Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im
Zuge der Behandlung des Prüfungsergebnisses „Generalsanierung Palais
Stutterheim – Kosten- und Nachtragsmanagement“ im Rechnungsprüfungsausschuss am
14.07.2010 wurde das Rechnungsprüfungsamt gebeten, im weiteren Verlauf der
Projektabrechnung begleitend tätig zu werden. Zu diesem Zweck wurde das GME
gebeten, Schlussrechnungen vor der Zahlungsanweisung dem Rechnungsprüfungsamt
zum Zwecke der Nachtragsprüfung vorzulegen, sofern die Bruttoschlussrechnungssumme
200.000,- € erreicht bzw. übersteigt und eine zehn- oder höherprozentige
Überschreitung der Hauptauftragssumme vorliegt.
Bisher wurden vom GME lediglich zwei Schlussrechnungen vorgelegt. Unter der Voraussetzung, dass die noch ausstehenden Schlussrechnungen rechtzeitig vorliegen, strebt das Rechnungsprüfungsamt an, im RPA am 28.06.2011 abschließend zu berichten.