Der Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 02.11.2010 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu.
Alle Unterlagen zum Bebauungsplan liegen zur Begutachtung und Beschlussfassung dem Ausschuss und Stadtrat vor.
- Ergebnis/Wirkungen
a) Anlass und Ziel der Planung
Anlass: Durch die geplante Ansiedelung des Max-Planck-Institutes (Institut des Lichts) und zu den bereits laufenden Ausbauplanungen der Universität entsteht ein weiterer Flächenbedarf, der nicht mehr innerhalb der bisher ausgewiesenen und erschlossenen Flächen gedeckt werden kann.
Ziel: Ziel ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen Universität Südgelände und dem Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“. Ziele sind dabei im Einzelnen:
a. Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen
b. Eine leistungsfähige, angemessene Erschließung des Plangebietes
c. Geordnete bauliche Entwicklung des Plangebietes unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet
d. Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes
e. Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum
f. Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 11,5 ha auf und umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke erforderlich sind.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Universität“ dargestellt. Bisher besteht für den Planbereich kein Bebauungsplan. Der geplante Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan gemäß BauGB wurde durchgeführt. Der Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 02.11.2010 und Begründung kann gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
a) Umweltprüfung
Im Rahmen des
bisherigen Bauleitplanverfahrens wurden innerhalb des gesamten Geltungsbereichs
sowie im Gesamten Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ und südlich der
Staudtstraße (sog. Südgelände) durch die ANUVA Landschaftsplanung GbR
zahlreiche Untersuchungen der Fauna und Flora durchgeführt, welche alle zur
Begutachtung und Beschlussfassung sowie der Öffentlichkeit vorliegen.
b) Rahmenplanung
Als planerische Grundlage der künftigen städtebaulichen Entwicklung dient der am 27.03.1996 vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan für den Stadtteil Röthelheimpark. Dieser sieht im Süden im Wesentlichen eine Sonderbaufläche „Universität“ vor.
c) Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss
durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 19.05.2009.
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009. Ergebnis:
Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht. Frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der städtischen
Fachämter vom 18.11.2009 bis 18.12.2009 (Ergebnis: Planstand 22.04.2010).
Billigungsbeschluss durch
den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 18.05.2010 sowie Beitreten zum Ergebnis der Prüfung
der bisher vorgebrachten Stellungnahmen. Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07.06. bis 09.07.2010. Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 07.06.2010 bis
09.07.2010.
Die bereits als
Anlage zum Bebauungsplan festgelegten Maßnahmen zum Artenschutz (Anlage 12.2,
Kap. 3 ff) und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen zum naturschutzrechtlichen
Eingriff (Anlage 12.7) wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan
aufgenommen und den Eingriffen im Bebauungsplan zugeordnet. Erneute Beteiligung
der betroffenen Behörden vom 15.11.2010 bis zum 03.12.2010. Keine
weitere Änderung des Bebauungsplanes.
Dem Ergebnis der Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist der Stadtrat in seiner Sitzung am 31.03.2011 beigetreten, nachdem der Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 15.03.2011 die Unterlagen vorgelegen haben. Nach dem Beitritt sind keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Zwischenzeitlich wurde der Städtebauliche Vertrag Universität
Staudtstraße unterzeichnet.
Der Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 02.11.2010 und
Begründung kann damit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Stadtgrün |
7.400 €/ anno |
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Bauunterhalt
Straßen |
10.000 €/ anno |
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Korrespondierende
Einnahmen |
800.000 € |
Kanalbaubeiträge |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich