Dem Ergebnis der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird beigetreten.
Für die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 33 BauGB ist der Erschließungsvertrag mit der Vorhabensträgerin bzw. der Grundstückeigentümerin abzuschließen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan liegen zur Begutachtung und Beschlussfassung vor..
1. Ergebnis/Wirkungen
a) Anlass und Ziel der Planung
Anlass: Durch die geplante Ansiedelung des Max-Planck-Institutes (Institut des Lichts) und zu den bereits laufenden Ausbauplanungen der Universität entsteht ein weiterer Flächenbedarf, der nicht mehr innerhalb der bisher ausgewiesenen und erschlossenen Flächen gedeckt werden kann.
Ziel: Ziel ist daher die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich zwischen Universität Südgelände und dem Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“. Ziele sind dabei im Einzelnen:
a. Bedarfsdeckung universitärer und universitätsnaher Nutzungen
b. Eine leistungsfähige, angemessene Erschließung des Plangebietes
c. Geordnete bauliche Entwicklung des Plangebietes unmittelbar an der Grenze zum Naturschutzgebiet
d. Sicherung bedeutender Freibereiche innerhalb des Plangebietes
e. Durchgrünung des Plangebietes und Vernetzung mit dem Landschaftsraum
f. Anbindung des Plangebietes an die umgebenden Wohn- und Universitätsstandorte
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 11,5 ha auf und umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke erforderlich sind.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Sonderbaufläche „Universität“ dargestellt. Bisher besteht für den Planbereich kein Bebauungsplan. Der geplante Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Universität Staudtstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan gemäß BauGB wird durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
a) Umweltprüfung
Im Rahmen des
bisherigen Bauleitplanverfahrens wurden innerhalb des gesamten Geltungsbereichs
sowie im Gesamten Naturschutzgebiet „Exerzierplatz“ und südlich der
Staudtstraße (sog. Südgelände) durch die ANUVA Landschaftsplanung GbR
zahlreiche Untersuchungen der Fauna und Flora durchgeführt, welche alle zur
Begutachtung und Beschlussfassung sowie der Öffentlichkeit vorliegen.
b) Rahmenplanung
Als planerische Grundlage der künftigen städtebaulichen Entwicklung dient der am 27.03.1996 vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan für den Stadtteil Röthelheimpark. Dieser sieht im Süden im Wesentlichen eine Sonderbaufläche „Universität“ vor.
1.
2.
c)
Verfahrensablauf
Aufstellungsbeschluss durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 19.05.2009. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.11.2009 bis einschließlich 04.12.2009. Ergebnis: Es wurden keine Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht. Frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der städtischen Fachämter vom 18.11.2009 bis 18.12.2009 (Ergebnis: Planstand 22.04.2010).
Billigungsbeschluss durch
den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 18.05.2010.
Beteiligung der Öffentlichkeit vom
07.06. bis 09.07.2010. Ergebnis: 671 Bürger haben die Möglichkeit wahrgenommen
eine Stellungnahme einzureichen. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vom 07.06.2010 bis 09.07.2010.
Die bereits als
Anlage zum Bebauungsplan festgelegten Maßnahmen zum Artenschutzes (Anlage 12.2,
Kap. 3 ff) und die geplanten Ausgleichsmaßnahmen zum naturschutzrechtlichen
Eingriff (Anlage
12.7) wurden als Festsetzungen
in den Bebauungsplan aufgenommen und den Eingriffen im Bebauungsplan
zugeordnet.
Beide Festsetzungen behandeln jedoch keine wesentlichen neuen Punkte der
Planung sondern wurden bereits im Rahmen der bisherigen Untersuchungen erhoben,
bei der Planung berücksichtigt und als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt
(Ergebnis: Planstand 02.11.2010).
Die ergänzten Festsetzungen wurden im Rahmen einer erneuten Beteiligung den betroffenen Behörden vom 15.11.2010 bis zum 03.12.2010 vorgelegt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden wurden durch eine Behörde weitere 225 Unterschriften von Bürgern vorgebracht. Das Ergebnis der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden sowie die vorgebrachten Unterschriften wurde in die Abwägung eingestellt, haben aber zu keiner weiteren Änderung des Bebauungsplanes geführt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Prüfung der Stellungnahmen aus Behördenbeteiligung mit Ergebnis