Betreff
Wirkungsorientiertes Controlling beim Jugendamt
Vorlage
51/030/2011
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verwaltung des Jugendamts hat in den letzten Jahren ein Konzept „Controlling Hilfen zur Erziehung“ entwickelt, um langfristig die Angebote des Jugendamtes wirkungsorientiert neu zu ordnen und auszubauen.  

1       Datengrundlage

Als Datengrundlage für ein wirkungsorientiertes Controlling stehen zur Verfügung:

 

-          Jugendhilfeberichterstattung Bayern – JUBB

Unter Beteiligung der Jugendämter wurde vom Landesjugendamt eine einheitliche und definierte  Fallerfassung entwickelt, kurz JUBB (Jugendhilfebericht Bayern) genannt. Hierdurch ist es erstmals möglich geworden, Zahlen zwischen einzelnen Jugendämtern auf einer gemeinsamen Datenbasis auszutauschen und individuell auszuwerten, wie z. B. Fallzahlen pro Hilfeart, Hilfelaufzeiten und Alter des Klienten.
Auf dieser Basis vergleicht sich das Stadtjugendamt Erlangen mit den Städten Fürth, Ingolstadt, Würzburg und Regensburg.

-          Finanzprogramm NSK

Das stadteigene Finanzprogramm NSK liefert Angaben zu den Kosten, sprich den Aufwendungen und Erträgen in ihrer Gesamtheit. Diese Angaben werden mit JUBB verknüpft, um so einen Zusammenhang zwischen fachbezogener Hilfeleistung und Finanzierung herzustellen.

-          Fachanwendung des Jugendamtes

Die Fachanwendung des Jugendamts erlaubt Auswertungen. Besonderheit hier ist die Erfassung Fall mit Finanzen.

-          Kinder- und Jugendhilfestatistik

Seit dem 01.01.2009 wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik elektronisch geführt. Dadurch sind entsprechende Auswertungen möglich.
Die Statistik erfasst neben den Hauptgründen einer Hilfegewährung auch die Lebenssituationen der Hilfeempfänger, so z. B. einen vorhandenen Migrationshintergrund.

2       Auswertungen

Diese Datengrundlagen ermöglichen je nach Fragestellung verschiedene Kombinationsmöglichkeiten z. B.
 

-          Verknüpfung von Fallzahlen und Kosten

-          Aussagen über

o        Dauer beendeter Fälle

o        die Entwicklung von Fallzahlen

o        die Anzahl laufender Fälle pro Hilfeanbieter, insbesondere im ambulanten Bereich

o        Lebenssituationen der Hilfeempfänger, Gründe für die Hilfegewährung

-          Prognosen über weitere Entwicklungen

Für die Leitungen im Jugendamt Erlangen werden in Quartalsberichten die aktuellen, fortgeschriebenen Daten, wie oben beschrieben, aufbearbeitet.

Dies ermöglicht bereits jetzt z. B. folgende Aussagen zum Stichtag 31.12.2010:

830 Fälle im Jahr 2010     im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge
                        Volljährige, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte und
                        Hilfen in Mutter-/Vater- und Kindeinrichtungen

In Erlangen lebten zum Stichtag 31.12.2010 der relevanten Altersgruppe 0 bis 21 Jahre – 20.220 Personen (Anteil an der Gesamtbevölkerung Erlangens etwa 20%). Davon erhalten 4 % eine Jugendhilfe oder anders gesagt, jeder 24,4te Erlanger im Alter von 0 bis 21 Jahren erhält eine Jugendhilfe.

Der Anteil der ambulanten Hilfen am Gesamtfallzahlenvolumen von 2010 liegt bei etwa
51,4 %.

Hinsichtlich der als Maßnahme von Rödl und Partner vorgeschlagenen Verstetigung der Pflegequore ist festzustellen, dass diese derzeit in Erlangen bei ca. 55 % liegt, während bundesweit eine Pflegequote von ca. 42 % (Quelle: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der techn. Universität Dortmund) erreicht wird.

 

Zusätzlich werden diese Zahlen u. a. als Kennzahlen relevant, wenn man sie mit anderen, vergleichbaren Städten ins Verhältnis setzt. Aufgabe des Wirkungsorientierten Controlling ist es damit auch, die bisher grundsätzlich schwierigen Vergleiche so darzustellen, dass die Datengrundlagen möglichst passgenau sind.

 

Über diese Aspekte wird in Zukunft im Rahmen des Ausführungscontrolling sowohl intern als auch gegenüber Abt. 112 sowie dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig berichtet werden.

3       Weiterer Ausbau des Fachcontrollings

Der Bericht von Rödl und Partner bezeichnet die o.g. Punkte als bestimmend für eine bedarfsgerechte, präventive Planung vor Ort. Im Einzelnen also:

 

·         Einführung eines funktionalen Fachverfahrens für das Jugendamt

·         Aufbau eines wirkungsorientierten Controllingsystems der Hilfen zur Erziehung

·         Aufbau einer einheitlich auswertbaren DV-Struktur für das gesamte Amt

·         Intensive Einbindung aller einzelnen Teilbereiche des Jugendamts in das Fachcontrolling

Der von der Verwaltung des Jugendamt eingeschlagene Weg wird somit bestätigt. Der relativ weite Fortschritt des Jugendamt-Controlling, insbesondere des wirkungsorientierten Fachcontrolling, hat dabei seine Gründe zum einen in den durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen sowie dem außerordentlichen Engagement der beteiligten MitarbeiterInnen, das sich auch im Volumen der entsprechenden Arbeitsmehrleistungen neben der eigentlichen Tätigkeit darstellt.

Ein Vorschlag im Gutachten von Rödl und Partner geht davon aus, dass das Themengebiet Fachcontrolling entweder durch externe Anbieter oder durch eine Stellenmehrung abgedeckt werden kann. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Erkenntnis, dass bei einer flächendeckenden Einführung des Fachcontrolling und dem damit einhergehenden Massendatenmanagement zusätzliche Ressourcen notwendig sind.

 

Das Fachamt beschäftigt sich derzeit genau mit dieser Fragestellung. Eine interne Arbeitsgruppe führt derzeit ein Projekt mit dem Ziel einer effizienten Darstellung der Hilfeverläufe durch. Daneben ist das Jugendamt dabei, die bisherige Software durch eine besser geeignete Fachsoftware zu ersetzen.

 

 

 


Anlagen: