Betreff
Vorübergehende Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen
Vorlage
30-R/029/2011
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Alternative: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 23. November 2010 zur Verlängerung der vergaberechtlichen Lockerungen anlässlich des sog. Konjunkturpakets II für einen Zeitraum bis zum 30.06.2011 umzusetzen.

 

oder

 

2. Alternative: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 23. November 2010 nicht umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Angesichts der Wirtschaftskrise Anfang des Jahres 2009 hatte die Bayerische Staatsregierung den Kommunen befristet bis zum Ablauf des Jahres 2010 die vorübergehende Möglichkeit eingeräumt, in erheblichem Maße über die bisherigen Wertgrenzen hinaus freihändig zu vergeben bzw. beschränkt auszuschreiben. Ziel war es damals, mit den gleichzeitig bereitgestellten öffentlichen Geldern möglichst schnell für eine (Wieder-) Belebung der Wirtschaft zu sorgen. Der Stadtrat hat diese Regelung mit Beschluss vom 26.03.2009 umgesetzt (vgl. Anlage 1).

 

Ende des Jahres 2010 hat die Bayerische Staatsregierung den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, diese erweiterte Wertgrenzenregelung um ein halbes Jahr zu verlängern. Da jedoch mit der wirtschaftlichen Stabilisierung auch der Grund für die vergaberechtliche Ausnahmeregelung nicht mehr in dem bisherigen Umfang vorhanden ist, sind die Ämter 14 und 30 davon ausgegangen, dass ein Abweichen von den durch den Stadtrat beschlossenen Wertgrenzen der Vergaberichtlinien nicht mehr erforderlich ist.

 

Im Übrigen sprachen folgende Gründe gegen die Erweiterung der Ausnahmeregelung:

·         Die deutlich erhöhten Wertgrenzen (z.B. 1 Mio. EUR für die beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen, 100.000 EUR für Freihändige Vergaben) stellen ein erhebliches Korruptionsrisiko dar. Auch wäre mit Kostensteigerungen aufgrund von ungünstigen Ausschreibungsergebnissen zu rechnen.

·         Es ist keinesfalls so, dass sich alle Vergabestellen höhere Wertgrenzen wünschen würden. Amt 24 etwa weist darauf hin, dass eine sauber durchgeführte Freihändige Vergabe bzw. Beschränkte Ausschreibung einer Öffentlichen Ausschreibung an Aufwand kaum nachsteht. So muss bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen die Eignung sämtlicher aufzufordernder Firmen überprüft werden, während dies bei Öffentlichen Ausschreibungen nur hinsichtlich des günstigsten Bieters erfolgen muss.

·         Der Freistaat Bayern beabsichtigt, die Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket auszuwerten und dies ggf. in eine neue Wertgrenzenregelung einfließen zu lassen, die dann voraussichtlich ab 01.07.2011 gelten würde. Diese neue Regelung wollten die Ämter 30 und 14 zunächst abwarten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Ämter 14 und 30 empfehlen das Vorgehen nach Alternative 2. Abgesehen davon, dass die oben genannten Gründe weiterhin Gültigkeit haben, erscheint es nun auch wenig sinnvoll, eine neue Wertgrenzenregelung für nur zwei Monate einzuführen. Das würde zu unnötiger Verwirrung bei den Vergabestellen führen, insbesondere wegen der damit verbundenen Veröffentlichungspflichten (siehe Anlage1).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die neue Wertgrenzenregelung der Bayerischen Staatsregierung soll abgewartet werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Infoblatt „Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010“