Der Sachbericht hat den Mitgliedern des BWA zur Kenntnis gedient. Der aufgezeigten weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.
Sachbericht
Mit den Eigentümern der Gebäude
Martin-Luther-Platzes 3 und 5 wurde eine Vereinbarung über die Durchführung von
Maßnahmen zur Feststellung der Schadensursache (Feuchtigkeitsbildung) in den
Gewölbekellern getroffen.
Mit
den Untersuchungen, in denen die Eigentümer immer miteinbezogen waren, wurde
das Ingenieurbüro Spotka aus Postbauer-Heng beauftragt.
Die Untersuchungen wurden in der Zeit vom Sommer
2009 bis Herbst 2010 durchgeführt. Da für die einzelnen Versuche/Messreihen
verschiedenste Witterungsverhältnisse erforderlich waren, kam es zu einer
gesamten Untersuchungsdauer von ca. 1 Jahr. Hierbei wurden u. a. mehrere
Feldversuche angeordnet um die Sickerfähigkeit des gesamten Straßenaufbaues
darzustellen. Es wurden Bohrungen zum Bestimmen des Untergrundes, sowie
Kamerabefahrungen in den angrenzenden Entwässerungskanälen bzw. privaten
Regenrohrableitungen durchgeführt.
Zusammenfassend wurde durch das Ing.-Büro Spotka
festgestellt, dass als Ursache für die Feuchteschäden in den Gewölbekellern das
Versickern von Oberflächenwasser in den Untergrund aufgrund der Pflasterfugen
und der sich unter dem Pflasterbelag befindenden nicht wasserdichten Asphalttragschicht
in Frage kommt. Weiterhin wird die parallel zum Gebäude verlaufende, offene
Fuge zwischen Granitzeiler und Betonpflasterfläche als eine mögliche
Schadensursache benannt.
Entsprechend des vom Ing.-Büro eingereichten
Sanierungskonzeptes werden verschiedene Methoden vorgeschlagen, damit
anfallendes Oberflächenwasser nicht mehr durch den Oberbau der Verkehrsfläche
versickern kann:
- Einbau einer 15 cm dicken Betonschale mit
bituminöser Abdichtung
- Einbau einer Kunststoffdichtungsbahn
- Einbau einer 15 cm dicken Dichtungsschicht aus
Sand-Betonitgemisch
- Verschlämmen der Poren der Asphalttragschicht
Unter den genannten Varianten stellt Nr. 4
letztendlich die Variante mit dem geringsten baulichen und finanziellen Aufwand
bei gleichzeitiger Gleichwertigkeit hinsichtlich des erzielten Ergebnisses,
nämlich die Verhinderung des Versickerns von Oberflächenwasser dar.
Im anschließenden Gutachten des Ingenieurbüros wurde
die vom Tiefbauamt vorgenommene Bauweise zwar als richtlinienkonform
hinsichtlich der Nutzungsansprüche derartiger Verkehrsflächen beurteilt.
Allerdings hätte diese im Bereich der Keller modifiziert werden bzw. hätte hier
aufgrund der besonderen Umstände eine andere Bauweise gewählt werden sollen.
Der Untersuchungsbericht und das ausgearbeitete
Sanierungskonzept wurden über das Rechtsamt an die Versicherungskammer Bayern
zur Prüfung eines möglichen Haftpflichtschadens weitergeleitet.
Vorbehaltlich
der noch ausstehenden Entscheidung der Versicherung, ob Versicherungsschutz im
Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung besteht, ist wegen der
Beseitigung der im Gutachten genannten Schadensursachen folgender Terminplan
sowie folgende Sanierungsmaßnahme vorgesehen:
Anfang März Info an die betroffenen Anlieger
über die weitere Vorgehensweise
07.03.2011
Beschränkte
Ausschreibung mit ca. 5 Firmen für die Abdichtungsarbeiten
24.03.2011
Submission
30.03.2011
Vergabe der Arbeiten
Ab Mitte April 2011 Bei
geeigneter Witterung werden die Arbeiten im April bzw. Mai 2011 durchgeführt
(Bauzeit ca. 1 Woche) und rechtzeitig vor Beginn der Bergkirchweih
abgeschlossen.
Kurzbeschreibung
der Sanierungsmaßnahme im Bereich der Gewölbekeller Haus Nr. 3 und 5 (Gesamtfläche
ca. 150 m²):
-
Betonpflaster
einschl. Bettung aufnehmen und seitl. lagern
-
Oberfläche der
Asphalttragschicht reinigen
-
Aufsprühen eines
polymermodifizierten Bitumens in zwei Lagen, Fläche absanden und zum Schutz
gegen Beschädigungen mit Vlies abdecken.
-
Pflaster einschl.
Bettung wieder einbauen
Bei
Haus Nr. 5 soll, niveaugleich mit der Asphalttragschicht am Tiefpunkt über die
gesamte Beschichtungslänge, eine Kastenrinne DN 100 zur gezielten Ableitung des
Sickerwassers eingebaut und an den Kanal angeschlossen werden.
Des
Weiteren ist die Fuge zwischen Betonpflaster und Granitzeile mit
dauerelastischer Fugenvergussmasse zu schließen.
Vor
dem Wiedereinbau des Betonpflasters wird für die aufgebrachte Bitumenschicht
ein Dichtigkeitsnachweis durchgeführt.
Die Kosten für die Maßnahme
wurden auf ca. 12.000,-€ geschätzt. Sie wird über das Unterhaltsbudget
abgewickelt.
Anlagen: