroffenen Familien jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung gegenüber der bisherigen Situation führen – mit der Folge, dass in vielen Fällen eine unerwünschte Nichtbeteiligung der Kinder am gemeinsamen Mittagessen in der Tageseinrichtung zu befürchten wäre. Diese Lösung wäre gerade aus pädagogischer Sicht äußerst unerwünscht und kontraproduktiv – und wohl auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, der ja gerade eine stärkere Beteiligung am gemeinschaftlichen Mittagessen fördern möchte.
Um diesen negativen Effekt zu vermeiden sind Jugendamt und
Aufgrund der bisherigen örtlichen Praxis (vollständige Übernahme der Mittagessenskosten ohne Eigenanteil) standen auch andere Kommunen vor dem Problem, Verschlechterungen für die betroffenen Familien zu vermeiden und dafür den Eigenanteil auch weiterhin auf kommunale Kosten zu übernehmen. So hat sich z. B: auch unsere Partnerstadt Jena zur gleichen Lösung einer Nichtanrechnung eines Eigenanteils auch nach Inkrafttreten des Bildungspaketes entschlossen. Darüber hinaus wurde auch durch ein Schreiben des BMAS Staatsekretärs Dr. Brauksiepe vom 23.03.2011 ausdrücklich bestätigt, dass diese Lösung sowohl zulässig, wie auch für die Betroffenen unschädlich ist (keine Anrechnung dieses 1 €-Eigenanteils als Sachbezug bei den Betroffenen). Nach Auffassung der Verwaltung sollte diese Entscheidung für einen Verzicht auf Anrechnung eines Eigenanteils – unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung – nicht nur für das Mittagessen in Kindertagesstätten, sondern auch für das Mittagessen in Schulen gelten.
Verlängerte
Übergangsphase
Aufgrund der sehr kurzfristigen Bekanntgabe des Gesetzes und
der rückwirkenden Inkraftsetzung des Gesetzes war eine sofortige Umstellung der
Finanzverantwortung vom Jugendamtsbudget auf das, für das Bildungs- und
Teilhabepaket verantwortliche
Damit wird dem
Rückabwicklung zum
01.01.2011
Aufgrund der hohen Anzahl von Kindern, die nach den
Regelungen des SGB VIII von den Kosten des Mittagessens befreit sind, die aber
nicht alle von der Kostenübernahme durch das Bildungspaket erfasst werden – und
aufgrund der Tatsache, dass der zur Kostenübernahme nach dem Bildungspaket
erforderliche Status des Sozialleistungsbeziehers von Monat zu Monat wechseln
kann – haben sich Jugendamt und
Beteiligung des
Rechnungsprüfungsamtes
Für alle diese Übergangsvereinbarungen zwischen
a) für den Verzicht auf Anrechnung eines Eigenanteils auch für die Zukunft
b) für die Übergangsregelung bis zum 31.08.2011 und
c) für die vereinfachte, pauschalierte Abrechnung des Übergangszeitraums Januar bis August
wurde vorsorglich und kurzfristig das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet. Es teilte hierzu mit:
Bei der Festlegung unter Buchstabe a) handelt es sich letztlich um eine politische Entscheidung, die sich einer Beurteilung durch die Rechnungsprüfung entzieht. Auf die von der Stadt zu tragenden Kosten wird bereits in dieser Vorlage hingewiesen.
Die Verabredungen unter Buchstabe b) und c) hat die Rechnungsprüfung zur Kenntnis genommen. Ob sich diese in der Praxis bewähren, wird in den nächsten Monaten festzustellen sein.
Künftige
Abwicklung
Um zu einem möglichst wenig aufwändigen Verwaltungsverfahren
zur Abwicklung der Mittagessenskosten in Kindertagesstätten über das
Bildungspaket zu kommen haben Jugendamt und
Anlagen: