Betreff
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Damaschkestraße 50 a (Alterlangen, Stadtrandsiedlung), Fl.-Nr. 3267/55, Az.: 2011-220-VV
Vorlage
63/145/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung vom Baulinienplan nach § 31 Abs.2 BauGB werden befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Baulinienplan: 

40

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Außerhalb der Baugrenzen

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das bestehende Siedlerhaus soll im rückwärtigen Grundstücksteil um einen Querbau erweitert werden, der in etwa dem Profil des bereits erweiterten Nachbarhauses entspricht. Entstehen soll ein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück geschaffen.

 

Die Erweiterung in dieser Form entspricht den planerischen Vorgaben zur städtebaulichen Entwicklung der Stadtrandsiedlung. Das Bauvorhaben fügt sich daher nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein; die erforderliche Befreiung von den Baugrenzen kann erteilt werden.

 

Für die Wohnung im Keller ist gewährleistet, dass eine ausreichende Belichtung der Aufenthaltsräume von einem Achtel der Grundfläche vorhanden ist.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Zustimmung.

 

 


Anlage: Lageplan