1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
E 392 der Stadt Erlangen
–
Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan wird um die Flst.
Nr. 189/36 und Teilflächen der Flst. Nrn. 331/2, 332 und 424/2 – Gemarkung
Eltersdorf – erweitert sowie für externe Ausgleichsflächen um die Teilflächen
der Flst. Nr. 293 (A 1) – Gemarkung Tennenlohe – und Flst. Nr. 1614 (A 2) –
Gemarkung Eltersdorf –. Verringert wird der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 392 um die Teilflächen der Flst. Nrn. 334,
346/2, 355 und 420/1 – Gemarkung Eltersdorf –.
2. Die vom
Ortsbeirat vorgeschlagene alternative Trassenführung (s. Anlage 2-4) parallel
zum bestehenden Wiesengrundweg wird abgelehnt, da sie eine unwirtschaftliche
Doppelerschließung darstellt und Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 €
produziert.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 392 der Stadt
Erlangen – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung
vom 21.09.2010 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
4.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist
durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das
Regnitztal durchzieht die Stadt Erlangen in Nord-Süd-Richtung und besitzt
sowohl für den östlichen als auch den westlichen Stadtbereich eine große
Bedeutung und Erholungsfunktion. Eine durchgängige Radachse von Nord nach Süd wäre
sowohl für den innerstädtischen als auch für den überregionalen Radverkehr
(z.B. Regnitztal Radweg, Bayernnetz für Radler) von großer Bedeutung.
Jedoch konnte bis heute keine durchgängige Radachse
im Talbereich realisiert werden. An drei längeren Abschnitten muss derzeit auf
das städtische Straßensystem mit zum Teil größerem Kfz-Aufkommen ausgewichen
werden (Eltersdorfer Straße ca. 11.500 Kfz/24h, davon ca. 600 Lkw). Durch die
Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. E 392 werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Schließung der Radweglücke in Höhe des Eltersdorfer
Ortskerns geschaffen.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung des Radweges
im Bayernnetz für Radler und zur Komplettierung der innerstädtischen
Radwegeverbindungen, will die Stadt Erlangen weiter an dem schon 1976
formulierten Ziel eines Lückenschlusses des Regnitztalradweges bei Eltersdorf
festhalten.
Mit UVPA-Beschluss vom 29.11.2005 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Radwegeerstellung fortzuführen und
mit den betreffenden Eigentümern konkrete Grundstücksverhandlungen aufzunehmen.
Auf dieser Grundlage hat das Tiefbauamt eine ausführungsreife Ausbauplanung
erstellt.
Diese Planung konnte auf Grund der gescheiterten
Grundstücksankaufsverhandlungen bis heute nicht realisiert werden. Wichtigstes
Argument gegen den Verkauf der Grundstücke ist die Befürchtung, auf dem
künftigen Radweg nicht mehr mit landwirtschaftlichen Maschinen fahren zu können
(Bürgerversammlung am 27.03.2007). Diese Bedenken können aber im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens ausgeräumt werden. Der Bebauungsplanentwurf wird
innerhalb der landwirtschaftlichen Flächen eine drei Meter breite Fahrbahn
vorsehen, die sowohl von Fahrrädern als auch von landwirtschaftlichen Maschinen
befahren werden kann.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 189/36 und 326/2, sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 3/2, 56/3, 145, 156/2, 189, 295/2, 295/7, 327, 331/2, 332, 349, 355/1, 356 und 424/2 – Gemarkung Eltersdorf – .
Externe Ausgleichsflächen sind nördlich
und südöstlich des geplanten Radweges
auf den Teilflächen der Flst. Nr. 293 (A 1) – Gemarkung Tennenlohe – und Flst.
Nr. 1614 (A 2) – Gemarkung Eltersdorf – vorgesehen.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist die vorgesehene Trasse als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
- Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.09.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. E 392 – Lückenschluss des Regnitztalradweges bei Eltersdorf – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
- Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben 5 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen und schriftlich zum Bebauungsplanverfahren Stellung genommen.
