Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Vorschlag Nr. 14 regte Rödl & Partner in dem
Gutachten zur Haushaltskonsolidierung an, die bisher hoheitlich betriebenen
Schulsporthallen künftig als steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art [BgA]
zu führen, um über höhere Einnahmen und den dann möglichen teilweisen Vorsteuerabzug
das Ergebnis der Schulsporthallen zu verbessern.
Im Folgenden erläutert die Kämmerei die
wirtschaftlichen Auswirkungen des Vorschlags und gibt einen Alternativvorschlag
samt finanzieller Auswirkungen zur Kenntnis:
Gutachten Rödl
& Partner:
Im Gutachten wird angeregt, künftig von den Vereinen
ein Entgelt von 5 € pro Segment und Stunde für die Nutzung der Sporthallen zu
erheben. Dies bedeutet jedoch, dass lediglich für die Einfach-Sporthallen
dieses Entgelt zu erheben ist, Doppelsporthallen kosten bereits 10 € usw. Da
bei konsequenter Umsetzung dieses Vorschlags auch die Entgelte für die bereits
steuerpflichtigen Sporthallen erhöht werden müssten, wurden die nach dem
Gutachten zu erhebenden Entgelte ebenfalls angepasst. Die wirtschaftliche
Mehrbelastung der Vereine für die Nutzung der Sporthallen bei Umsetzung des
Gutachtens von Rödl & Partner sind in Anlage 1 dargestellt.
Diese
Mehrbelastung ist nach Auffassung der Stadtkämmerei von den Vereinen zu tragen
und kann nicht über einen erhöhten städtischen Zuschuss [teilweise]
ausgeglichen werden, denn nach einer Verfügung der OFD Hannover sind bei der Beurteilung
einer nachhaltigen Einnahmeerzielungsabsicht Einnahmen und Ausgaben, hier
mögliche städtische Zuschüsse an Vereine und Mieteinnahmen aus den Hallennutzungen
zu saldieren. Übersteigen die Zuschüsse die Miete liegen netto nur Ausgaben
vor, mit der Folge, dass die Miete steuerlich nicht als Einnahme anerkannt
wird. Diese Verfügung bindet derzeit nur Finanzämter im Bezirk der OFD
Hannover, nach Kenntnis der Kämmerei wird allerdings eine bundeseinheitliche
Anwendung in den Finanzministerien des Bundes und der Länder in Erwägung
gezogen. Der bestehende Betriebsführungsvertrag für die städtischen Bäder wird
aus diesem Grunde im Einvernehmen mit den EStW an die geänderten steuerlichen
Gegebenheiten angepasst.
Darüber hinaus ist bei Umsetzung des Vorschlags von
Rödl & Partner zu prüfen, ob die derzeitige städt. Zuschusspraxis mit den
Vorgaben der OFD-Verfügung im Einklang steht oder künftig Ausgleichszahlungen
innerhalb des Haushaltes entfallen müssen und die Sportförderung letztlich beim
Kostenträger „Sporthallen“ ausgewiesen wird. Dieses Vorgehen stünde im Einklang
mit den Vorgaben der OFD-Verfügung, bedeutet andererseits aber auch das „Aus“
für das Vermieter-/ Mietermodell bei steuerrelevanten Sachverhalten.
Die aktuelle Regelung [Miete vom Verein und städt.
Mietzuschuss an den Verein] ist nur deshalb möglich, weil die Schulsporthallen
hoheitlich betrieben werden und diese Praxis deshalb nicht steuerrelevant ist.
