- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- In Fortschreibung des Stadtratsbeschlusses vom 31.05.2006 wird für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Erlangen ein wohnortbezogener Betreuungsbedarf in Höhe von ca. 40% aller Erlanger Kinder im Grundschulalter festgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Grad der Bedarfsdeckung in Abstimmung mit der Mittagsbetreuung sowie insbesondere in Verbindung mit der Entwicklung der Ganztagesschulen kontinuierlich zu überprüfen. Über die Ergebnisse ist regelmäßig zu berichten.
- Die Bedarfsplanung wird regelmäßig fortgeschrieben.
- Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Mittel in den Haushalten der Folgejahre anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Stadtjugendamt veröffentlichte im April 2011 den ersten Teil des Bedarfsplans Kindertagesbetreuung in Erlangen mit dem Schwerpunkt „Kinder unter drei Jahren und im Kindergartenalter“. Mit dem vorliegenden Bedarfsplan wird in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt der „Teilplan Kindertagesbetreuung in Erlangen 2011“ für Kinder im Grundschulalter vervollständigt.
Die rechtliche Grundlage für die Bedarfsplanung der Jugendhilfe im Bereich der Kindertagesbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter bilden im Wesentlichen zwei Gesetze – dies sind das SGB VIII sowie auf Landesebene das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Die Schulische Mittagsbetreuung wird auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der entsprechenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durchgeführt.
Für die Jugendhilfe normiert das SGB VIII als generelle bundeseinheitliche Regelung in den §§ 22 ff. den Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege einschließlich seiner Planung. Diese Planungsverantwortung wird in den §§ 79 und 80 konkretisiert. Für diese Einrichtungen wird dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtplanungsverantwortung zugewiesen, wobei als Ziel ein bedarfsgerechtes Angebot zu verwirklichen ist.
Aufgrund des
Landesrechtsvorbehalts konkretisieren sich diese Aussagen im Bayerischen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das als Ausführungsgesetz des Landes
Bayern zum SGB VIII zu werten ist.
Der durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) geänderte § 24 Abs. 2 SGB VIII legt fest:
„Für Kinder im Alter unter
drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an
Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten“.
Diesem Gebot des SGB VIII wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 31.05.2006 Rechnung getragen. Als Ausbauziel im Grundschulalter wurde damals im Rahmen des TAG eine Versorgungsquote von ca. 30% im Erlanger Stadtdurchschnitt festgelegt. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, den Bedarf regelmäßig zu überprüfen und fort zu schreiben.
Die Jugendhilfeplanung hat unter Beteiligung aller Erlanger Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, des Schulverwaltungsamtes, verschiedener Elternbefragungen und überregionaler Studien eine Aktualisierung des mittelfristigen Bedarfs an Kindertagesbetreuungsplätzen in Erlangen für Kinder im Grundschulalter vorgenommen.
Der unten aufgeführte Bedarf ist in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt ermittelt worden. Neben engen Absprachen führte es für diesen Bedarfsbericht eine Abfrage über aktuelle Zahlen zur Mittagsbetreuung durch. Auch der momentane Stand und die geplanten Entwicklung der Ganztagesschulen (Tennenlohe und Adalbert-Stifter-Schule) in Erlangen sind bereits im aufgeführten Bedarf berücksichtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Detaillierte Informationen zur erhobenen Datenlage sowie ausführliche Informationen zur Vorgehensweise der Bedarfsermittlung durch die Jugendhilfeplanung können dem Bericht: „Kindertagesbetreuung in Erlangen – Bedarfsplan 2011 - Teilplan für Kinder im Grundschulalter“ entnommen werden.
