Betreff
Bebauungsplan Nr. 380 der Stadt Erlangen - Universität Staudtstraße - mit integriertem Grünordnungsplan hier: Beitreten zum Ergebnis der Abwägung und Feststellung des Planungsstandes gem. § 33 BauGB mit Unterzeichnung des Durchführungsvertrages
Vorlage
PRP/015/2011
Aktenzeichen
VI/PRP/T. 1037
Art
Beschlussvorlage

Dem Ergebnis der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird beigetreten.

Für die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 33 BauGB ist der Erschließungsvertrag mit der Vorhabensträgerin bzw. der Grundstückeigentümerin abzuschließen.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan liegen zur Begutachtung und Beschlussfassung vor..


1.   Ergebnis/Wirkungen

a) Anlass und Ziel der Planung

Anlass: Durch die geplante Ansiedelung des Max-Planck-Institutes (Institut des Lichts) und zu den bereits laufenden Ausbauplanungen der Universität entsteht ein weiterer Flächenbedarf, der nicht mehr innerhalb der bisher ausgewiesenen und erschlossenen Flächen gedeckt werden kann.

 

Ziel: Ziel ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen Universität Südgelände und dem Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“. Ziele sind dabei im Einzelnen:

a.      Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen

b.      Eine leistungsfähige, angemessene Erschließung des Plangebietes

c.      Geordnete bauliche Entwicklung des Plangebietes unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet

d.      Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes

e.      Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum

f.        Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 11,5 ha auf und umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke erforderlich sind.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Universität“ dargestellt. Bisher besteht für den Planbereich kein Bebauungsplan. Der geplante Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan gemäß BauGB wird durchgeführt.

 

3.   Prozesse und Strukturen

a) Umweltprüfung

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens wurden innerhalb des gesamten Geltungsbereichs sowie im Gesamten Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ und südlich der Staudtstraße (sog. Südgelände) durch die ANUVA Landschaftsplanung GbR zahlreiche Untersuchungen der Fauna und Flora durchgeführt, welche alle zur Begutachtung und Beschlussfassung sowie der Öffentlichkeit vorliegen.

 

b) Rahmenplanung

Als planerische Grundlage der künftigen städtebaulichen Entwicklung dient der am 27.03.1996 vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan für den Stadtteil Röthelheimpark. Dieser sieht im Süden im Wesentlichen eine Sonderbaufläche „Universität“ vor.

1.       

2.      c) Verfahrensablauf

Aufstellungsbeschluss durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 19.05.2009. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009. Ergebnis: Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht. Frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der städtischen Fachämter vom 18.11.2009 bis 18.12.2009 (Ergebnis: Planstand 22.04.2010).

 

Billigungsbeschluss durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 18.05.2010. Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07.06. bis 09.07.2010. Ergebnis: 671 Bürger haben die Möglichkeit wahrgenommen eine Stellungnahme einzureichen. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 07.06.2010 bis 09.07.2010.

 

Die bereits als Anlage zum Bebauungsplan festgelegten Maßnahmen zum Artenschutzes (Anlage 12.2, Kap. 3 ff) und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen zum naturschutzrechtlichen Eingriff (Anlage 12.7) wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen und den Eingriffen im Bebauungsplan zugeordnet.

 

Beide Festsetzungen behandeln jedoch keine wesentlichen neuen Punkte der Planung sondern wurden bereits im Rahmen der bisherigen Untersuchungen erhoben, bei der Planung berücksichtigt und als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt (Ergebnis: Planstand 02.11.2010).

 

Die ergänzten Festsetzungen wurden im Rahmen einer erneuten Beteiligung den betroffenen Behörden vom 15.11.2010 bis zum 03.12.2010 vorgelegt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden wurden durch eine Behörde weitere 225 Unterschriften von Bürgern vorgebracht. Das Ergebnis der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden sowie die vorgebrachten Unterschriften wurde in die Abwägung eingestellt, haben aber zu keiner weiteren Änderung des Bebauungsplanes geführt.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

Anlage 2. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Prüfung der Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung mit Ergebnis