Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben:
„Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO lehnt die Stadt Erlangen die geplante Standortverlegung der Antennenanlage aus Sicht des Immissionsschutzes und der Naherholung ab:
a) Die
Antennenanlage, die sich derzeit auf einem ehem. Gewerbegebiet
(Ziegeleigelände) in Spardorfer Ortslage befindet, wird in die Nähe des
Erlanger Wohngebietes Sieglitzhof versetzt. Dies führt zu einer
Verschlechterung der Immissionssituation mit elektromagnetischen Feldern durch
Mobilfunkbasisstationen für die dortige Wohnbevölkerung.
Durch die Standortverlegung rückt die geplante Antennenanlage teilweise näher
an das Schulzentrum Spardorf mit der integrierten Erlanger
Ernst-Penzoldt-Hauptschule heran.
b) Das Vorhaben steht durch den Eingriff in die Erholungsnutzung des betroffenen Waldes den öffentlichen Belangen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und den Zielen des Waldfunktionsplans, Teilabschnitt Region Mittelfranken 7 (vgl. Waldfunktionskarte, Lkr. ERH und Stadt ER) und des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken 7 (vgl. B I Ziel 1.2.5) entgegen.
Die Stadt Erlangen regt daher
an, dass der Vorhabensträger mit der Gemeinde Spardorf und unter Einbeziehung
eines Sachverständigen für hochfrequente elektromagnetische Felder einen neuen
Standort - einschl. einer neuen Zu- und Abfahrt - für die Realisierung des
Vorhabens sucht.
Der neue Antennenstandort ist mit der Stadt Erlangen abzustimmen und soll mindestens
den gleichen Abstand zwischen dem Erlanger Wohngebiet Sieglitzhof und dem
geplanten Wohngebiet Spardorf West (BP Nr. 16) aufweisen.“
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Abstände zwischen der geplanten Antennenanlage und den Wohngebieten von Erlangen (hier: Sieglitzhof) und Spardorf sollen gleich groß sein.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In Abstimmung mit der Gemeinde Spardorf und unter Einbeziehung eines Sachverständigen für hochfrequente elektromagnetische Felder soll ein neuer Standort für die geplante Antennenanlage gesucht und festgelegt werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Verfahren
Im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. Art. 65 Abs. 1 BayBO wurde die Stadt
Erlangen vom Landratsamt Erlangen- Höchstadt (ERH) mit Schreiben vom 10.01.2010
gebeten, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zu dem Bauantrag für den
Neubau eines Stahlbetonantennenträgers (49,84 m) zur Aufnahme von Funkantennen
und der zugehörigen Versorgungseinrichtungen abzugeben.
Die Verwaltung hat das Landratsamt Erlangen-Höchstadt um Fristverlängerung für
die Abgabe bis zum 24.03.2010 gebeten. Der gewünschten Fristverlängerung wurde
entsprochen.
Anlass
Der Vorhabensträger plant in der Gemeinde Spardorf auf dem Grundstück Flst. Nr. 85 – Gmkg. Spardorf - die Errichtung eines 49,84 m hohen Stahlbetonantennenträgers. Der neue Standort soll den Antennenstandort auf dem ehemaligen Ziegeleigelände in Spardorf ersetzen.
Lage
des Standortes
Der vorgesehene Standort für den Stahlbetonantennenträger liegt in der Nähe der Stadtgrenze von Erlangen (vgl. Anlage 1).
Der Abstand des Stahlbetonantennenträgers beträgt zur nächstgelegenen Wohnbebauung in Sieglitzhof ca. 117 m. Das Schulzentrum Spardorf liegt ca. 248 m entfernt.
Betriebsbedingter
Verkehr
Die An- und Abfahrt für die Durchführung der Wartungs- und Pflegemaßnahmen soll nach Auskunft des Vorhabensträgers über die Eskilstunastraße und einen Waldwirtschaftsweg auf dem Grundstück des Vermieters Flst. Nr. 85 – Gmkg. Spardorf – erfolgen. Nach Fertigstellung der Antennenanlage werden voraussichtlich jährlich 4-6 Fahrten für Wartungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten mit dem Servicefahrzeug anfallen.
Stellungnahme
der Verwaltung
a) Bauplanungsrecht
Der geplante Antennenmast befindet sich im Außenbereich ohne rechtskräftigen Bebauungsplan.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich keine Vorbehalte gegenüber der Genehmigung des hier anhängigen Bauantrages. Dem gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB grundsätzlich privilegierten Vorhaben stehen die öffentlichen Belange des Erholungswertes der Landschaft gem. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB und die entsprechenden Zielen des Waldfunktionsplans, Teilabschnitt Region Mittelfranken (7) und des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken 7 entgegen.
b) Grenzwerte nach der 26. BImSchV
Die
Einhaltung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder nach der
26. BImSchV muss vor Inbetriebnahme der Anlage durch eine Standortbescheinigung
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt gegenüber nachgewiesen werden.
Aus Sicht des Erlanger Umweltamtes bestehen keine Zweifel daran, dass die
Antennenanlage die gesetzlichen Grenzwerte einhalten wird. Über die
gesetzlichen Grenzwerte hinaus, strebt der in Erlangen eingerichtete „Runde
Tisch Mobilfunk“ an, bei sensiblen Nutzungen, wie z. B. Schulen, den Grenzwert
um den Faktor 10 zu unterschreiten.
Die nächstgelegene Schule ist das Emil-von-Behring-Gymnasium des Schulzentrums
Spardorf. Nach einer Immissionsprognose des Betreibers werden bei der Schule
maximal 2,5 % und bei der nächsten Wohnbebauung in Sieglitzhof 1,0 % der
zulässigen elektrischen Feldstärke in V/m erreicht. Auf Anfrage des Erlanger
Umweltamtes bei dem Sachverständigen für „Elektromagnetische
Umweltverträglichkeit“, Herrn Prof. Dr. Matthias Wuschek, wurde diese Aussage
als plausibel erachtet. Die geplante Anlage steht damit grundsätzlich nicht im
Widerspruch zu den Prämissen des „Runden Tisches Mobilfunk“.
Der Planung muss jedoch entgegen gehalten werden, dass ein Standort in Ortslage
von Spardorf an die Stadtgrenze von
Erlangen mit dem Wohngebiet Sieglitzhof verlegt wird, was dort zu einer
Verschlechterung der Immissionssituation mit elektromagnetischen Feldern durch
Mobilfunkbasisstationen führen dürfte. Durch die Standortverlegung wird die
Anlage außerdem eher näher an das Schulzentrum Spardorf heranrücken. Für die
Stadt Erlangen muss die Standortverlegung daher aus Sicht des
Immissionsschutzes abgelehnt werden.
Exakte Aussagen zur Immissionsentwicklung könnten nur im Rahmen eines
Gutachtens geklärt werden.
c) Natur und Erholung
Das Waldgebiet, in dem der geplante Antennenmast errichtet werden soll, steht nicht unter Landschafts- bzw. Naturschutz. Laut Waldfunktionsplan Teilabschnitt Region Mittelfranken (7) besitzt der betroffene Wald jedoch eine besondere Bedeutung für die Erholung, Intensitätsstufe I 1) (vgl. Waldfunktionskarte, Lkr. ERH und Stadt ER). Darüber hinaus soll laut Regionalplan diese Erholungsfunktion der Wälder, insbesondere im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, erhalten und gesteigert werden (vgl. RP 7 B I Ziel 1.2.5).
Die Gemeinde Spardorf zählt zum Naherholungsraum der Stadt Erlangen. Die beabsichtigte Baumaßnahme schmälert die Erholungsqualität der regionalplanerisch gewollten Erholungsfunktion dieses Gebietes, insbesondere für die Erlanger und Spardorfer Erholungssuchenden.
Da der geplante Antennenmast auf
Landkreisgebiet liegt, werden
naturschutzrechtliche Ausgleichsforderungen wegen des Eingriffs in Natur und
Landschaft durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Erlangen-Höchstadt festgesetzt werden.
1)
Erholungswälder der Intensitätsstufe I sind Waldgebiete in der Nähe von
Städten, (.............) Naherholungsgebieten und in der Umgebung von
Schwerpunkten des Erholungsverkehrs, die in einem Umfang besucht werden, der
schon jetzt oder in den nächsten Jahren wesentliche Aufwendungen zur
Erschließung, Sauberhaltung, Ausstattung mit Erholungseinrichtungen sowie zur
Führung und Ordnung des Besucherstroms erforderlich macht.
d) Betriebsbedingter Verkehr
Die Eskilstunastraße hat die Funktion einer
Wohnstraße. Der Waldwirtschaftsweg wird von der Sieglitzhofer Bevölkerung
vorrangig als direkter Zugang und Wanderweg in den am Siedlungsrand liegenden
Naherholungswald genutzt. Vor dem Hindergrund, dass der geplante Standort des
Antennenmastes abgelehnt wird, wird folglich auch die geplante Zu- und Abfahrt
über die Eskilstunastraße abgelehnt.
e) Stellungnahme Erlanger Bürger
Aufgrund der unmittelbaren Nähe des geplanten
Antennenstandortes zur Wohnbebauung in Sieglitzhof sind beim Landratsamt ERH
bereits entsprechende Beschwerden zum Vorhaben eingegangen. Hierzu liegt
beispielhaft eine Stellungnahme von Anwohnern der Eskilstunastraße bei (vgl.
Anlage 3).
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 - Lageplan
2 – Ansicht von Osten
3 – Stellungnahme Erlanger Bürger