Die Großgeräte der Sportvereine werden nach Genehmigung des Haushaltes 2011 durch die Regierung von Mittelfranken, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, bezuschusst..
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Jahr 2011 wurden von 12
Sportvereinen (2010 von 15 Sportvereinen) insgesamt 20 Anträge (2010 für 27
Geräte) auf Großgerätezuschuss fristgemäß gestellt.
Davon sind drei Anträge (neun Ablehnungen 2010) nach den Sportförderrichtlinien
abzulehnen.
Die Sportvereine erhalten für die Großgeräte wirtschaftliche Unterstützung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschusst wird die Anschaffung von Großgeräten im Rahmen der Sportförderrichtlinien.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Wie von der Verwaltung vorgeschlagen werden die in Aussichtstellungen und Bewilligungen genehmigt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€
9.000,00 |
bei
IPNr.: 421.K882 |
Insgesamt
können Leistungen in Höhe von 6.985,00 € in Aussicht gestellt werden. Die Restmittel sollen bei der Bezuschussung der
Baumaßnahmen verwendet werden. |
Anlagen: Liste Großgeräte 2011