Betreff
Außenbestuhlung vor dem Café Mengin, Schloßplatz, Fl.-Nr. 437/2, Az.: 2011-47-VV
Vorlage
63/140/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig, soweit die Fläche entsprechend der Darstellung im Sachbericht umgeplant wird.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

-

Gebietscharakter:

MI

Widerspruch zum Bebauungsplan:

-

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von einem Cafébetreiber wurde ein Bauantrag einschließlich Sondernutzungsantrag zur unbefristeten Nutzung des Schlossplatzes für die Erweiterung seiner Außenbestuhlung gestellt.

 

Der Stadtrat hat am 24.06.2010 beschlossen, dass – beschränkt für das Jahr 2010 - an der Nord-Ost-Ecke des Platzes zwei kleine Bereiche von den beiden dort ansässigen Gastronomen für eine Außenbestuhlung genutzt werden dürfen.

 

Dieser Plan soll als Grundlage für die Baugenehmigung herangezogen werden. Die im Lageplan eingetragene Fläche von 32 qm entspricht nicht dem Stadtratsbeschluss vom Jahr 2010, so dass umzuplanen ist.

 

Da dem Antrag der Verwaltung, die Sondernutzung ab dem Jahr 2011 nicht mehr zu gewähren, vom Stadtrat nicht gefolgt wurde, erhebt die Verwaltung nun keine Einwände gegen die beantragte Baugenehmigung auf dem Schlossplatz mehr. Sollten Tisch- und Stuhltypen nicht identisch mit den bereits vorhandenen vor dem Café sein, ist eine Abstimmung erforderlich.

 

In der Genehmigung ist darauf hinzuweisen, dass auf der Schlossplatzfläche die Aufstellung von Pflanzkübeln zu vermeiden ist. Innerhalb der Sondernutzungsfläche ist nur eine Menutafel (~35 x 80 cm / <0,4 m²) mit der jeweiligen Tageskarte zulässig.

 

Eine Stellplatzmehrung ergibt sich nicht.

 

 


Anlagen:        Lageplan

                        Stadtratsbeschluss vom 24.06.2010