Betreff
Errichtung einer Produktionshalle, Spardorfer Straße 150, Fl.Nr. 2753, 2753/1, Az: 2010-1417-VO
Vorlage
63/138/2011
Aktenzeichen
VI/63-V/JAA-1003
Art
Beschlussvorlage

Die Baugenehmigung wird nicht in Aussicht gestellt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

 

Bebauungsplan: 

Nicht vorhanden

Gebietscharakter:

Sondergebiet Bannwald, nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Im Landschaftsschutzgebiet „Meilwald“ soll südlich der bestehenden „Folienfabrik“ eine Produktionshalle mit 512 qm Grundfläche errichtet werden. Dieser Neubau dient zur Erweiterung der dort bereits ansässigen Firma Human Optics. Mit dem Vorbescheid soll die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit geklärt werden.

 

Gegen das Vorhaben bestehen städtebauliche Bedenken wegen der Lage im Außenbereich / Landschaftsschutzgebiet / Wald und der generellen Zielsetzung. Allerdings ist eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB möglich, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist (max. 25 % des ursprünglichen Umfangs). Das Bauvorhaben bewegt sich innerhalb dieser Grenze.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht muss auch bei Anwendbarkeit des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB der Standort abgelehnt werden, da dem gewerblichen Bauvorhaben öffentliche Belange entgegen stehen:

 

Das Waldgrundstück liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes Meilwald. Es sind 60 Bäume (5 Buchen, 11 Eichen, 44 Kiefern) zur Fällung vorgesehen, der andere zu beseitigende Vegetationsbestand ist nicht dargestellt. Die geplante Überbauung von Waldboden mindert die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes insbesondere in den Bereichen Wasserrückhalt und Luftreinhaltung sowie der Lebensraumqualität für die heimische Tier- und Pflanzenwelt.

 

Ferner wird das Landschaftsbild und der Erholungswert für die Allgemeinheit verschlechtert. Der derzeitige ca. 34 m Waldstreifen zwischen dem Hauptgebäude aus den 1950er Jahren und der Spardorfer Straße ist besonders wichtig für das optische Empfinden, sich noch im Wald zu befinden. Würde die Rodung und der Neubau realisiert werden, würde sich somit der empfundene Ortsrand, der sich derzeit ca. 100 m südlich befindet, stark nach Norden verschieben und erstmals nördlich der Spardorfer Straße erscheinen. Der Bauerwartungsdruck auf die Nachbarflächen wird enorm steigen.

 

Mit Beschluss vom 7.2.2011 hat der Naturschutzbeirat das Bauvorhaben mehrheitlich abgelehnt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Nachbarbeteiligung: Wurde bisher nicht durchgeführt.

 

 


Anlage:          Lageplan