Betreff
Keller am Martin-Luther-Platz
Vorlage
66/090/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht hat den Mitgliedern des BWA zur Kenntnis gedient. Der aufgezeigten weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.


Sachbericht

Mit den Eigentümern der Gebäude Martin-Luther-Platzes 3 und 5 wurde eine Vereinbarung über die Durchführung von Maßnahmen zur Feststellung der Schadensursache (Feuchtigkeitsbildung) in den Gewölbekellern getroffen.

Mit den Untersuchungen, in denen die Eigentümer immer miteinbezogen waren, wurde das Ingenieurbüro Spotka aus Postbauer-Heng beauftragt.

Die Untersuchungen wurden in der Zeit vom Sommer 2009 bis Herbst 2010 durchgeführt. Da für die einzelnen Versuche/Messreihen verschiedenste Witterungsverhältnisse erforderlich waren, kam es zu einer gesamten Untersuchungsdauer von ca. 1 Jahr. Hierbei wurden u. a. mehrere Feldversuche angeordnet um die Sickerfähigkeit des gesamten Straßenaufbaues darzustellen. Es wurden Bohrungen zum Bestimmen des Untergrundes, sowie Kamerabefahrungen in den angrenzenden Entwässerungskanälen bzw. privaten Regenrohrableitungen durchgeführt.

Zusammenfassend wurde durch das Ing.-Büro Spotka festgestellt, dass als Ursache für die Feuchteschäden in den Gewölbekellern das Versickern von Oberflächenwasser in den Untergrund aufgrund der Pflasterfugen und der sich unter dem Pflasterbelag befindenden nicht wasserdichten Asphalttragschicht in Frage kommt. Weiterhin wird die parallel zum Gebäude verlaufende, offene Fuge zwischen Granitzeiler und Betonpflasterfläche als eine mögliche Schadensursache benannt.

Entsprechend des vom Ing.-Büro eingereichten Sanierungskonzeptes werden verschiedene Methoden vorgeschlagen, damit anfallendes Oberflächenwasser nicht mehr durch den Oberbau der Verkehrsfläche versickern kann:

  1. Einbau einer 15 cm dicken Betonschale mit bituminöser Abdichtung
  2. Einbau einer Kunststoffdichtungsbahn
  3. Einbau einer 15 cm dicken Dichtungsschicht aus Sand-Betonitgemisch
  4. Verschlämmen der Poren der Asphalttragschicht

Unter den genannten Varianten stellt Nr. 4 letztendlich die Variante mit dem geringsten baulichen und finanziellen Aufwand bei gleichzeitiger Gleichwertigkeit hinsichtlich des erzielten Ergebnisses, nämlich die Verhinderung des Versickerns von Oberflächenwasser dar.

 

Im anschließenden Gutachten des Ingenieurbüros wurde die vom Tiefbauamt vorgenommene Bauweise zwar als richtlinienkonform hinsichtlich der Nutzungsansprüche derartiger Verkehrsflächen beurteilt. Allerdings hätte diese im Bereich der Keller modifiziert werden bzw. hätte hier aufgrund der besonderen Umstände eine andere Bauweise gewählt werden sollen.

Der Untersuchungsbericht und das ausgearbeitete Sanierungskonzept wurden über das Rechtsamt an die Versicherungskammer Bayern zur Prüfung eines möglichen Haftpflichtschadens weitergeleitet.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Entscheidung der Versicherung, ob Versicherungsschutz im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung besteht, ist wegen der Beseitigung der im Gutachten genannten Schadensursachen folgender Terminplan sowie folgende Sanierungsmaßnahme vorgesehen:

 

Anfang März                 Info an die betroffenen Anlieger über die weitere Vorgehensweise

07.03.2011                                       Beschränkte Ausschreibung mit ca. 5 Firmen für die Abdichtungsarbeiten

24.03.2011                     Submission

30.03.2011                     Vergabe der Arbeiten

Ab Mitte April 2011       Bei geeigneter Witterung werden die Arbeiten im April bzw. Mai 2011 durchgeführt (Bauzeit ca. 1 Woche) und rechtzeitig vor Beginn der Bergkirchweih abgeschlossen.

 

Kurzbeschreibung der Sanierungsmaßnahme im Bereich der Gewölbekeller Haus Nr. 3 und 5 (Gesamtfläche ca. 150 m²):

-            Betonpflaster einschl. Bettung aufnehmen und seitl. lagern

-            Oberfläche der Asphalttragschicht reinigen

-            Aufsprühen eines polymermodifizierten Bitumens in zwei Lagen, Fläche absanden und zum Schutz gegen Beschädigungen mit Vlies abdecken.

-            Pflaster einschl. Bettung wieder einbauen

Bei Haus Nr. 5 soll, niveaugleich mit der Asphalttragschicht am Tiefpunkt über die gesamte Beschichtungslänge, eine Kastenrinne DN 100 zur gezielten Ableitung des Sickerwassers eingebaut und an den Kanal angeschlossen werden.

Des Weiteren ist die Fuge zwischen Betonpflaster und Granitzeile mit dauerelastischer Fugenvergussmasse zu schließen.

Vor dem Wiedereinbau des Betonpflasters wird für die aufgebrachte Bitumenschicht ein Dichtigkeitsnachweis durchgeführt.

 

Die Kosten für die Maßnahme wurden auf ca. 12.000,-€ geschätzt. Sie wird über das Unterhaltsbudget abgewickelt.

 

 


Anlagen: