Betreff
Gemeinde Spardorf Errichtung eines Stahlbetonträgers zur Aufnahme von Funkantennen und der dazugehörigen Versorgungseinrichtungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 85 - Gemarkung Spardorf -, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange, hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/070/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben:

„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO lehnt die Stadt Erlangen die geplante Standortverlegung der Antennenanlage aus Sicht des Immissionsschutzes und der Naherholung ab:

 

a)   Die Antennenanlage, die sich derzeit auf einem ehem. Gewerbegebiet (Ziegeleigelände) in Spardorfer Ortslage befindet, wird in die Nähe des Erlanger Wohngebietes Sieglitzhof versetzt. Dies führt zu einer Verschlechterung der Immissionssituation mit elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunkbasisstationen für die dortige Wohnbevölkerung.
Durch die Standortverlegung rückt die geplante Antennenanlage teilweise näher an das Schulzentrum Spardorf mit der integrierten Erlanger Ernst-Penzoldt-Hauptschule heran.

b)      Das Vorhaben steht durch den Eingriff in die Erholungsnutzung des betroffenen Waldes den öffentlichen Belangen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und den Zielen des Waldfunktionsplans, Teilabschnitt Region Mittelfranken 7 (vgl. Waldfunktionskarte, Lkr. ERH und Stadt ER) und des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken 7 (vgl. B I Ziel 1.2.5) entgegen.

Die Stadt Erlangen regt daher an, dass der Vorhabensträger mit der Gemeinde Spardorf und unter Einbeziehung eines Sachverständigen für hochfrequente elektromagnetische Felder einen neuen Standort - einschl. einer neuen Zu- und Abfahrt - für die Realisierung des Vorhabens sucht.
Der neue Antennenstandort ist mit der Stadt Erlangen abzustimmen und soll mindestens den gleichen Abstand zwischen dem Erlanger Wohngebiet Sieglitzhof und dem geplanten Wohngebiet Spardorf West (BP Nr. 16) aufweisen.“

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Abstände zwischen der geplanten Antennenanlage und den Wohngebieten von Erlangen (hier: Sieglitzhof) und Spardorf sollen gleich groß sein.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Abstimmung mit der Gemeinde Spardorf und unter Einbeziehung eines Sachverständigen für hochfrequente elektromagnetische Felder soll ein neuer Standort für die geplante Antennenanlage gesucht und festgelegt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahren

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO wurde die Stadt Erlangen vom Landratsamt Erlangen- Höchstadt (ERH) mit Schreiben vom 10.01.2010 gebeten, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zu dem Bauantrag für den Neubau eines Stahlbetonantennenträgers (49,84 m) zur Aufnahme von Funkantennen und der zugehörigen Versorgungseinrichtungen abzugeben.
Die Verwaltung hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt um Fristverlängerung für die Abgabe bis zum 24.03.2010 gebeten. Der gewünschten Fristverlängerung wurde entsprochen.

 

Anlass

Der Vorhabensträger plant in der Gemeinde Spardorf auf dem Grundstück Flst. Nr. 85 – Gmkg. Spardorf - die Errichtung eines 49,84 m hohen Stahlbetonantennenträgers. Der neue Standort soll den Antennenstandort auf dem ehemaligen Ziegeleigelände in Spardorf ersetzen.

 

Lage des Standortes

Der vorgesehene Standort für den Stahlbetonantennenträger liegt in der Nähe der Stadtgrenze von Erlangen (vgl. Anlage 1).

Der Abstand des Stahlbetonantennenträgers beträgt zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Sieglitzhof ca. 117 m. Das Schulzentrum Spardorf liegt ca. 248 m entfernt.

 

Betriebsbedingter Verkehr

Die An- und Abfahrt für die Durchführung der Wartungs- und Pflegemaßnahmen soll nach Auskunft des Vorhabensträgers über die Eskilstunastraße und einen Waldwirtschaftsweg auf dem Grundstück des Vermieters Flst. Nr. 85 – Gmkg. Spardorf – erfolgen. Nach Fertigstellung der Antennenanlage werden voraussichtlich jährlich 4-6 Fahrten für Wartungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten mit dem Servicefahrzeug anfallen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

a) Bauplanungsrecht

 

Der geplante Antennenmast befindet sich im Außenbereich ohne rechtskräftigen Bebauungsplan.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Vorbehalte gegenüber der Genehmigung des hier anhängigen Bauantrages. Dem gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB grundsätzlich privilegierten Vorhaben stehen die öffentlichen Belange des Erholungswertes der Landschaft gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und die entsprechenden Zielen des Waldfunktionsplans, Teilabschnitt Region Mittelfranken (7) und des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken 7 entgegen.

b) Grenzwerte nach der 26. BImSchV

 

Die Einhaltung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder nach der 26. BImSchV muss vor Inbetriebnahme der Anlage durch eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt gegenüber nachgewiesen werden.
Aus Sicht des Erlanger Umweltamtes bestehen keine Zweifel daran, dass die Antennenanlage die gesetzlichen Grenzwerte einhalten wird. Über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus, strebt der in Erlangen eingerichtete „Runde Tisch Mobilfunk“ an, bei sensiblen Nutzungen, wie z. B. Schulen, den Grenzwert um den Faktor 10 zu unterschreiten.
Die nächstgelegene Schule ist das Emil-von-Behring-Gymnasium des Schulzentrums Spardorf. Nach einer Immissionsprognose des Betreibers werden bei der Schule maximal 2,5 % und bei der nächsten Wohnbebauung in Sieglitzhof 1,0 % der zulässigen elektrischen Feldstärke in V/m erreicht. Auf Anfrage des Erlanger Umweltamtes bei dem Sachverständigen für „Elektromagnetische Umweltverträglichkeit“, Herrn Prof. Dr. Matthias Wuschek, wurde diese Aussage als plausibel erachtet. Die geplante Anlage steht damit grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den Prämissen des „Runden Tisches Mobilfunk“.
Der Planung muss jedoch entgegen gehalten werden, dass ein Standort in Ortslage von Spardorf an die  Stadtgrenze von Erlangen mit dem Wohngebiet Sieglitzhof verlegt wird, was dort zu einer Verschlechterung der Immissionssituation mit elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunkbasisstationen führen dürfte. Durch die Standortverlegung wird die Anlage außerdem eher näher an das Schulzentrum Spardorf heranrücken. Für die Stadt Erlangen muss die Standortverlegung daher aus Sicht des Immissionsschutzes abgelehnt werden.
Exakte Aussagen zur Immissionsentwicklung könnten nur im Rahmen eines Gutachtens geklärt werden.

 

c) Natur und Erholung

 

Das Waldgebiet, in dem der geplante Antennenmast errichtet werden soll, steht nicht unter Landschafts- bzw. Naturschutz. Laut Waldfunktionsplan Teilabschnitt Region Mittelfranken (7) besitzt der betroffene Wald jedoch eine besondere Bedeutung für die Erholung, Intensitätsstufe I 1) (vgl. Waldfunktionskarte, Lkr. ERH und Stadt ER). Darüber hinaus soll laut Regionalplan diese Erholungsfunktion der Wälder, insbesondere im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, erhalten und gesteigert werden (vgl. RP 7 B I Ziel 1.2.5).

 

Die Gemeinde Spardorf zählt zum Naherholungsraum der Stadt Erlangen. Die beabsichtigte Baumaßnahme schmälert die Erholungsqualität der regionalplanerisch gewollten Erholungsfunktion dieses Gebietes, insbesondere für die Erlanger und Spardorfer Erholungssuchenden.

 

Da der geplante Antennenmast auf Landkreisgebiet liegt, werden naturschutzrechtliche Ausgleichsforderungen wegen des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Erlangen-Höchstadt festgesetzt werden.

 

1) Erholungswälder der Intensitätsstufe I sind Waldgebiete in der Nähe von Städten, (.............) Naherholungsgebieten und in der Umgebung von Schwerpunkten des Erholungsverkehrs, die in einem Umfang besucht werden, der schon jetzt oder in den nächsten Jahren wesentliche Aufwendungen zur Erschließung, Sauberhaltung, Ausstattung mit Erholungseinrichtungen sowie zur Führung und Ordnung des Besucherstroms erforderlich macht.

 

d) Betriebsbedingter Verkehr

 

Die Eskilstunastraße hat die Funktion einer Wohnstraße. Der Waldwirtschaftsweg wird von der Sieglitzhofer Bevölkerung vorrangig als direkter Zugang und Wanderweg in den am Siedlungsrand liegenden Naherholungswald genutzt. Vor dem Hindergrund, dass der geplante Standort des Antennenmastes abgelehnt wird, wird folglich auch die geplante Zu- und Abfahrt über die Eskilstunastraße abgelehnt.

 

e) Stellungnahme Erlanger Bürger

 

Aufgrund der unmittelbaren Nähe des geplanten Antennenstandortes zur Wohnbebauung in Sieglitzhof sind beim Landratsamt ERH bereits entsprechende Beschwerden zum Vorhaben eingegangen. Hierzu liegt beispielhaft eine Stellungnahme von Anwohnern der Eskilstunastraße bei (vgl. Anlage 3).

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        
             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        1 - Lageplan

2 – Ansicht von Osten

3 – Stellungnahme Erlanger Bürger