Betreff
Provisorische / optional dauerhafte Verbreiterung der Verkehrsfläche Hofmannstr. 1-11
Vorlage
66/091/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Zur Verbesserung der Erschließung, insbesondere mit dem Neubau des Geschäftshauses nach Abbruch der Grande Galerie ist zu prüfen, ob die Stichstraße Hofmannstraße auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse für den ruhenden Verkehr auf der ganzen Länge bzw. in Teilbereichen zu verbreitern ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen und Regelungen wie in der Begründung aufgeführt vorzunehmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Für den Baustellenbetrieb durch den Bau der Wohnanlage Hofmannstr. 11d-e sowie des demnächst anstehenden Abbruchs der Grande Galerie mit Neubau eines Geschäftshauses ist es erforderlich, den nördlichen Grünstreifen der Hofmannstraße provisorisch zu befestigen, um eine verträgliche Verkehrsabwicklung sicher zu stellen. Der provisorische Ausbau erfolgt auf der Nordseite der Hofmannstraße, gegenüber der Anwesen Hofmannstraße 5-11.

      Die verkehrliche Notwendigkeit wurde seitens der Polizei sowie der Verkehrs- und Bauaufsicht festgestellt.

      Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Grande Galerie wird gleichzeitig geprüft, ob die Stichstraße auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse für den ruhenden Verkehr und der erforderlichen Feuerwehranfahrten nicht dauerhaft auf der ganzen Länge bzw. in Teilbereichen verbreitert werden soll.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Investor der Hofmannstr. 11d-e wird im Zuge der Verfüllung der Baugrube mittels Aufgrabungsantrag dazu verpflichtet, die provisorische Verbreiterung gemäß den Vorgaben des Tiefbauamtes auf der Nordseite der Hofmannstraße, gegenüber der Anwesen Hofmannstraße 5-11 auszuführen.

Der Investor der ehemaligen Grande Galerie wird mittels Vertrag verpflichtet, die Kosten für die dauerhafte Verbreiterung der Stichstraße Hofmannstraße bzw. den Rückbau des Provisoriums entsprechend den Vorgaben der Stadt weitestgehend zu übernehmen.

 

Sollte die Prüfung ergeben, dass die Verkehrsfläche anzupassen und abzuändern ist, so ist ein Abweichungsbeschluss zum BP 317 herbeizuführen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die notwendigen Vereinbarungen (Aufgrabungsgenehmigung/Vertrag) sind zeitnah zu erteilen bzw. abzuschließen.

Der Ausbau der Stichstraße Hofmannstraße bzw. die Wiederinstandsetzung ist spätestens ein halbes Jahr nach Eröffnung des Geschäftshauses in der Nürnberger Straße (ehemalige Grande Galerie) abzuschließen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

keine

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Kostenübernahme durch Investoren

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan M 1:500