Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt, der Mittagsbetreuung, GME und Schulleitung voran zu treiben.
Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss unterstützen die Planungen der Verwaltung.
Die Anfrage von Frau StRin Frau Graichen aus dem Schulausschuss vom 17.03.2011 ist damit abschließend beantwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Für die Grundschullernstuben vormals Eggenreuther Weg 36 (jetzt in der Grundschule
Brucker Lache, Zeißstraße 51) und Junkersstraße 1/ Erdgeschoß werden Ersatzräume
geschaffen und dabei die beiden Einrichtungen zusammengelegt.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
In Abstimmung mit der Schule und dem Schulverwaltungsamt wird geprüft, ob die
räumlichen Voraussetzungen im Gebäude der Grundschule Brucker Lache vorhanden
sind, um dort eine zweigruppige Grundschullernstube situieren zu können oder ob
ein Anbau oder sogar Neubau auf dem Gelände erforderlich ist. Es wird aktuell eine
Vorplanung als Grundlage für eine externe Vergabe der Planung mit Kostenermittlung
an ein Architekturbüro erstellt.
3.
Prozesse und Strukturen
Inzwischen fanden schon einige Planungstreffen mit GME, Amt 40, der Rektorin
der Grundschule Brucker Lache und der Abt. 511 statt, um das Raumprogramm zu entwickeln
und Realisierungsmöglichkeiten fest zu stellen. Hier ist die Arbeitsgruppe dank
der sehr sachlichen, lösungsorientierten Herangehensweise bereits weit vorangekommen.
Nach dem aktuellen Stand scheint es möglich, den Raumbedarf im Gebäudeteil D
decken zu können. Hier sind noch weitere Überlegungen und Berechnungen
erforderlich. Gleichzeitig wurde bereits in der Phase der Vorplanung deutlich,
dass bei dieser Lösung begrenzte begleitende Baumaßnahmen im Bereich der
Räumlichkeiten, die von der Schule genutzt werden, erforderlich sein werden.
Nach Abschluss der Planungen wird das Vorhaben in die Stadtratsgremien zur weiteren Behandlung eingebracht werden.
4. Ressourcen
Der Stadtrat hat für 2011 Planungsmittel in Höhe von 50.000,00 € und eine VE in
Höhe von 300.000,00 € beschlossen.
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine