Betreff
Evang. Kirchengemeinde St. Markus, Löhe Kinderhort: hier Befristete Bedarfsanerkennung von weiteren 20 Plätzen auf insgesamt 120 Plätze und Bezuschussung der Einrichtungskosten
Vorlage
512/035/2011
Aktenzeichen
IV/512/PKJ T.1731
Art
Beschlussvorlage

Befristete Bedarfsanerkennung ab 01.09.2011 für weitere 20 Hortplätze im Evangelischen Löhe – Kinderhort, St. Markus, Sieglitzhofer Str. 2, 91054 Erlangen auf insgesamt 120 Plätze .

 

Der Träger erhält für die Ausstattung und die Renovierung einen Zuschuss in Höhe von maximal 6.500€.                         


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Löhe-Kinderhort hat derzeit 100 Betreuungsplätze; 50 davon werden nach Abschluss der An- und Umbauten in den neuen Räumlichkeiten untergebracht sein. Wie die neue Bedarfserhebung der Jugendhilfeplanung ergeben hat, sind die Schülerzahlen im betreffenden Schulsprengel der Adalbert-Stifter-Grundschule steigend und dementsprechend steigt der Bedarf an Betreuungsplätzen in Hort und Mittagsbetreuung.

 

Eine Abstimmungsgespräch zwischen Jugendamt, Schulverwaltungsamt und der Schulleitung der Adalbert-Stifter-Schule am 12.04.2011 hat ergeben, dass ein Ganztagszweig an der Adalbert-Stifter-Schule angedacht ist; um den Bedarf zu konkretisieren, wird die Schule eine Elternbefragung durchführen. Um den aktuell bestehenden Betreuungsbedarf zu decken, wird eine Erweiterung der Kapazitäten des Löhe-Hortes von allen als dringend notwendig bewertet. Auch die Mittagsbetreuung in der Schule begrüßt dieses Vorhaben, da die eigenen Kapazitäten voll ausgelastet sind.

Durch die Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule, die gemeinsame Nutzung bereits vorhandener Räumlichkeiten und ein flexibles Konzept mit der Aufteilung in mehrere Bezugsgruppen kann der Löhe-Kinderhort neben den 100 Plätzen im Herbst dann befristet noch weitere 20 Schulkinder betreuen. Die Erhöhung um 20 Plätze hängt von der Mitnutzung der schulischen Räumlichkeiten ab und ist befristet auf die Dauer eben dieser. Diese befristete Bedarfsanerkennung tritt außer Kraft, sobald die Nutzungsmöglichkeit der Räume in der Adalbert-Stifter-Schule wegfällt.

 

Für die Nutzung durch weitere Hortkinder muss die Kirchengemeinde St. Markus die Einrichtung der vorgesehenen Räume ihres Gemeindehauses noch anpassen. Für diese Maßnahmen wie Garderoben, Geräuschdämmung, Leuchtmittel, Geschirr usw. liegt dem Träger ein Kostenvoranschlag in Höhe von 9.373,37€ vor. Die Kirchengemeinde hat einen Zuschuss über 2/3 der Maßnahmenkosten in Höhe von 6.248,91€ beantragt und wird die tatsächlich anfallenden Kosten anhand der Verwendungsnachweise abrechnen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Befristete Bedarfsanerkennung von 20 weiteren Hortplätzen ab 01.09.2011 und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten ab 01.09.2011.

Die Zahlung eines freiwilligen Zuschusses von zwei Dritteln der Einrichtungskosten erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Max. 6.500,00 €

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten für lfd. Betrieb:

Vom 01.09. bis 31.12.2011

Jährlich ab 2012

 

21.600,00 €

64.000,00 €

bei Sachkonto: 530101

KSt. 512090

KTr. 36521100

Korrespondierende Einnahmen

Vom 01.09. bis 31.12.2011

Jährlich ab 2012

 

10.800,00 €

32.000,00 €

bei Sachkonto: 414101

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

x                sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   530101

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: