Betreff
Information über das weitere Verfahren zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Mittagessen" im Schuljahr 2010/2011 nach Inkrafttreten des Bildungspakets, hier: Vorleistung durch Amt 40 bis einschließlich Mai 2011
Vorlage
40/066/2011
Aktenzeichen
I/40-1/BBB
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient dem Schulausschuss zur Kenntnis.

Der Bericht der Verwaltung dient dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen setzt seit dem Schuljahr 2009/2010 die „Richtlinie zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung (Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“) an allen Erlanger Schularten um. Danach wurde für bedürftige Kinder die Teilnahme am Mittagessen pauschal mit 400,-- € pro Schuljahr gefördert. Die Stadt Erlangen beteiligte sich auf freiwilliger Basis an diesen Kosten mit 50%.

 

Mit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets am 30.03.2011, rückwirkend zum 01.01.2011 wäre im Stadtgebiet ab sofort das Sozialamt für die Erbringung der Leistungen (hier: Förderung des Mittagessens) zuständig.

Aufgrund der lange unklaren Gesetzeslage sowie der fehlenden Durchführungsvorschriften konnten bisher aber noch keine ausreichenden Strukturen für die Umsetzung des Gesetzes geschaffen werden. Damit dieser Umstand nicht zulasten der Schulen, der Träger des Mittagessens und insbesondere zulasten der betroffenen Kinder und deren Eltern geht, haben sich das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt darauf verständigt, dass das Schulverwaltungsamt für die Monate April und Mai 2011 weiterhin nach den Förderrichtlinien in Vorleistung geht. Aus diesem Grunde hat das Schulverwaltungsamt für insgesamt 179 Kinder an 17 verschiedenen Schulen einen Betrag von 65,-- € für die Monate April und Mai an die Schulen bzw. die Caterer überwiesen.

 

Eine Fortführung der Leistung durch das Schulverwaltungsamt über den 31.05.2011 hinaus – analog dem Verfahren in den Kindertagesstätten, wurde von allen Beteiligten als nicht sinnvoll erachtet. Die Leistungen nach der Förderrichtlinie wurden vom Schulverwaltungsamt grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung schulweise bewilligt. Dies ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht möglich, so dass zwingend eine Einzelfallprüfung durchzuführen wäre. Insofern könnten bei einer Weiterführung der Leistung durch das Schulverwaltungsamt keinerlei Synergieeffekte genutzt werden; es entstünde allenfalls ein unverhältnismäßiger zusätzlicher Aufwand.

 

Ab Juni werden die beschlossenen Leistungen voraussichtlich über ein Gutscheinverfahren durch das Sozialamt der Stadt Erlangen erbracht. Das konkrete Verfahren wird den Schulen und den Trägern des Mittagessens im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 03.05.2011 durch das Sozialamt erläutert.

Die Erstattung dieser Vorleistung wird zwischen dem Schulverwaltungsamt und dem Sozialamt geregelt.

 

Die in der Förderrichtlinie mit erfassten sog. Härtefälle (d.h. keine SGB-II- /SGB XII -, Kinderzuschlags- oder Wohngeldberechtigung) werden zukünftig nicht von den Bundesleistungen für Bildung und Teilhabe profitieren. Um den Übergang für diesen Personenkreis abzufedern, wurde die Förderung für 57 Kinder noch bis zum Schuljahresende 2010/2011 übernommen. Für diese Kinder wurde die Förderung seitens des Sozialministeriums bis zum Ende des Schuljahres verlängert.

Die Förderrichtlinie tritt am 1. August 2011 außer Kraft.

 

 


Anlagen:        Schreiben des Sozialministeriums AZ: VI 1/0713-1/1 vom 23.03.2011