Betreff
Fraktionsantrag Nr. 011/2011, Erhalt des Neustädter Schießhauses durch Abbau und Neuaufbau an anderer Stelle
Vorlage
63/139/2011
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Antrag Nr. 11/2011 der Einzelstadträtin Grille ist damit bearbeitet.


Das Baugrundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Erlangen. Die Stadt Erlangen hat somit keine Verfügungsmacht über die Fassade des ehemaligen Neustädter Schießhauses. Aus diesem Grund sieht sich die Verwaltung nicht in der Lage, den Antrag umzusetzen.

 

Die Verwaltung erachtet es auch und gerade vor dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Steuermitteln, wozu auch personelle Ressourcen zählen, nicht für sinnvoll, für den Abbau und Wiederaufbau eines im Privateigentum stehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zu sorgen. Hierdurch werden Bezugsfälle geschaffen, denen die Stadt Erlangen nicht gerecht werden kann.

 

Das Aufstellen einer bloßen Fassade (mehr ist vom ehemaligen Neustädter Schießhaus nicht vorhanden) im Stadtgebiet ist aus städtebaulichen und baugestalterischen Gründen abzulehnen. Baugrundstücke sind in Erlangen rar und teuer. Sie sollten mit nutzbaren Gebäuden, nicht aber mit Gebäudeteilen bebaut werden.

 


Anlage: Fraktionsantrag Nr. 011/2011 vom 14.02.2011