Der Antrag von Herrn Haubold wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Ausführungen des GME wird der Antrag abgelehnt. Der Antrag ist somit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Seit dem Jahr 2007 realisiert die Stadt Erlangen ein ehrgeiziges Schulsanierungsprogramm. Ergänzt durch das Konjunkturförderpaket beläuft sich die Gesamtsumme der Sanierungskosten auf derzeit nahezu 60 Mio €.
Für die bisher fertig gestellten bzw. im Bau befindlichen Sanierungsprojekte wurden die folgenden Leitlinien zugrunde gelegt:
·
Sanierung von innen nach außen
- einmaliger Eingriff in den laufenden Betrieb (marode Installationen haben
Vorrang vor
Schönheitsreparaturen)
- Hochbau begleitet Haustechnik
(z. B. Installationsöffnungen
schließen, Malerarbeiten ausführen)
- falls finanziell erforderlich notfalls Fassaden und Fenster zurückstellen.
·
Setzen von Sanierungsschwerpunkten
- Sanierung nach baulichen Prioritäten
(baulicher Zustand bestimmt die
Sanierung nicht das Gieskannenprinzip).
·
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Optimierung der haustechnischen Anlagen
- Dämmung der Gebäudehülle
- Austausch der Fenster
· Ausschöpfung sämtlicher Zuschussmöglichkeiten
Bei den bisher erfolgten und im Bau befindlichen Sanierungen wurden die Fassaden jeweils mit einem Wärmedämm-Verbundsystem bekleidet (soweit nicht unter Denkmalschutz), die obersten Geschoßdecken bzw. Dachflächen wurden gedämmt, sowie neue Fenster - überwiegend 3-fach verglast – wurden eingebaut. Es wurden somit bis auf die Lüftungsanlage alle Komponenten eines Passivhauses im Bestand realisiert.
Die Schaffung eines vollständigen Passivhausstandards, wie
vom Antragsteller gefordert, geht jedoch weit über die bisher bei den
Sanierungen durchgeführten Maßnahmen hinaus.
Der Passivhausstandard setzt die Begrenzung des Heizwärmebedarfs auf maximal 15 KWh/m²a voraus. Ein derartig niedriger Wert ist bei einem Bestandsgebäude mit wirtschaftlichem Aufwand nicht zu erzielen. Das GME setzt den Passivhausstandard deshalb nur bei Neubauten voraus (z. B. Familienstützpunkt Goldwitzerstraße).
Bei Bestandsgebäuden lässt sich dieser Standard aus folgenden Gründen nicht oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand betreiben:
- die Kellerbodenplatte ist nachträglich nicht zu dämmen
- die Kelleraußenwände müssten vollständig aufgegraben
werden um eine Dämmung an zu-
bringen
- um die 15 KWh/m²a
zu erreichen müssen solare Gewinne durch große Fensterflächen
nach Osten, Süden und Westen angesetzt
werden; durch die bestehenden Fassaden und
deren Ausrichtung ist dies im Bestand
meist nicht realisierbar. Auch Verschattungen durch
andere Gebäude führen zum
Nicht-Erreichen des Passivhaus-Wertes (z. B. Wasserturm-
straße Kindergarten).
- der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar energetisch
sinnvoll und auch als Komfort-
Einrichtung zu begrüßen. Die
Realisierung des Schulsanierungsprogramms erfolgt jedoch
unter hohem Kostendruck. Der –
technisch machbare – nachträgliche Einbau einer
Lüftungsanlage bleibt einem weiteren
Sanierungsabschnitt vorbehalten; bis dahin muss der
Luftwechsel wie bisher durch
regelmäßige Fensterlüftung erfolgen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Erlanger Schulen – mit Ausnahme der wenigen bereits sanierten Gebäude -, einen erheblichen Nachholbedarf u. a. im Bereich der Haustechnik und der Wärmedämmung aufweisen. Die Sanierung einer Schule zum Passivhaus oder wenigstens in die Nähe des Passivhaus-Standards würde einen hohen finanziellen Aufwand erfordern, der aufgrund des Kostendrucks, von anderen Maßnahmen des Schulsanierungsprogramms abgezogen werden müsste. Im Klartext: eine Schule würde als Pilot-Projekt zum Passivhaus saniert, bei einer anderen Schule könnten nicht einmal die dringend reparaturbedürftigen Fenster ausgetauscht werden.
Terminsituation:
Die vom Antragsteller geforderte Durchführung der Sanierung einer Schule auf Passivhaus-Standard bis 2013 wäre aufgrund des bestehenden Terminplanes für die Schulsanierung nur unter sofortiger Bereitstellung zusätzlicher Mittel möglich.
Fazit: aus den genannten Gründen empfiehlt das GME den uneingeschränkten Passivhaus-Standard nur bei Neubauten vorzugeben und bei den Sanierungen wie bisher Passivhaus-Elemente nahe am Passivhaus-Standard einzusetzen, jedoch zunächst ohne Lüftungsanlagen.
Zum Kennenlernen der neuesten energetischen Gebäudetechnik eignen sich ebenfalls die echten Passivhäuser des GME z. B. das Familienzentrum Goldwitzerstraße sowie der entstehende Kindergarten Wasserturmstraße.
Anlagen: Antrag von Herrn Stefan Haubold