Betreff
Geh- und Radwegverbindung Dechsendorf - Heßdorf, hier: Beschluss Ausführungsplanung nach DA Bau
Vorlage
66/089/2011
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Der vorgelegten Ausführungsplanung zum Bau der Geh- und Radwegverbindung Dechsendorf-Heßdorf

- 1 Lageplan                            Plan-Nr.   2-1101.1                M 1: 500

- 1 Höhenplan                         Plan-Nr.   2-1101.3                M 1: 500/ 50

- 4 Regelquerschnitte             Plan-Nr.   2-1101.4.1 – 4.4    M 1: 50

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zwischen Erlangen-Dechsendorf und dem Gewerbegebiet Ost der Gemeinde Heßdorf soll zur Gewährleistung der Erreichbarkeit des Gewerbegebietes für die Erlanger Bürger ein Fuß- und Radweg hergestellt werden. Hierzu wurde bereits am 10.08.2010 zwischen der Stadt Erlangen und der Gemeinde Heßdorf eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, wonach die beiden Vertragspartner die Realisierung der Geh- und Radwegverbindung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet beabsichtigen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In enger Abstimmung mit Amt 61, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg sowie der Unteren Naturschutz- und Wasserrechtsbehörde (Amt 31) wurde vom Tiefbauamt die Ausführungsplanung für die Geh- und Radwegverbindung von Dechsendorf nach Heßdorf innerhalb des Stadtgebietes erstellt.

Über den Bau und Unterhalt des Geh- und Radweges entlang der Weisendorfer Straße (Staatsstraße) wird derzeit mit dem Staatlichen Bauamt eine entsprechende Vereinbarung ausgearbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen breitflächig über die Böschung entwässert. Die westlich des Geh- und Radweges angeordnete Mulde ist für die ordnungsgemäße Beseitigung der Oberflächenwasser aus den angrenzenden Feldern erforderlich.

Entlang der Weisendorfer Straße wird das Straßenwasser einerseits über Straßenabläufe gesammelt und den beiden neu herzustellenden Entwässerungsmulden westlich und östlich des Seebachs zugeführt. Hierfür wurde eine Wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.

Zum anderen wird im weiteren Verlauf der Weisendorfer Straße in Richtung Heßdorfer Weg das Oberflächenwasser in die städtische Kanalisation eingeleitet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die Baumaßnahme soll ab Sommer 2011 in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Freistaat Bayern durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Staatsstraße und der mit der Baumaßnahme verbundenen verkehrlichen Beeinträchtigungen (z.B. Einengung der Fahrbahn) sollen die Arbeiten in der verkehrsärmeren Jahreszeit, vornehmlich in den Sommerferien, durchgeführt werden. Dies trägt auch den bautechnischen Erfordernissen Rechnung, da die Abdichtungsarbeiten im Bereich der neuen verbreiterten Kuppen an der Seebachbrücke äußerst witterungsabhängig sind.

Die Fertigstellung des GW/RW auf dem Erlanger Stadtgebiet wird für Mitte September 2011 angestrebt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:

199.000 €

bei IPNr.: 541.843

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Kosten Straßenbau: 1.100€

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel in Höhe von 180.000€ sollen bei IvP-Nr. 541.843 „Fuß- und Radweg Dechsendorf-Heßdorf“ für 2011 bereitgestellt werden
(Mittelübertragung aus 2010:         50.000 €).

Neueinstellung in 2011:                130.000 €

Die aufgrund der aktuellen Kostenschätzung erforderlichen zusätzlichen HH-Mittel in Höhe von 20.000,- € werden in Abstimmung mit der Kämmerei über eine Mittelbereitstellung aus eingezogenen HH-Resten gedeckt.

Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Heßdorf und der Stadt Erlangen vom 10.08.2010 beteiligt sich die Gemeinde Heßdorf mit einem Anteil von 70% an den Gesamtkosten, maximal aber mit 126.000 €.

Nach Beschluss der Ausführungsplanung durch den BWA erfolgt die Abstimmung mit der Gemeinde Heßdorf  bzgl. des weiteren Vorgehens hinsichtlich der gemeinsamen Umsetzung der Maßnahme.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.843
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        
             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        1 Übersichtsplan (Anlage 1)