Betreff
Mietzuschüsse für Vereine und Organisationen
Vorlage
51/031/2011
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Beschlussvorlage

Die Mietkosten für die Pfadfinderstämme Waräger und Steinadler werden, wie unter Ziff. II.2. beschrieben, übernommen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Unterstützung der Jugendarbeit des Stammes Waräger im Bund der Pfadfinderinnen & Pfadfinder e.V.

Unterstützung der Jugendarbeit des Stammes Steinadler im Bund der Pfadfinderinnen & Pfadfinder e.V.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In seiner Sitzung vom 18.06.2008 hat der HFPA beschlossen, bei der Überlassung von bebauten Flächen an Vereine und Organisationen in Sinne einer Kostentransparenz den vollständigen Ressourcenverbrauch unter Beachtung des Verursacherprinzips abzubilden.

Unter Beachtung des Verursacherprinzips bedeutet dabei, dass die Zuschüsse für Mietkosten nicht mehr „indirekt“ aus dem Budget von GME, sondern ggf. aus den Fachamtsbudgets finanziert werden. Im Verfahren zahlt so der Mieter an GME eine Miete.

 

Für den Fall, dass beim Fachamt ein Antrag auf Bezuschussung der Mietkosten gestellt wird, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine solche in Betracht kommt. Sollte der entsprechende Zuschussantrag erfolgreich sein, wird der Zuschuss an den Verein/die Organisation ausbezahlt.

Die Verwaltung des Jugendamts ist dabei, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Untersuchungen von Rödl und Partner sowie der städt. Zuschussrichtlinien, neue Verfahrensschritte zu entwickeln, die insbesondere die Leistungen, die mit Hilfe städtischem Zuschüsse erbracht werden, transparent machen.

 

Aktuell ist über zwei Anträge zur Übernahme von Mietkosten in städt. Gebäuden bzw. für städt. Grund zu entscheiden.

1. Bund der Pfandfinderinnen & Pfadfinder e.V. Stamm Waräger


Den Pfadfindern wurden seit den 60er Jahren zwei Kellerräume von der Stadt Erlangen kostenlos zu Lagezwecken zur Verfügung gestellt. Ab Februar 2004 wurde das Lager in die Wöhrmühle verlegt. Die Überlassung erfolgte ebenfalls mietfrei. Diese Mietfreiheit ergab sich aus einem Verzicht auf die Miete, wobei die Nebenkosten vom Mieter getragen wurden. Eine Bezuschussung aus einem Fachamtsbudget erfolgte nicht.

Nach einem Teilabriss und nach Renovierungsmaßnahmen, während deren das Lager anderweitig vorübergehend untergebracht war, erfolgte im September 2009 die Rückkehr in die Wöhrmühle.

Allerdings griff nun aufgrund des eingangs erwähnten Beschlusses die Regelung, dass die neue Nutzung nur gegen Zahlung einer Miete erfolgen kann.

Diese Miete beträgt monatlich ohne Nebenkosten 52,16 Euro. Der Bund der Pfandfinderinnen & Pfadfinder e.V. Stamm Waräger hatte sich bereits im Oktober 2010 an Amt 41 m.d.B. um Bezuschussung gesandt. Insbesondere wurde angegeben, dass der Stamm durchschnittlich 60 bis 70 Mitglieder habe und sich ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert. Eine monatliche Belastung von 52,16 Euro könne nicht finanziert werden und brächte den Verein an die Grenze seiner finanziellen Möglichkeiten.

Im Juli 2010 wurde der Vorgang an das Jugendamt herangetragen. Mit dem Verein wurde vereinbart, dass eine Lösung jedenfalls kurzfristig zu suchen ist. U.a. bedingt durch die Untersuchung von Rödl und Partner verzögerte sich die Prüfung.

Zum Zuschussantrag ist folgendes festzustellen:

Der Bund der Pfadfinderinnen & Pfadfinder e.V. ist ein seit vielen Jahrzehnten anerkannter und bewährter Verband, der insbesondere eine ausführliche und tragende Jugendarbeit durchführt. Die mietfreie Überlassung der o.g. Räume trug in der Vergangenheit zur Sicherstellung der Jugendarbeit bei und gewährleistete den Einsatz der Mitgliedsbeiträge direkt für die Jugendarbeit. Die Umstellung der Verfahrensweise im Kontakt Mieter/GME stellt keinen Paradigmenwechsel dar, sondern dient lediglich der Transparenz der Zahlungswege.

Die Zahlung der Miete würde für den Verein zumindest derzeit eine finanzielle Belastung darstellen, die möglicherweise die Jugendarbeit wenn nicht gefährdet, so doch erheblich einschränken würde.

Insoweit wird vorgeschlagen, die Miete für 2011 und rückwirkend zum 01.01.2010 zu übernehmen. Die Nebenkosten sind vom Verein zu tragen.

2.  Bund der Pfandfinderinnen & Pfadfinder e.V. Stamm Steinadler

 

Dem Stamm Steinadler wurde in Frauenaurach eine Teilfläche der Grünanlage an der Willi-Grasser-Str. zur Aufstellung einer Pfadfinderhütte überlassen.
In einer Besprechung im August 2009 wurde nachvollziehbar dargelegt, dass die Aktivitäten in Frauenaurach einen neuen Bereich des Stammes darstellen und nur unter der Voraussetzung stattfinden können, dass die Fläche mietfrei überlassen wird. Auch wenn es sich nicht um die Überlassung einer bebauten Fläche handelt, und für den Miet- bzw. Pachtvertrag das Liegenschaftsamt zuständig ist, so ist der Beschluss des HFPA doch hier analog anzuwenden.

Für den Antrag des Pfadfinderstammes Steinadler gilt grundsätzlich das unter 1. genannte, so dass vorgeschlagen wird, die bereits geleistete Pacht für 2010 i.H.v. 680,00 Euro sowie die Pacht für 2011 in gleicher Höhe zu übernehmen.

 

Wie im HFPA-Beschluss vom 18.06.2008 dargelegt, ist die Umsetzung, sprich Übernahme der Miete durch das Fachamt, haushaltsneutral, da den Ausgaben der Fachbereiche entsprechende Einnahmen im GME gegenüber stehen. Wie diese Neutralität letztlich im Haushalt abgebildet wird, entscheidet sich zum Jahresende in Absprache zwischen Fachamt und Kämmerei.

 
 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Übernahme der Mietkosten

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Ca, 2.000,00€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: