Betreff
Anfrage zum Winterdienst von Sportvereinen
Vorlage
52/078/2011
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verwaltung wurde in Folge der Sportausschusssitzung vom 18.01.11 beauftragt, zu ermitteln, wie die versicherungsrechtliche Haftung bei einer Verletzung der Wegesicherheit in anderen Bereichen der Stadtverwaltung, wie zum Beispiel Theater, Stadthalle, etc. geregelt ist.

Herr Stadtrat Beck beantragt, dass seitens der Verwaltung folgende Punkte geprüft werden sollen:

  1. Welche Schulsporthallen sind von der Winterdienstregelung betroffen?
  2. Wie groß sind die Wegstrecken bis zur Sporthalle?
  3. Wie sind diese Hallen von den Sportvereinen belegt?
  4. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die Sportvereine bzw. wie hoch wären die Hallenmieten, wenn der Räum- und Streudienst extern vergeben wird.

Außerdem ist von der Verwaltung zu klären, ob durch eine Aufstellung von Schildern mit Beschriftungen wie z. B. der Weg wird nicht geräumt und gestreut, vor Haftung schützt.

 

Aus der von Amt 24 zur Verfügung gestellten Übersicht (siehe Anlage 2) geht hervor welche Schulsporthallen (Antwort zu Frage 1) mit welchen Wegstrecken (Antwort zu Frage 2) mit welcher Belegung (Antwort zu Frage 3) betroffen sind.
Antwort zu Frage 4: Die Hallen sind mit 522,25 Stunden belegt. Die Kosten bei einer Fremdvergabe würden sich auf 6.109,36 € belaufen. Die Miete müsste um 11,70 Euro je Stunde angehoben werden.

Hinsichtlich der Frage nach der Beschilderung ist ein Vermerk von Amt 30 als Anlage 3 beigefügt.

 


Anlagen:       

Anlage 1 Vermerk Amt 24

Anlage 2 Aufstellung Winterdienstkosten

Anlage 3 Stellungnahme Amt 30