Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT AöR, Weisungen an die Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung: Wirtschaftsplan 2011
Vorlage
ZV/016/2011
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschluss-fassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

 

Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan 2011 in der vorgelegten Form (siehe Anlagen) als Handlungsgrundlage von KommunalBIT.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Feststellung des Wirtschaftsplanes liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats
(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Unternehmenssatzung).
Die entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 der Satzung den Weisungen der jeweiligen Stadt.
In den Städten Fürth und Schwabach werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien eingebracht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn aus.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.

 

Der Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen ordentlichen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.

Der Wirtschaftsplan ist in Form einer Plan-GuV (Erfolgsplan, siehe Anlage_1) sowie einer Plan-Kapitalflussrechnung (Vermögensplan, siehe Anlage_2) dargestellt.
Der Ist-Stellenplan ist als Anlage_3 beigefügt.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2011 wurde in der Sitzung des Verwaltungsrats am 04.02.11 diskutiert, die Beschlussfassung wird im Rahmen eines Umlaufbeschlusses erfolgen.
Die Abstimmung mit dem städtischen Beteiligungsmanagement ist erfolgt.

 

„Mehrungen“ gegenüber dem aktuellen Planungsstand sind möglich, hängen aber vom Realisierungs- und Fälligkeitszeitpunkt der Maßnahmen ab, die in den Haushalten der Städte gesondert veranschlagt sind.

 

 


Anlagen:        Wirtschaftsplan der KommunalBIT
                       
Plan-GuV (Anlage_1)

                        Plan-Kapitalflussrechnung (Anlage_2)
                        Ist-Stellenplan 2011 (Anlage_3)