Betreff
Betreuungsangebote in Büchenbach, Fraktionsantrag der CSU Nr. 009/2011 vom 1.2.2011
Vorlage
40/053/2011
Aktenzeichen
I/40 MCA T. 2605
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der CSU-Fraktion Nr. 009/2011 vom 1.2.2011 ist damit erledigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Schulkindbetreuung im Ortsteil Büchenbach ist mit den bestehenden Angeboten in den Schulen und Horten sowie Lernstuben gesichert.

Zum kommenden Schuljahr ist die Nachfrage nach Plätzen in der Mittagsbetreuung gestiegen. Bislang sind 70 Kinder für das kommende Schuljahr angemeldet. Schule und Träger suchen nach gemeinsamen Lösungen, die Kinder aufzunehmen. Die Eltern werden auf freie Kapazitäten in den Horten hingewiesen. Die Betreuungssituation zum Stand des laufenden Schuljahres ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Folgende Betreuungseinrichtungen sind für die Schulen in Büchenbach vorhanden:

 

Schulsprengel

Einrichtung

Platzzahl

Freie Plätze

Mönauschule

Kinderhort der Apostelgemeinde

100

Aktuell ja, fürs kommende Schuljahr Überbelegung

Heinrich
Kirchner

Hort im Kinderzentrum Kleeblatt

105 (davon bis 25 für Hauptschüler)

Belegung durch integrative Plätze

Büchenbach Dorf

Hort im Diakonischen Zentrum

50

ja

Büchenbach Dorf

Lernstube Forchheimer Str.

16

nein

Büchenbach Dorf

Lernstube Goldwitzer Str.

15

für Hauptschule

nein

 

Der Hort der Apostelgemeinde im Schulsprengel der Mönauschule hat aufgrund der für das kommende Schuljahr bestehenden Warteliste eine Erhöhung der Platzzahlen auf 104 Plätze beantragt.

 

 

Die Versorgungssituation stellt sich in Büchenbach folgendermaßen dar:

Nach Vollzug der beschriebenen Anpassungsmaßnahmen ist das Angebot auf mittlere Sicht gesehen der Nachfrage angemessen.

 

 

 

Grundschul-
sprengel

GTS[1]

Schüler der Klassen
1 - 4

Plätze in
Horten und Lernstuben

Quote durch Einrichtungen
der
Jugendhilfe

Plätze der
Schulischen
 Mittagsbetreuung

Schüler in Ganztagesklassen

Plätze in Horten, Lernstuben, Schulischer MB und Ganztagesklassen

Gesamtquote

Büchenbach-Dorf

 

174

66

37,9%

55

 

121

69,5%

Mönauschule

Ja

181

100

55,2%

0

46

146

80,6%

Heinrich-Kirchner

 

286

80

28,0%

96

 

176

61,5%

 

 

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werde

Wegen der großen Nachfrage nach Mittagsbetreuung im Sprengel der Grundschule Büchenbach- Dorf ist geplant, die frei werdenden Räume der Grundschullernstube in der Forchheimer Straße für die Mittagsbetreuung zu übernehmen. Die bisher genutzten Räume der ehemaligen Hausmeisterwohnung reichen für die Kinder der Mittagsbetreuung nicht mehr aus, sie haben einen größeren Platzbedarf. Momentan werden zwei Gruppen bis ca. 14 Uhr und eine Gruppe bis 15:30 Uhr betreut. Die 55 Kinder halten sich zeitlich versetzt in den Räumen der Mittagsbetreuung, auch in Räumen der Schule, auf. Bis zu 25 Kinder dürfen sich nach den Vorgaben des Bauaufsichtsamtes in den Räumen der ehemaligen Hausmeisterwohnung aufhalten.

 

Vom Bauaufsichtsamt wird für die Nutzungsänderung der jetzigen Lernstubenräume ein Bauantrag mit einem Brandschutzkonzept gefordert. Eventuell sind auch ein Tragfähigkeits- und ein Stellplatznachweis erforderlich.
Hieraus könnten sich durchzuführende Brandschutzmaßnahmen und statische Verstärkungsmaßnahmen ergeben. Absehbar sind:
- Ertüchtigung der Türen zum Treppenhaus
- Einbau einer Entrauchungsmöglichkeit für das Treppenhaus
- Verkleidung der Treppe unterseitig
- Einbau von abgehängten Brandschutzdecken
- Anbau einer stationären Fluchttreppe
- Vergabe Brandschutzkonzept und statischer Nachweis extern
Das Treppengeländer ist aus Sicherheitsgründen dichter zu verstreben.

Der Träger der Mittagsbetreuung ist bereit, Eigenleistungen mit einzubringen. Vorhandene Einbauschränke und die Küche der Lernstube können durch die Mittagsbetreuung übernommen gestellt werden.

 

Amt 24 wird die Erarbeitung eines Brandschutzkonzepte und einer statischen Berechnung als Planungsauftrag vergeben. Sobald dies vorliegt, wird Amt 24 einen Bauantrag zur Nutzungsänderung stellen. Mit den sich aus der Baugenehmigung ergebenden Auflagen, sind die Kosten zu berechnen. Das Gebäudemanagement rechnet bis ca. Mitte Juli mit einem ersten Ergebnis, das konkrete Aussagen zum Umfang der baulichen Maßnahmen und zu den Kosten enthält.

 

Die Nutzung des Obergeschosses durch die Mittagsbetreuung kann vorbehaltlich bereit zu stellender Haushaltsmittel für das Jahr 2012 erst zum Schuljahr 2012/2013 erfolgen.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

              im Budget auf Kst/KTr/Sk des GME vorhanden       
             sind nicht vorhanden

 



[1] An dieser Schule befindet sich ein im Aufbau befindlicher Ganztageszug


Anlagen