Derzeit hat Erlangen eine wohnortbezogene Schulkindbetreuungsquote von ca. 34 % durch die Einrichtungen der Jugendhilfe; zusammen mit der Mittagsbetreuung eine Quote von insgesamt 57 %. Unter Berücksichtigung der geplanten Ganztagesschulzweige sieht die Jugendhilfeplanung einen gesamtstädtischen Bedarf an Betreuungsplätzen in Einrichtungen der Jugendhilfe von mindestens 38% (wohnortbezogene Quote). Um diese Quote zu erreichen, ist der derzeitige Bestand um ca. sechs Hort-Gruppen (ca. 150 Plätze) zu erhöhen. Dabei ist jeweils zu prüfen, inwieweit der Bedarf ggf. durch die schulische Mittagsbetreuung gedeckt werden kann. Bei allen Bedarfen ist die weitere Entwicklung der Ganztageszügen/Ganztagesschulen in den Erlanger Grundschulen zu berücksichtigen; sollten die derzeit geplanten Ganztagesschulen nicht kommen, erhöht sich der Bedarf.
Werden zusätzlich zu den Angeboten der Jugendhilfe die Angebote der Schulischen Mittagsbetreuung sowie die Ganztagesklassen an Grundschulen mit berücksichtigt, ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren rund 75% aller Erlanger Kinder im Grundschulalter eines der vorgenannten Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen werden.
Durch die wachsende Zahl der Krippenplätze wird auch die Nachfrage nach Schulkindbetreuung weiter steigen. Da derzeit weder die Entwicklung der Ganztagesschule noch deren Einführungstempo sicher prognostiziert werden kann, ist eine weitere Fortschreibung der Bedarfsplanung die einzig fachlich vertretbare Vorgehensweise. Bei der durchzuführenden Evaluation kann die konzeptionelle Umsetzung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung zielgerichtet überprüft und weitere Handlungsschritte vorgeschlagen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Schul- und Jugendreferat sowie dem staatlichen Schulamt
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Für die Anhebung der wohnortbezogenen
Schulkindbetreuungsquote von derzeit 34 % auf ca. 40% sind im
Investitionsprogramm 2010-2014 noch keine Mittel eingestellt. Die auf IP-Nr.
365D.880 (Zuschüsse Kita freie Träger) für die kommenden Jahre enthaltenen
Beträge sind ausschließlich für den Krippenbereich eingeplant.
Bei der Neuschaffung zusätzlicher
Hortgruppen ist zu berücksichtigen, dass eine Gruppe momentan bereits in Bau
ist, so dass bei der Hochrechnung für Finanzmittel von fünf Gruppen auszugehen
ist. Bei einem planerischen Ansatz von ca. 400.000,- € pro Gruppe ergibt dies
im investiven Bereich voraussichtlich ca. 2,0 Mio. €. Die staatliche
Refinanzierung dürfte ca. 0,7 Mio. € betragen. Für die Stadt verbleibt somit
eine Netto-Belastung von ca. 1,3 Mio. €.
Dazu ist anzumerken, dass bei der Umsetzung darauf geachtet wird, ob ggf. z.B.
vorhandene Räume umgewidmet werden können und die finanzielle Belastung dann
entsprechend niedriger ausfällt. Insofern handelt es sich bei der Summe um
einen maximalen Mittelbedarf.
Unter der Annahme, dass die zusätzlichen Hortgruppen von freien Trägern geschaffen werden, entsteht für die Stadt eine zusätzliche Belastung des Ergebnishaushaltes in Höhe von ca. 400.000,- € pro Jahr für die Bezuschussung der Betriebskosten (Ansatz 80.000,- € pro Gruppe). Die staatliche Refinanzierung erfolgt hier zu 50%.
Ausgaben: |
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Investitionskosten für zusätzliche
Hortgruppen (einmalig): |
Max.
Mittelbedarf: ca. 2,0 Mio. € |
bei IP-Nr. 365D.880 |
Betriebskostenbezuschussung für zusätzliche
Hortgruppen (jährlich): |
ca. 400.000,- € |
bei Sachkonto 530101 |
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Korrespondierende
Einnahmen: |
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Staatliche Investitionskostenförderung für
6 zusätzliche Hortgruppen (einmalig): |
Max. Förderung: ca. 0,7 Mio. € |
bei IP-Nr. 365D.610ES |
Staatliche Betriebskostenförderung für 6
zusätzliche Hortgruppen (jährlich): |
ca. 200.000,- € |
bei Sachkonto
414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: