Zur Verbesserung der Erschließung, insbesondere mit dem Neubau des Geschäftshauses nach Abbruch der Grande Galerie ist zu prüfen, ob die Stichstraße Hofmannstraße auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse für den ruhenden Verkehr auf der ganzen Länge bzw. in Teilbereichen zu verbreitern ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen und Regelungen wie in der Begründung aufgeführt vorzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für den Baustellenbetrieb
durch den Bau der Wohnanlage Hofmannstr. 11d-e sowie des demnächst anstehenden
Abbruchs der Grande Galerie mit Neubau eines Geschäftshauses ist es
erforderlich, den nördlichen Grünstreifen der Hofmannstraße provisorisch zu
befestigen, um eine verträgliche Verkehrsabwicklung sicher zu stellen. Der
provisorische Ausbau erfolgt auf der Nordseite der Hofmannstraße, gegenüber der
Anwesen Hofmannstraße 5-11.
Die verkehrliche Notwendigkeit wurde seitens der Polizei sowie der Verkehrs- und Bauaufsicht festgestellt.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Grande Galerie wird gleichzeitig geprüft, ob die Stichstraße auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse für den ruhenden Verkehr und der erforderlichen Feuerwehranfahrten nicht dauerhaft auf der ganzen Länge bzw. in Teilbereichen verbreitert werden soll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Investor der Hofmannstr. 11d-e wird im Zuge der Verfüllung der Baugrube mittels Aufgrabungsantrag dazu verpflichtet, die provisorische Verbreiterung gemäß den Vorgaben des Tiefbauamtes auf der Nordseite der Hofmannstraße, gegenüber der Anwesen Hofmannstraße 5-11 auszuführen.
Der Investor der ehemaligen Grande Galerie wird mittels Vertrag verpflichtet, die Kosten für die dauerhafte Verbreiterung der Stichstraße Hofmannstraße bzw. den Rückbau des Provisoriums entsprechend den Vorgaben der Stadt weitestgehend zu übernehmen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass die Verkehrsfläche anzupassen und abzuändern ist, so ist ein Abweichungsbeschluss zum BP 317 herbeizuführen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die notwendigen Vereinbarungen (Aufgrabungsgenehmigung/Vertrag) sind zeitnah zu erteilen bzw. abzuschließen.
Der Ausbau der Stichstraße Hofmannstraße bzw. die Wiederinstandsetzung ist spätestens ein halbes Jahr nach Eröffnung des Geschäftshauses in der Nürnberger Straße (ehemalige Grande Galerie) abzuschließen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
keine |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
Kostenübernahme durch Investoren |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan M 1:500