Betreff
Betriebswegsanierungen am Main-Donau-Kanal, hier: Ablehnung des angebotenen Nutzungsvertrages
Vorlage
66/104/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der seitens des Wasser- und Schifffahrtsamtes Nürnberg angebotene Nutzungsvertrag zwecks Aufbringung eines fahrradgerechten Wegebelages an den Betriebswegen beidseits des MD-Kanals wird abgelehnt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Betriebswege entlang des MD-Kanals stellen eine gern genutzte Wegeachse für Fußgänger und Radfahrer innerhalb des Stadtgebietes dar. Darüber hinaus kommt diesen Wegen als durchgängige Nord-Süd-Verbindung durch das Stadtgebiet auch eine Bedeutung als überregional angebundener Radwanderweg (Bayernnetz für Radler) zu. Entsprechend dieser Bedeutung sind diese Betriebswege im Flächennutzungsplan sowie im Radnetzplan der Stadt Erlangen auch als örtliche und überörtliche Hauptradwegestrecken dargestellt, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung dieser Betriebswege auf eigene Gefahr erfolgt.

Die Betriebswege zwischen den Stadtgrenzen nach Fürth und Möhrendorf weisen eine Gesamtlänge von ca. 20 km auf und sind überwiegend nurmehr in wassergebundener Bauweise (Schotter-, Splittdecke) ausgeführt. Seitens der Bürgerschaft werden gegenüber der Stadtverwaltung und dem WSA in vermehrten Umfang Beschwerden über den schlechten Zustand, teilweise zutreffend wegen zahlreicher Schlaglöcher geäußert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Unterhaltslast für die Betriebswege obliegt dem WSA Nürnberg, der diese jedoch nurmehr im Rahmen seiner Bedürfnisse, nicht jedoch im Sinne einer komfortablen Benutzung für den Radverkehr wahrnimmt. Auf Grund der zahlreichen Beschwerden der Nutzer und der schriftlichen Aufforderung nach einer Verbesserung seitens der Verwaltung und des Oberbürgermeisters wurde der Stadt seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine Instandsetzung und Erneuerung der Betriebswege auf der Basis eines bundeseinheitlichen Nutzungsvertrages angeboten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Nutzungsvertrag lässt den Ausbau mit einem fahrradgerechten Wegebelag (Asphaltbauweise) unter folgenden Hauptkriterien zu:

 

-     Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltslast für die Stadt

-     Planung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahme durch die Stadt

-     Ausbau unter Berücksichtigung der Betriebsbelange des WSA (LkW-Verkehr) und somit nicht nur mit Asphaltdecke sondern auch mittels bituminöser Tragschicht.

-     Kostentragung seitens der Stadt (Förderung aus Bundesmitteln bis zu 80 % zum Zwecke des Radverkehrs möglich)

-     Rückbauklausel zu Lasten der Stadt

Die mit dem Nutzungsvertrag entstehenden einmaligen und alljährlichen Kosten sind nicht finanzierbar. In diesem Zusammenhang wird auf die überwiegend überörtliche Bedeutung der Wege und zahlreich vorhandener paralleler Alternativstrecken im städtischen Straßen- und Wegenetz verwiesen. Zudem wurde seitens des WSA eine Instandsetzung in größerem Umfang im Verlauf dieses Jahres auf eigene Kosten angekündigt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: nach grober Kostenannahme

 

ca.       2 Mio. €

Sachkosten:

-

Personalkosten (brutto):

-

Folgekosten: jährliche Unterhaltskosten

ca.   25.000,- €

Korrespondierende Einnahmen

 

Weitere Ressourcen: Zuwendung für Radverkehrsverbesserung

ca. 800.000,- €

 

Haushaltsmittel sind weder im Ergebnis- noch im Investitionshaushalt vorgesehen.

 


Anlagen: