Der Bericht der Verwaltung dient dem Schulausschuss zur Kenntnis.
Der Bericht der Verwaltung dient dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis.
Die Stadt Erlangen setzt seit dem Schuljahr 2009/2010 die „Richtlinie zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung (Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“) an allen Erlanger Schularten um. Danach wurde für bedürftige Kinder die Teilnahme am Mittagessen pauschal mit 400,-- € pro Schuljahr gefördert. Die Stadt Erlangen beteiligte sich auf freiwilliger Basis an diesen Kosten mit 50%.
Mit Inkrafttreten
des Bildungs- und Teilhabepakets am 30.03.2011, rückwirkend zum 01.01.2011 wäre
im Stadtgebiet ab sofort das Sozialamt für die Erbringung der Leistungen (hier:
Förderung des Mittagessens) zuständig.
Aufgrund der lange
unklaren Gesetzeslage sowie der fehlenden Durchführungsvorschriften konnten
bisher aber noch keine ausreichenden Strukturen für die Umsetzung des Gesetzes
geschaffen werden. Damit dieser Umstand nicht zulasten der Schulen, der Träger
des Mittagessens und insbesondere zulasten der betroffenen Kinder und deren
Eltern geht, haben sich das Sozialamt und das Schulverwaltungsamt darauf
verständigt, dass das Schulverwaltungsamt für die Monate April und Mai 2011
weiterhin nach den Förderrichtlinien in Vorleistung geht. Aus diesem Grunde hat
das Schulverwaltungsamt für insgesamt 179 Kinder an 17 verschiedenen Schulen
einen Betrag von 65,-- € für die Monate April und Mai an die Schulen bzw. die
Caterer überwiesen.
Eine Fortführung
der Leistung durch das Schulverwaltungsamt über den 31.05.2011 hinaus – analog
dem Verfahren in den Kindertagesstätten, wurde von allen Beteiligten als nicht
sinnvoll erachtet. Die Leistungen nach der Förderrichtlinie wurden vom
Schulverwaltungsamt grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung schulweise bewilligt.
Dies ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht möglich, so dass zwingend
eine Einzelfallprüfung durchzuführen wäre. Insofern könnten bei einer
Weiterführung der Leistung durch das Schulverwaltungsamt keinerlei
Synergieeffekte genutzt werden; es entstünde allenfalls ein unverhältnismäßiger
zusätzlicher Aufwand.
Ab Juni werden die
beschlossenen Leistungen voraussichtlich über ein Gutscheinverfahren durch das
Sozialamt der Stadt Erlangen erbracht. Das konkrete Verfahren wird den Schulen
und den Trägern des Mittagessens im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
03.05.2011 durch das Sozialamt erläutert.
Die Erstattung
dieser Vorleistung wird zwischen dem Schulverwaltungsamt und dem Sozialamt
geregelt.
Die in der
Förderrichtlinie mit erfassten sog. Härtefälle (d.h. keine SGB-II- /SGB XII -,
Kinderzuschlags- oder Wohngeldberechtigung) werden zukünftig nicht von den
Bundesleistungen für Bildung und Teilhabe profitieren. Um den Übergang für
diesen Personenkreis abzufedern, wurde die Förderung für 57 Kinder noch bis zum
Schuljahresende 2010/2011 übernommen. Für diese Kinder wurde die Förderung
seitens des Sozialministeriums bis zum Ende des Schuljahres verlängert.
Die
Förderrichtlinie tritt am 1. August 2011 außer Kraft.
Anlagen: Schreiben des Sozialministeriums AZ: VI 1/0713-1/1 vom 23.03.2011