Am 24.11.2009 fand im Rahmen einer Sitzung des Eltersdorfer Ortsbeirates eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 30 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Verlauf des Radweges:
Es wurde über die geplante ortsnahe Trasse im Vergleich zu ortsferneren Trassen im Regnitzgrund diskutiert. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Zerschneidung von privaten landwirtschaftlichen Flächen gelegt und auf eine mögliche Belastung der direkt an den neuen Radweg angrenzenden Wohnbebauung durch den Rad- und landwirtschaftlichen Verkehr sowie durch Spaziergänger mit Hunden.
Benutzung des Radweges für den landwirtschaftlichen Verkehr:
Einige Landwirte äußerten die Befürchtung, auf dem künftigen Radweg nicht mehr mit landwirtschaftlichen Maschinen fahren zu können.
Verbesserung der innerörtlichen Wegebeziehungen westlich der
verkehrsbelasteten Eltersdorfer Straße:
Herr Ortsbeirat Jelden hält gerade im Hinblick auf den Spielplatz
Konrad-Haußner-Straße den Radweg für sinnvoll und für die Kinder besser
geeignet als der bisherige Weg, der zum Teil über die Eltersdorfer Straße
führt.
Zusammenfassung der Äußerungen
und Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung gibt es sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen keine sinnvolle Alternative für die im Bebauungsplanentwurf vorgesehene Radwegeführung. Denn von den geplanten 700 Metern Radweg sind bereits ca. 450 m in städtischem Besitz. Die alternativen weiter westlich verlaufenden Trassen würden zum einen die Radwegestrecke unnötig verlängern und damit unattraktiver für die Eltersdorfer Bürger machen und zum anderen stärker in das Landschaftsschutzgebiet Regnitztal eingreifen und durch Hochwassergebiete und Gebiete für den Arten- und Biotopschutz führen.
- Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009 stattgefunden.
Die vorgebrachten Äußerungen haben zu nachfolgender Änderung der Planung geführt:
Im Vergleich zum Vorentwurf des Bebauungsplanes ergaben
sich kleinere Änderungen am Streckenverlauf. Der Anschluss an den Regnitzweg
wurde um ca. 8 m nach Westen verschoben, damit der landwirtschaftliche Verkehr
entsprechend der notwendigen Fahrradien die neue Trasse ordnungsgemäß benutzen
kann.
Die geplante Baumreihe in Verlängerung am Wiesengrundweg musste entfallen, um
den bisher auf Privatgrund liegenden öffentlichen Kanal westlich des
Wiesengrundweges in den neuen öffentlichen Radweg umlegen zu können.
b) Städtebauliche Ziele
·
Schaffung
einer sinnvollen Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende zwischen
Nürnberg, Fürth und Erlangen fern der Autostraßen
·
Verbesserung
der innerörtlichen Wegeverbindungen
·
Erschließung
des Erholungsraumes Regnitztal
c) Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht wie folgt beschrieben und bewertet:
Im Bereich des geplanten Radweges sind, bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung, keine weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Störung der Tier- und Pflanzenwelt ist als gering zu bewerten, da die Nutzung nur auf den 3,00 m breiten Fuß- und Radweg beschränkt ist und die Flächen zum Teil als Fußweg und landwirtschaftliche Fuhre dienen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Da sowohl für den Grunderwerb als auch für den Bau des Radweges die
Haushaltsmittel bereits vorhanden sind, ist eine zeitnahe Umsetzung möglich.
Investitionskosten:
Grunderwerb |
Amt
23 € 11.500 |
bei
IPNr.: 541.324 |
Sachkosten:
Radwegeneubau |
Amt
66 €125.000 |
bei
IPNr.: 541.834 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten:
Üblicher Aufwand für den Wegeunterhalt |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel sind auf IPNr. 541.324 bzw.im Budget vorhanden/ nicht vorhanden
Haushaltsmittel sind auf IPNr. 541.834 ab 2012 vorhanden/ nicht vorhanden
Anlagen: 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Ergebnis der Überprüfung der Alternativtrasse mit Planskizze
3. Übersicht der Trassenalternativen
4. Synopse Variantenprüfung