Alternativvorschlag
der Kämmerei:
Neben der von Rödl & Partner vorgeschlagenen
Entgelterhöhung lässt sich das angestrebte Ziel „Vorsteuerabzug“ nach
Auffassung der Kämmerei auch durch eine wesentlich geringere Entgelterhöhung erreichen:
Nach der Praxis der Finanzverwaltung ist ein BgA
dann anzunehmen, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer nachhaltig
knapp 31.000 € übersteigen. Dies wäre bei den derzeitigen Einnahmen von 32.000
€ der Fall, würde aber seitens der Stadt zu Mindereinnahmen i.H.v. ca. 5.100 €
[abzuführende Umsatzsteuer aus 32.000 € Bruttoeinnahmen] führen. Vor dem
Hintergrund der Haushaltskonsolidierung erscheint dieser Einnahmeverzicht nicht
hinnehmbar. Auch steht zu befürchten, dass der Einnahmeansatz von 32.000 €
nicht regelmäßig erreicht wird, so dass der BgA und damit der Vorsteuerabzug
latent in Gefahr wäre.
Die Kämmerei regt daher an, den Bruttoeinnahmeansatz
auf 40.000 € zu erhöhen. In diesem Betrag wäre Umsatzsteuer –an das Finanzamt
abzuführen- von ca. 6.400 € enthalten, die Nettoeinnahmen der Stadt würden sich
auf ca. 33.600 € belaufen. Die Mieteinnahmen der Stadt würden bei Umsetzung
dieses Vorschlags lediglich um 5% steigen, die Erhöhung wird prozentual auf die
einzelnen Hallen umgelegt. Preissprünge, wie beim Rödl-Vorschlag können
vermieden werden, die bereits steuerpflichtigen Großsporthallen wären nicht
betroffen. Nach Auffassung des Sportamtes wäre aber auch eine „Segmentgebühr“
denkbar, die aber ebenfalls zu wesentlich geringeren Entgeltänderungen als beim
Vorschlag von Rödl & Partner führen würde. Die politischen Gremien würde
hierüber im Beschlussverfahren informiert werden. Die Umsatzsteuer und die städt. Entgelterhöhung [zusammen ca. 8.000 €]
werden wie beim Vorschlag von Rödl & Partner die Vereine wirtschaftlich
belasten, eine Kompensation durch städt. Zuschüsse ist aus den genannten
Gründen auch hier nicht möglich. Die Mehrbelastung der Vereine beträgt bei
diesem Vorschlag aber nur 25%. Die finanziellen Auswirkungen auf den Mietpreis
der Sporthallen sind in Anlage 2 dargestellt.
Größere Entgelterhöhungen sind bei diesem Vorschlag
nicht vorgesehen, der wirtschaftliche Erfolg dieses Vorschlags steht und fällt
mit der Höhe des realisierbaren Vorsteuerabzugs, der auch wesentlich von den
künftigen Sanierungs- bzw. Baumaßnahmen beeinflusst wird. Um diesen bestimmen
und die Vorteile bewerten zu können sind nach Auffassung der Kämmerei
umfangreiche hausinterne Prüfungen vorzunehmen.
Zur Umsetzung eines der beiden Vorschläge erscheint
folgende Vorgehensweise sinnvoll, wobei die Schritte 2 bis 4 nur durchgeführt
werden, wenn die vorangehenden Schritte positiv bewertet werden:
- Entscheidung
der Politik, ob Vorschlag 1 oder Vorschlag 2 überhaupt umgesetzt werden
soll
- Modellrechnung
Vorsteuerabzug
- Anfrage
an Finanzamt wegen einer verbindlichen Auskunft
- Umsetzungsbeschluss
der politischen Gremien und verwaltungstechnische Umsetzung
Im Hinblick auf die noch anstehenden umfangreichen
Vorarbeiten erscheint es sinnvoll, das Einsparpotential sowie die mit der
Umsetzung verbundenen Aufwendungen ein Jahr später als von Rödl & Partner
vorgeschlagen zu beschließen [Wirksamkeit somit ab 2012 ff].
Anlagen:
Anlage
1: Mieten der Sporthallen bei Umsetzung Vorschlag Rödl & Partner
Anlage
2: Mieten der Sporthallen bei Umsetzung des Alternativvorschlags der Kämmerei